Hartz IV: Höherer Anspruch bei Elektroboilern

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Große Informationslücke: Hartz-IV-Empfängern mit Elektroboilern steht mehr Geld zu! Neue Regelung wird von den Berliner Jobcentern kaum kommuniziert / GVS: Es kann um über 300 Euro jährlich pro Bedarfsgemeinschaft gehen

04.07.2011

Eine Regelung, die kaum jemand kennt: Hartz-IV-Empfänger, die ihre Warmwasserversorgung mit einem elektrischen Boiler oder Durchlauferhitzer betreiben müssen, haben seit Januar 2011 Anspruch auf 8 Euro Zuschuss pro Monat für den Haushaltsvorstand. Darüber hinaus können in einer Bedarfsgemeinschaft 8 Euro für den Ehe-/Lebenspartner sowie zwischen 7 und 2 Euro pro Kind (gestaffelt nach Alter) geltend gemacht werden. Das bedeutet z.B. für eine 4-köpfige Bedarfsgemeinschaft zwischen 20 Euro (Kinder 2 und 5 Jahre) und 27 Euro (Kinder 16 und 19 Jahre) mehr pro Monat – zwischen 240 bis 324 mehr im Jahr.

Das Problem: Obwohl der Mehrbedarf gesetzlich verankert ist (§21 Abs.7 SGB II), kennen die meisten Hartz-IV-Empfänger die neue Regelung nicht. Nach Einschätzung der GVS – Gemeinnützige Gesellschaft für Verbraucher- und Sozialberatung mbH haben in Berlin bisher höchstens 20 Prozent der Hilfesuchenden, die in die Beratungsstellen kommen, diese ihnen seit Januar 2011 zustehende Leistung beantragt. „Das lässt die Energieschulden in Berlin von Monat zu Monat weiter ansteigen„, erläutert Geschäftsführer Sven Gärtner. Seiner Meinung nach müssten die Jobcenter, bei denen die Leistungen beantragt und bezogen werden können, viel aktiver auf die Neuregelung zugunsten der Hartz-IV-Empfänger hinweisen. Hier aber herrsche meistens "Funkstille".

In rund 35 Prozent der Berliner Haushalte, vor allem in den Altbaugebieten, müssen immer noch die vergleichsweise kostspieligen elektrischen Durchlauferhitzer und Boiler zum Waschen, Duschen oder Baden eingesetzt werden. Betroffene Hartz-IV-Empfänger können ein Musterschreiben zur Beantragung des Mehrbedarfs unter www.gvs-beratung.de downloaden oder in den Beratungsstellen der GVS abholen. Der Mehrbedarf kann beim jeweiligen Jobcenter rückwirkend zum 01.01.2011 beantragt werden. (pm)

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