Hartz IV §31-Sanktionen ausbremsen

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Hartz IV §31-Sanktionen ausbremsen: Rote Karte für (J)Mobb-Center. Hartz4-Plattform empfiehlt:
3-Stufen-Plan zum Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“

"Das Bundesverfassungsgericht erklärt ihr Aus. Das Bundessozialgericht schließt sich dem an. Nach und nach folgen die unteren Sozialgerichtsinstanzen: Sie setzen die Sanktionen der (J)Mobb-Center aus und ordnen zusätzlich sogar aufschiebende Wirkung an, d.h. sofortige Rückzahlung des Sanktions-Geldes. Wann," fragt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker, "wann gesteht die Bundesregierung endlich ihre Niederlage für das Hartz IV Marterinstrument und damit das Aus des Sanktions-§ 31 ein?"

Und die Kämpferin für ein Bedingungsloses Grundeinkommen fährt fort: „So wie wir die Machtarroganz in Berlin kennen, wird das von der Leyen-Ministerium wohl freiwillig ihr entscheidendes Unterdrückungs-Instrument gegen Millionen Menschen in Deutschland nicht aus der Hand geben. Ohne eine erneute Klagewelle in Sachen § 31 werden die Betroffenen wohl nicht zu ihrem aus unserer Sicht zweifelsfreien Recht gelangen. Also: noch mehr Arbeit für die
Sozialgerichte infolge der Uneinsichtigkeit der Bundesregierung!“

Um allen, die Sanktionen erleiden müssen, eine Chance auf Beendigung dieser Menschenrechts- Verletzung zu geben, hat die Hartz4-Plattform jetzt – auf Basis der jüngsten Rechtsprechung nach den Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht – einen Dreistufenplan und jeweilige Musterformulare für Hilfe zur Selbsthilfe entwickelt. Die können für den jeweiligen Einzelfall ergänzt und angepasst werden und stehen auf www.hartz4-plattform.de zur Verfügung.

1. Stufe: Bei der Hartz IV-Behörde „Widerspruch“ gegen aktuelle und/oder „Überprüfungsantrag“ gegen bereits bestandskräftige Sanktions-Bescheide einreichen. Siehe Muster-Formular auf der Startseite von www.hartz4-plattform.de und Presseerklärung vom 13. März im Menü "Presse".

2. Stufe: Wenige Tage danach bei der Hartz IV-Behörde „aufschiebende Wirkung“ beantragen bis zur noch einzureichenden Hauptsache-Klage. Das entsprechende Muster-Formular ist auf der Startseite von www.hartz4-plattform.de und die zugehörige Presseerklärung vom 16. März unter dem Menü „Presse zu finden.

3. Stufe: Beim Sozialgericht kann noch am selben Tag Antrag auf „Einstweilige Anordnung“, die Eilklage eingereicht werden. Auch dazu findet sich ein Musterformular auf der www.hartz4-plattform.de-Startseite.

Brigitte Vallenthin zieht daraus gegenüber dem Sozialticker den Schluss: "Solange die „politischen Schnarchnasen“ – um es mit den Worten von Landessozialrichter Dr. Jürgen Borchert zu sagen – nicht endlich begreifen, welche sozialpolitischen Pflichten auf ihrer Agenda stehen, werden wir den (J)Mobb-Centern die Rote Karte und der Bundesregierung zeigen müssen, wie man massenhaft neue Arbeitsplätze schafft – Arbeitsplätze in den Sozialgerichten!" (PM, Hartz 4 Plattform Wiesbaden, 22.03.2010)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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