Grundsicherung: Zuschuss um 750 Mio Euro erhöht, aber bei Betroffenen kommt nichts an

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Bei der Finanzierung der Krankenversicherung von Bürgergeld-Beziehenden hat sich kurz vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal eine erhebliche Änderung ergeben. Während in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses für 2027 lediglich 250 Millionen Euro an zusätzlichen Bundesmitteln ausgewiesen wurden, soll die beschlossene Fassung nun insgesamt eine Milliarde Euro mehr bereitstellen.

Die vielfach genannte Summe von 750 Millionen Euro bezeichnet somit nicht den gesamten zusätzlichen Betrag. Sie ist die Differenz zwischen dem Ausschussstand und dem Ergebnis der abschließenden Beratungen.

Das Geld wird nicht an Bürgergeld-Beziehende ausgezahlt und erhöht auch nicht deren monatlichen Regelbedarf. Es fließt über höhere Beitragszahlungen des Bundes in die gesetzliche Krankenversicherung und soll dort einen größeren Teil der Gesundheitskosten dieser Versichertengruppe abdecken.

So unterscheiden sich Ausschussstand und beschlossene Fassung

Die Entwicklung lässt sich anhand der veröffentlichten Unterlagen nachvollziehen. Sowohl der Regierungsentwurf als auch die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses gingen zunächst von einer wesentlich langsameren Anhebung aus.

Beratungsstand oder Zeitraum Zusätzliche Bundesmittel
Ausschussstand für 2027 250 Millionen Euro laut Bundestagsdrucksache 21/7016
Beschlossener Stand für 2027 Rund eine Milliarde Euro
Nachträgliche Erhöhung 750 Millionen Euro gegenüber dem Ausschussstand
Beschlossener Stand für 2028 Rund 1,25 Milliarden Euro
Beschlossener Stand ab 2031 Rund 2,75 Milliarden Euro jährlich

Die Tabelle macht deutlich, warum sowohl die Zahl von 250 Millionen Euro als auch die Zahl von 750 Millionen Euro in der Berichterstattung auftauchen. Beide Angaben beziehen sich auf unterschiedliche Phasen des Gesetzgebungsverfahrens.

Kein zusätzliches Bürgergeld für Versicherte

Der höhere Betrag verändert weder den Regelbedarf noch die Unterkunftskosten von Bürgergeld-Beziehenden. Auf dem Konto der Leistungsberechtigten kommt daher kein Anteil der 750 Millionen Euro an.

Die Änderung betrifft vielmehr die Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes. Der Bund führt für Menschen, die aufgrund des Grundsicherungsbezugs gesetzlich krankenversichert sind, eine pauschal berechnete Zahlung an den Gesundheitsfonds ab.

Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen anschließend ihre Zuweisungen. Die beschlossene Anhebung soll dafür sorgen, dass ein größerer Anteil der Behandlungskosten dieser Versichertengruppe aus Steuermitteln und nicht aus den Beiträgen der übrigen Versicherten finanziert wird.

Hintergrundinformationen dazu, welche Versicherungsbeiträge im Leistungsbezug übernommen werden, finden Betroffene im Beitrag Bürgergeld und Versicherungen: Das zahlt das Jobcenter.

Beitragspauschale und allgemeiner Bundeszuschuss sind nicht dasselbe

Bei der Bewertung des Gesetzes müssen zwei Zahlungsströme auseinandergehalten werden. Die höhere Beitragspauschale für Grundsicherungsbeziehende ist eine andere Position als der allgemeine Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds.

Der allgemeine Bundeszuschuss liegt bislang bei jährlich 14,5 Milliarden Euro. Nach der beschlossenen Fassung soll er 2027 auf 13,15 Milliarden Euro und ab 2028 auf 12,95 Milliarden Euro sinken.

Die Kürzung fällt damit geringer aus als ursprünglich geplant. Im Regierungs- und Ausschussstand war noch eine Absenkung auf 12,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Die zusätzlichen Mittel für die Krankenversicherung von Grundsicherungsbeziehenden bedeuten daher nicht, dass sämtliche Zahlungen des Bundes an den Gesundheitsfonds steigen. Einer höheren zweckbezogenen Finanzierung steht weiterhin eine Kürzung des allgemeinen Zuschusses gegenüber.

Warum die Krankenkassen trotzdem von einer Milliardenlücke sprechen

Seit Jahren kritisieren die Krankenkassen, dass die Bundeszahlungen für Bürgergeld-Beziehende deren tatsächliche Behandlungskosten nur teilweise decken. Die Differenz werde bislang aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes beläuft sich die Unterfinanzierung auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Ende 2025 reichte der Verband im Namen von 79 Krankenkassen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ein.

Der Verband trägt vor, dass die Bundeszahlungen nur ungefähr ein Drittel der tatsächlich entstehenden Gesundheitsausgaben deckten. Er fordert deshalb, die Versorgung von Bürgergeld-Beziehenden vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.

Weitere Informationen zum laufenden Verfahren stellt der GKV-Spitzenverband in seinem Beitrag zur Zehn-Milliarden-Euro-Klage der Krankenkassen bereit. Eine gerichtliche Entscheidung über die streitige Finanzierung liegt bislang nicht vor.

Gemessen an der vom Verband genannten Unterdeckung schließt auch die zusätzliche Milliarde Euro im Jahr 2027 die Finanzierungslücke nicht. Sie verringert jedoch den Anteil, den die Beitragszahlenden über ihre Krankenversicherungsbeiträge mittragen müssen.

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Was die Erhöhung für die Beitragssätze bedeutet

Die Bundesregierung verbindet mit dem Gesetz das Ziel, einen sprunghaften Anstieg der Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel 2026/2027 zu vermeiden. Nach den Berechnungen des Regierungsentwurfs drohte der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 ohne Gegenmaßnahmen eine Finanzierungslücke von mehr als 15 Milliarden Euro.

Die höhere Bundeszahlung für Grundsicherungsbeziehende ist nur ein Bestandteil des umfangreichen Spar- und Einnahmepakets. Daneben sieht das Gesetz Eingriffe bei Vergütungen, Arzneimittelpreisen, Krankenhäusern, Familienversicherung und Zuzahlungen vor.

Ob der durchschnittliche Zusatzbeitrag tatsächlich stabil bleibt, hängt auch von der Ausgabenentwicklung, den Einnahmen der Krankenkassen und der finanziellen Lage einzelner Kassen ab. Die zusätzliche Bundesfinanzierung allein garantiert daher keinen unveränderten Beitragssatz.

Andere Belastungen aus dem Gesetz bleiben bestehen

Die höhere Finanzierung der Beitragspauschalen bedeutet nicht, dass Bürgergeld-Beziehende und andere Versicherte durch das Gesetz ausschließlich entlastet werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Erhöhung vieler gesetzlicher Zuzahlungen um 50 Prozent.

Die automatische jährliche Steigerung der Zuzahlungen wurde in den Beratungen zwar gestrichen. Die einmalige Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge bleibt nach dem Beschlussbericht des Bundestages jedoch Bestandteil des Gesetzes.

Welche Veränderungen bei Medikamenten, Krankenhausaufenthalten und weiteren Leistungen geplant sind, erläutert der Beitrag Bürgergeld: Zuzahlungen sollen ab 2027 um 50 Prozent erhöht werden.

Für Menschen mit niedrigen Einkommen bleibt außerdem die persönliche Belastungsgrenze wichtig. Einzelheiten enthält der Ratgeber zur Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen für Renten- und Bürgergeld-Beziehende.

Wann die Neuregelung gilt

Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 parlamentarisch beschlossen. Nach der Dokumentation des AOK-Bundesverbandes treten einzelne Regelungen nach der Verkündung, weitere Teile zum 1. Januar 2027 beziehungsweise zum 1. Januar 2028 in Kraft.

Die höhere Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Grundsicherungsbeziehenden ist für 2027 vorgesehen. Bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist redaktionell die Bezeichnung „beschlossene Fassung“ präziser als die Aussage, sämtliche Vorschriften seien bereits geltendes Recht.

Fragen und Antworten zur höheren Bundesfinanzierung

Wird die Krankenversicherung von Bürgergeld-Beziehenden damit vollständig finanziert?

Nein. Der GKV-Spitzenverband beziffert die bisherige Unterfinanzierung auf rund zehn Milliarden Euro jährlich und hält die Zahlungen des Bundes für nicht kostendeckend.

Die zusätzliche Milliarde verringert diese Lücke, beseitigt sie aber nicht. Die Forderung nach einer vollständigen Steuerfinanzierung bleibt daher bestehen.

Sinken dadurch die Krankenkassenbeiträge?

Eine unmittelbare Beitragssenkung ist mit der Erhöhung nicht verbunden. Die zusätzlichen Mittel sollen gemeinsam mit weiteren Maßnahmen verhindern, dass die Zusatzbeiträge so stark steigen, wie es ohne das Gesetz erwartet wurde.

Über den tatsächlichen Zusatzbeitrag entscheidet weiterhin jede Krankenkasse anhand ihrer eigenen Finanzlage. Auch die allgemeine Entwicklung der Gesundheitsausgaben bleibt dafür bedeutsam.

Müssen Bürgergeld-Beziehende die höhere Zahlung beantragen?

Nein. Die Anpassung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Finanzierungsregeln und wird nicht auf Antrag einzelner Versicherter gewährt.

Bürgergeld-Beziehende müssen ihrer Krankenkasse oder dem Jobcenter wegen der Erhöhung grundsätzlich keine gesonderten Unterlagen vorlegen. Änderungen ihrer persönlichen oder versicherungsrechtlichen Verhältnisse müssen sie weiterhin wie bisher melden.

Hat die Erhöhung Auswirkungen auf Zuzahlungen für Medikamente?

Die höhere Bundesfinanzierung senkt die persönlichen Zuzahlungen nicht. Zuzahlungsbeträge, Belastungsgrenzen und mögliche Befreiungen werden durch andere Vorschriften geregelt.

Wer die persönliche Belastungsgrenze erreicht, kann weiterhin eine Befreiung bei der Krankenkasse beantragen. Belege über bereits gezahlte Eigenanteile sollten deshalb aufbewahrt werden.