Hartz IV: ARGE Zwickau Land lehnt Beistände ab

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Hartz IV: ARGE Zwickau Land lehnt Beistände ab

Am 14 Oktober 2010 begleiteten zwei Beistände eine Hartz IV Betroffene "Kundin" der ARGE Zwickau Land zu deren Termin bei der Arbeitsvermittlerin. Da die Beistände Hausverbot haben, in dem Hausverbot aber geregelt ist, dass bei vorheriger Anmeldung die ARGE betreten werden darf, meldeten sich die Beistände an der Information der ARGE selbstverständlich an.

Nach einem Telefongespräch durften die Beistände mit der „Kundin“ auch nach oben zu der Arbeitsvermittlerin gehen, die die stellvertretende Teamleiterin zum Gespräch hinzuzog. Als das Gespräch schon angefangen hatte, wurde die stellvertretende Teamleiterin nach draußen gerufen. Als sie das Zimmer wieder betrat, wurde den Beiständen bedeutet, dass sie nicht mehr am Gespräch teilnehmen dürften und man mit der „Kundin“ allein weitersprechen wolle. Als Grund wurde angegeben, dass man sich auf Grund des Hausverbotes schon ein paar Tage im Vorfeld hätte anmelden müssen.

Plötzlich ohne Beistand beendete die „Kundin“ ebenfalls das Gespräch und verließ mit den Beiständen die ARGE. Hier zeigt sich erneut willkürliches Verhalten der ARGE Zwickau Land, da nicht einmal eine schriftliche Begründung für dieses Vorgehen gegeben wurde, obwohl dies von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist. (PM, ALI Gegenwind, 17.10.2010)