Hartz IV: Bundesregierung will privat Krankenversicherte ALG II-Bezieher entlasten.
(08.07.2010) Die Bundesregierung plant, Privat Krankenversicherte im ALG II Bezug (Hartz IV) zukünftig zu entlasten, das ergeht aus einer kleinen Bundestagsanfrage der Linken. Seit Jahren weisen verschiedene Verbände und Initiativen darauf hin, dass Privat Versicherte im ALG II Bezug besonders benachteiligt sind. Denn bislang müssen PKV-Versicherte einen Großteil des ALG II Regelsatzes für die private Krankenversicherung aufbringen, ohne Zuschläge hierfür zu erhalten. Das soll sich zukünftig ändern, denn auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hält die bislang angewendeten Regelungen für verfassungswidrig.
Es ist eine äußerst schwierige Situation für PKV-Versicherte im ALG II Bezug: Privat Krankenversicherte dürfen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, sie bekommen aber von der Arge nur soviel Zuschuss zu ihrer Prämie, wie eine gesetzliche Krankenversicherung kosten würde. Die Betroffenen müssen 183,09 Euro im Monat aus eigener Tasche für ihre Krankenversicherung aufbringen und das ist in etwa so viel wie die Hälfte des Hartz IV Regelsatzes.
In der Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" sieht auch die Bundesregierung endlich Handlungsbedarf. Es würden bereits Gepräche auf Fachebene geführt werden, um "zügig" Ergebnisse zu erzielen. Grundsätzlich sieht die Regierung hierfür drei Möglichkeiten, nämlich den Beitrag von Hartz IV-Beziehern zur privaten Krankenversicherung auf den Beitrag zu begrenzen, den die Arge auch für gesetzlich Krankenversicherte zahlt, den Betroffenen wieder den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung zu öffnen oder die Argen zur Übernahme der vollen Versicherungsprämie zu verpflichten. Welche dieser Varianten nun in Frage kommen, ist bislang ungewiss. Bis zu einer entgültigen Lösung forderte die Bundesregierung die Privaten Versicherer dazu auf, bis zu einer Neuregelung auf "auf die Durchsetzung von Forderungen zu verzichten". Derzeit sind rund 25.000 PKV Krankenversicherte im Hartz IV-Bezug betroffen. (gr)
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