Mehr als 400.000 Euro für den Vorstandschef einer gesetzlichen Krankenkasse, während Versicherte höhere Zuzahlungen und geringere Zuschüsse hinnehmen sollen.
In der ZDF-Talksendung „Maybrit Illner“ vom Donnerstag musste sich der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, deshalb die Frage gefallen lassen, ob eine solche Vergütung angesichts der Finanzprobleme noch vertretbar ist.
Baas verwies auf vergleichsweise niedrige Verwaltungsausgaben seiner Kasse und betonte, Krankenkassen müssten auch bei sich selbst sparen. Tatsächlich sieht die inzwischen beschlossene Finanzreform eine Begrenzung der Verwaltungsausgaben, der Werbekosten und der Vergütungen von Führungskräften vor.
Die veröffentlichten Zahlen zeigen jedoch zugleich, dass die Vorstandsgehälter vor allem eine Frage der Glaubwürdigkeit sind. Die Milliardenlücke der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch eine Kürzung dieser Bezüge allein aber nicht schließen.
TK-Chef erhielt 2025 knapp 410.000 Euro
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Vergütungen ihrer Vorstände jährlich veröffentlichen. Für Jens Baas wurde für 2025 eine Gesamtvergütung von 409.874,97 Euro ausgewiesen, hinzu kamen Aufwendungen für die Altersversorgung in Höhe von 51.349 Euro.
Damit führte der Vorstandschef der Techniker Krankenkasse erneut die Vergütungstabelle an. Es folgen unter anderem die Vorstandsvorsitzenden der AOK Niedersachsen mit rund 376.560 Euro sowie von DAK und Barmer mit jeweils etwa 368.000 Euro.
Die Summen sind hoch und werden aus dem von Beiträgen finanzierten Haushalt der jeweiligen Kasse bezahlt. Dennoch muss die Größenordnung eingeordnet werden: Nach einer Auswertung der Finanzkommission betrugen die gesamten Vorstandsvergütungen aller gesetzlichen Krankenkassen 2024 rund 17 Millionen Euro.
Selbst ein vollständiger Wegfall dieser Vergütungen würde bei GKV-Ausgaben von mehr als 350 Milliarden Euro pro Jahr keinen nennenswerten Einfluss auf die Beitragssätze haben. Das spricht nicht gegen angemessene Obergrenzen, zeigt aber, dass die Finanzkrise andere Ursachen hat.
| Kennzahl | Aktueller Wert |
|---|---|
| Gesamtvergütung des TK-Vorstandschefs 2025 | 409.874,97 Euro |
| Zusätzlicher Aufwand für die Altersversorgung | 51.349 Euro |
| Netto-Verwaltungskosten der GKV 2024 | 12,6 Milliarden Euro |
| Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben | 3,86 Prozent |
| Zahl der gesetzlichen Krankenkassen 2026 | 93 |
| Durchschnittlich erhobener Zusatzbeitrag Ende März 2026 | 3,13 Prozent |
| Erwartete Finanzierungslücke für 2027 | rund 19 Milliarden Euro |
| Eigenbeteiligung im Pflegeheim im ersten Jahr | durchschnittlich 3.364 Euro monatlich |
Verwaltung verursacht Milliarden – aber nicht das gesamte Finanzproblem
Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich 2024 nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes auf 12,6 Milliarden Euro. Das entspricht 3,86 Prozent der Gesamtausgaben, während rund 96 Prozent in medizinische Leistungen und weitere Versorgungsausgaben flossen.
Im selben Jahr gab die GKV 312,3 Milliarden Euro für Leistungen aus. Allein auf Krankenhäuser entfielen 102,2 Milliarden Euro, auf Arzneimittel 55,2 Milliarden Euro und auf die vertragsärztliche Versorgung 50,3 Milliarden Euro.
Die langfristige Entwicklung widerspricht ebenfalls der Annahme, die Verwaltung sei der größte Kostentreiber. Zwischen 2014 und 2024 stiegen die Leistungsausgaben um 61 Prozent, die Verwaltungsausgaben dagegen um 26 Prozent.
Im ersten Quartal 2026 stagnierten die Verwaltungskosten sogar nahezu, während die Leistungsausgaben um acht Prozent zunahmen. Besonders stark wuchsen die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen mit 9,3 Prozent.
Würden zehn Krankenkassen ausreichen?
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat vorgeschlagen, die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen von 93 auf etwa zehn zu verringern. Die Überlegung erscheint zunächst nachvollziehbar, weil jede Kasse eigene Vorstände, Verwaltungsabläufe, Geschäftsstellen, IT-Strukturen und Werbeausgaben unterhält.
Zusammenschlüsse können einzelne Doppelstrukturen beseitigen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass wenige sehr große Kassen je versicherter Person günstiger arbeiten.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission fand keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Größe einer Krankenkasse und ihren Verwaltungsausgaben je Versicherten. Unter den kleinen und großen Kassen gibt es sowohl günstige als auch vergleichsweise teure Anbieter.
Die 20 größten Krankenkassen versichern bereits rund 84 Prozent aller gesetzlich Versicherten. Außerdem ist die Zahl der Kassen seit Jahrzehnten stark gesunken: 1993 gab es noch 1.221 Kassen, 2000 waren es 420 und Anfang 2026 nur noch 93.
Eine Verringerung auf zehn Anbieter könnte zwar Einsparungen bringen, würde die für 2027 erwartete Lücke von 19 Milliarden Euro aber nicht schließen. Die Behauptung, allein durch weniger Krankenkassen ließen sich Beträge in dieser Höhe sparen, wird durch die bisherigen Untersuchungen nicht gestützt.
Das Spargesetz belastet auch die Versicherten
Der Bundestag beschloss das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026. Noch am selben Tag verzichtete der Bundesrat darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Das Bundesgesundheitsministerium will damit eine Finanzierungslücke von fast 19 Milliarden Euro im Jahr 2027 schließen. Ohne Gegenmaßnahmen könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach den Berechnungen des Ministeriums von 2,9 auf 3,8 Prozent steigen.
Die Reform begrenzt Vergütungssteigerungen bei Kliniken, Arztpraxen und weiteren Leistungserbringern. Der Herstellerabschlag für bestimmte patentgeschützte Arzneimittel steigt von sieben auf 15,5 Prozent, während die Werbeausgaben der Krankenkassen halbiert werden sollen.
Gleichzeitig müssen Versicherte mit direkten Mehrbelastungen rechnen. Ab 2027 steigen viele gesetzliche Zuzahlungen um 50 Prozent, sodass beispielsweise bei verschreibungspflichtigen Medikamenten mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro fällig werden.
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Die geltenden Belastungsgrenzen bleiben bestehen. Versicherte müssen grundsätzlich höchstens zwei Prozent ihres jährlichen Haushaltsbruttoeinkommens als Zuzahlungen tragen, bei anerkannten chronischen Erkrankungen beträgt die Grenze ein Prozent.
Wie eine Zuzahlungserhöhung um bis zu 50 Prozent den Alltag von Versicherten verändern kann, zeigt eine ausführliche Übersicht bei Gegen-Hartz.de. Besonders Menschen mit Dauermedikation, Heilmittelbehandlungen oder häuslicher Krankenpflege sollten ihre Belastungsgrenze prüfen.
Weniger Geld für Zahnersatz
Auch beim Zahnersatz müssen Versicherte ab 2027 höhere Eigenanteile einplanen. Der Festzuschuss für die Regelversorgung sinkt ohne Bonusheft von 60 auf 50 Prozent.
Nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge werden künftig 60 statt bisher 70 Prozent übernommen. Nach zehn Jahren sinkt der Zuschuss von 75 auf 65 Prozent.
Die Härtefallregelung bleibt bestehen. Menschen mit niedrigem Einkommen können daher weiterhin eine vollständige Übernahme der Regelversorgung erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wer bereits eine Krone, Brücke oder Prothese plant, sollte die Übergangsregeln beachten. Gegen-Hartz.de erläutert, unter welchen Voraussetzungen der höhere Zahnersatz-Zuschuss noch gesichert werden kann.
Familienversicherung wird für viele Paare teuer
Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner wird ab 2028 ein Zuschlag eingeführt. Er beträgt 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des versicherten Mitglieds.
Ausnahmen gelten unter anderem, wenn Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt leben, ein Kind wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann, Angehörige gepflegt werden oder die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei familienversichert.
Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.500 Euro kann der neue Zuschlag 87,50 Euro im Monat beziehungsweise 1.050 Euro im Jahr betragen. Für viele Alleinverdienerhaushalte ist das eine erhebliche Belastung, obwohl der allgemeine Beitragssatz nicht steigt.
Krankengeld wird nicht pauschal gekürzt
Die zeitweise diskutierte Absenkung des Krankengeldes auf 65 Prozent kommt nicht. Es bleibt grundsätzlich bei 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, begrenzt auf höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Auch die Bezugsdauer von bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bleibt erhalten. Neu eingeführt werden soll jedoch eine Teil-Arbeitsunfähigkeit mit einer entsprechend anteiligen Zahlung von Krankengeld.
Vorgesehen sind Stufen von 25, 50 und 75 Prozent Arbeitsfähigkeit. Eine solche Lösung soll nur bei medizinischer Eignung und mit Zustimmung des Versicherten und des Arbeitgebers genutzt werden.
Die Pflegeversicherung ist ein anderes Sicherungssystem
In der Diskussion wurden die Krankenkassenfinanzen mit den gestiegenen Eigenanteilen im Pflegeheim verbunden. Beide Probleme hängen politisch zusammen, finanziell handelt es sich jedoch um getrennte Versicherungszweige.
Die soziale Pflegeversicherung übernimmt nur festgelegte Leistungen und nicht sämtliche Heimkosten. Unterkunft, Verpflegung, Investitionen sowie ein verbleibender pflegebedingter Eigenanteil müssen weiterhin von den Bewohnern getragen werden.
Nach der aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zahlen Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat selbst. Das sind 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor.
Davon entfallen durchschnittlich 1.775 Euro auf den verbleibenden pflegebedingten Anteil einschließlich Ausbildungskosten, 1.068 Euro auf Unterkunft und Verpflegung sowie 521 Euro auf Investitionskosten. Die tatsächlichen Beträge unterscheiden sich je nach Bundesland und Pflegeheim erheblich.
In Bremen liegt die durchschnittliche Belastung im ersten Heimjahr bei 3.761 Euro, in Sachsen-Anhalt bei 2.891 Euro. Weitere Hinweise zu Sozialhilfe und Schonvermögen enthält der Beitrag „Pflegeheime werden unbezahlbar“.
Private Vorsorge löst das Problem für viele Menschen nicht
Der Hinweis, jeder müsse zusätzlich privat für Pflegebedürftigkeit vorsorgen, greift zu kurz. Wer bereits hohe Sozialversicherungsbeiträge zahlt und zugleich Miete, Energie und Lebensunterhalt finanzieren muss, verfügt häufig nicht über ausreichenden finanziellen Spielraum.
Eine private Pflegezusatzversicherung kann einen Teil der späteren Lücke abdecken. Sie ersetzt jedoch keine dauerhaft tragfähige Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung, zumal die Beiträge vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und vereinbarten Leistungsumfang abhängen.
Besonders Menschen mit niedrigen Einkommen können hohe Vorsorgebeiträge kaum aufbringen. Reichen Rente, sonstige Einkünfte und verwertbares Vermögen später nicht aus, bleibt häufig nur die Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt.




