Jobcenter rechtfertigt Sanktionen gegen Schüler

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Jobcenter Nienburg rechtfertigt Sanktionen gegen Schüler

11.11.2013

Das Jobcenter Nienburg droht minderjährigen Schülern mit Hartz IV Sanktionen bei „Pflichtverstößen“. Wir berichteten in diesem Zusammenhang über den Fall zweier Schüler, die trotz Vorlage einer Schulbescheinigung regelmäßig zu Beratungsgesprächen beim Jobcenter geladen werden. Obwohl beide Jungen Abitur machen wollen, werden sie unter Androhung von Leistungskürzungen dazu aufgefordert, Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf und Zeugnisse bei der Behörde vorzulegen. Der Fall löste bundesweit große Empörung aus. Die Zeitung „Junge Welt“ (jW) sprach mit der Bereichsleiterin Daniela Meyer über Sanktionierungen von Minderjährigen.

Jobcenter: Sanktionen gegen Schüler sollen keinen Druck erzeugen
Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, werden ab ihrem 15. Geburtstag zu „Klienten“ des Jobcenters, da sie ab diesem Zeitpunkt als erwerbsfähig gelten und sich grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, erläuterte Meyer gegenüber der „jW“. Dennoch werde kein Druck auf Schüler ausgeübt, die Schule vorzeitig zu veranlassen, um zu arbeiten. Die Einladungen ins Jobcenter würden dem Zweck dienen, die Jugendlichen beim Erreichen ihres Schulabschlusses zu unterstützen. Zudem müsse einmal pro Jahr überprüft werden, ob das Kind noch zur Schule gehe. Die Einladungen der Jobcenter seien verpflichtend. Der Hinweis auf eine Leistungskürzung in Höhe von zehn Prozent des Regelsatzes bei einmaliger Nichteinhaltung sei deshalb rechtskonform, so Meyer.

Im Fall der beiden Brüder aus Nienburg sollte die existenzsichernde Leistung um 28,90 Euro gekürzt werden, wenn sie den Einladungen keine Folge leisten. Die Jugendlichen seien jedoch nicht dazu verpflichtet, Zeugnisse beim Amt vorzulegen, ergänzte die Bereichsleiterin.

Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes äußerte sich gegenüber der Zeitung sehr kritisch über die Verfahrensweise des Jobcenters mit Schülern. Jugendliche seien Schutzbefohlene, „ihre Grundbedürfnisse müssen gesichert sein, sonst ist das Kindeswohl gefährdet, und wir müssen eingreifen“, sagte sie der „jW“. (ag)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

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