Hartz IV: Arge Bochum kann nicht rechnen

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"Zahl der Langzeitarbeitslosen im Dezember gesunken". Tatsächlich aber ist die Zahl der Arbeitslosen im Hartz IV-Bezug in Bochum im Dezember gestiegen, um 121 Personen oder 1,8 Prozent.

Bochum. Wer aber nur ein wenig die Entwicklung der letzten Zeit beobachtet hat, musste stutzig werden: die Zahl der Arbeitslosen ist im Dezember deutlich gestiegen, zudem ist der Anteil der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) seit langem kontinuierlich gestiegen und liegt jetzt in Bochum wie bundesweit bei etwa 70 %. Gestiegen ist auch die Zahl der erwerbsfähigen BezieherInnen von Hartz IV-Leistungen. Ihre Zahl ist seit Jahren i.W. konstant. 8.236 von ihnen werden gar nicht als arbeitslos gezählt.

Der Arbeitsmarktreport will uns weismachen, der Anstieg der Arbeitslosigkeit in Dezember sei „saisontypisch“; tatsächlich ist der Anstieg etwa doppelt so hoch wie sonst üblich. Hier drückt sich bereits der seit einem halben Jahr zu beobachtende wirtschaftliche Rückgang aus. Die aktuelle beginnende Wirtschaftskrise findet hingegen hier noch kaum einen Niederschlag.

In 2009 ist mit einem Zustrom von „Altlasten“ in den “Arbeitsmarkt“ in Bochum zu rechnen durch a) Nokianer, derzeit noch in Auffanggesellschaften, b) aktuell noch tätige Opelaner, c) dort noch tätige oder bereits entlassene Leiharbeiter, d) Beschäftigte der Zuliefer-Betriebe, e) Beschäftigte von Textilhandelsketten … : Seit einiger Zeit tauchen auch ehedem mit Abfindung ausgeschiedene Opelaner auf dem Arbeitsmarkt auf. Der zunehmenden sozialen Verhärtung ist unbedingt entgegenzutreten durch öffentliche Aufmerksamkeit und Kontrolle des Verhaltens der ARGE, der Arbeitsagentur, des Sozialausschusses und des Rates der Stadt Bochum. Wir fordern, dass die Verantwortlichen der Stadt Bochum sich wirklich um die Belange der Menschen kümmern.

Die offensichtliche Zahlenverwirrung in der Arbeitsagentur selbst wird dadurch gefördert, dass tatsächlich Langzeitarbeitslose dann nicht mehr als langzeitarbeitslos gezählt werden, wenn sie die Arbeitslosigkeit auch nur kurz scheinbar unterbrechen durch Teilnahme an einer Maßnahme, Krankheit, Mutterschutz und Weiteres (s,. ganz unten). Sie fangen dann bei NULL wieder an. Dadurch werden von 12.603 Arbeitslosen im Hartz IV-Bezug nur 6.735 als „langzeitarbeitslos“ gezählt (AMR S. 9). Der Rest wird vermutlich gar nicht mehr gezählt. Wir finden eine solche Zahlenkungelei einfach widerlich.

Rechts- und Begriffserläuterung: Wer ist Langzeitarbeitslos?
§ 18 SGB III Langzeitarbeitslose

(1) Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.
(2) Für Leistungen, die Langzeitarbeitslosigkeit voraussetzen, bleiben folgende Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren unberücksichtigt:
1. Zeiten einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung oder zur Eingliederung in Arbeit nach dem zweiten Buch,
2. Zeiten einer Krankheit, einer Pflegebedürftigkeit oder eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz,
3. Zeiten der Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger,
4. Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Monaten,
5. Zeiten, in denen eine Beschäftigung rechtlich nicht möglich war, und
6. kurze Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit ohne Nachweis.
Anmerkung: Letztgenannte zählen aber dann nicht mehr als "langzeitarbeitslos", sondern fangen bei "NULL" wieder an!
(PM, i.A. Norbert Hermann, Sozialberatung Bochum, 08.01.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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