Unerhörtes Urteil vom Bundessozialgericht: Schüler, die in sog. Hartz IV Familien leben, müssen die Monats-Fahrkarten selbst bezahlen
Zwei Urteile von Sozialgerichten hat heute das Bundessozialgericht in Kassel aufgehoben. Die Bundesrichter urteilten, dass Kinder, die in Hartz IV Familien leben, die Kosten für eine Monatsfahrkarte selbst vom kargen ALG II Regelsatz begleichen müssen (Bundessozialgericht, Az: B 14 AS 44/08 R).
Im verhandelten Fall besucht eine Schülerin eine Berufsschule, die etwa 20 KM vom Wohnort entfernt liegt. Im ALG II Regelsatz sind lediglich 16,88 EUR für Fahrtkosten zur Schule/Ausbildung vorgesehen. Die Fahrtkosten sind jedoch um ein Vielfaches höher, als der Pauschbetrag für die Fahrtkosten. Der Vater beantragte daraufhin einen Zuschuss bei der Arge, der jedoch abgelehnt wurde. Auch ein Darlehen gestattete die zuständige Behörde nicht. Das Bundessozialgericht lehnte ein Darlehen sowie einen Zuschuss ab. Die Richter urteilten: Die Klägerin müsse leer ausgehen, auch für ein Darlehen gebe es angesichts der pauschalierten Hartz-IV-Leistungen keine gesetzliche Grundlage.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland kritisierte das gefällte Urteil heftig. Das Bundessozialgericht würde sich als "Erfüllungsgehilfe eines feudalen Bildungssystems zu betätigen". Mit solchen Entscheidungen würde es Schülern erschwert werden, zu weiterführenden Schulen zu gehen. Gerade im ländlichen Bereich müssten weite Entfernungen zurück gelegt werden, um die geeignete Schule oder Ausbildung zu erreichen. (29.10.2009)
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