Seit dem 1. Juli 2026 verlangt das Jobcenter von jedem Antragsteller eine unterschriebene Vermögenserklärung – die Anlage VM. Wer vorher ein Jahr lang gar nicht nach seinem Ersparten gefragt wurde, weil die Karenzzeit griff, merkt jetzt den Unterschied.
Vom ersten Tag an müssen Sie jedes Konto der ganzen Bedarfsgemeinschaft (alle Personen im Haushalt, deren Einkommen und Vermögen zusammengerechnet werden) offenlegen.
Wer dabei etwas übersieht, kann sich später schwerer auf Vertrauensschutz berufen als früher: Die Unterschrift unter dem Formular macht aus einer vergessenen Position schneller eine grob fahrlässige Falschangabe.
Das ist kein Randproblem für wenige Einzelfälle. Jeder, der jetzt neu ins Grundsicherungsgeld rutscht, etwa nach einem Jobverlust, einer Trennung oder dem Ende des Arbeitslosengelds, trifft auf eine Vermögensprüfung, die es für Neuantragsteller in dieser Form vorher nicht gab.
Und ob ein Fehler im Formular als bloße Unachtsamkeit oder als grobe Fahrlässigkeit gilt, entscheidet am Ende, ob eine spätere Rückforderung überhaupt Bestand hat.
Anlage VM: Was beim Vermögen zum 1. Juli wirklich endet
Bis zum 30. Juni 2026 galt beim Bürgergeld eine einjährige Karenzzeit: Wer neu in den Leistungsbezug kam, musste sein Vermögen im ersten Jahr nur offenlegen, wenn es „erheblich” war.
Die Grenze lag bei 40.000 Euro für die erste Person plus 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft. Unterhalb dieser Schwelle fragte niemand nach Sparbüchern, Bausparverträgen oder Tagesgeldkonten.
Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das seine wesentlichen Regelungen zum 1. Juli 2026 in Kraft setzt, fällt diese Karenzzeit ersatzlos weg. An ihre Stelle tritt ein nach Lebensalter gestaffeltes Schonvermögen, das in den meisten Fällen niedriger ausfällt als der bisherige Karenzzeit-Freibetrag.
Wichtiger für die Frage, um die es hier geht: Wer jetzt einen Antrag oder Weiterbewilligungsantrag stellt, muss zusätzlich die Anlage VM ausfüllen, die Selbstauskunft über das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Diese Anlage gab es zwar schon vorher, war aber nicht bei jedem Antrag verpflichtend beizufügen.
Zwei Neuerungen greifen damit ineinander: weniger Schonvermögen von Anfang an, und eine förmliche, unterschriebene Erklärung, die es für Neuantragsteller in dieser verpflichtenden Form vorher nicht gab. Wie stark sich das auswirkt, zeigt sich erst im zweiten Schritt: bei der Frage, wann ein Fehler im Formular zu einer Rückzahlung führt.
Warum die Unterschrift unter der Anlage VM über den Vertrauensschutz entscheidet
Zahlt das Jobcenter zu viel Grundsicherungsgeld aus, weil ein Vermögenswert fehlte oder falsch angegeben war, nimmt es den ursprünglichen Bewilligungsbescheid zurück (§ 45 SGB X). Die zu Unrecht gezahlten Leistungen verlangt es anschließend per Erstattungsbescheid zurück (§ 50 SGB X).
Zwischen diesen beiden Schritten liegt der Vertrauensschutz: Wer das Geld bereits verbraucht hat, für Miete, Lebensmittel, den Alltag, darf darauf vertrauen, dass ein einmal bewilligter Betrag Bestand hat.
Dieser Schutz gilt aber nicht grenzenlos. Er entfällt, wenn der Bescheid auf Angaben beruht, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig waren, oder wenn die Rechtswidrigkeit bekannt war oder grob fahrlässig nicht erkannt wurde.
Genau an dieser Stelle wird die Anlage VM wichtig: Sie ist keine informelle Auskunft mehr, sondern ein Formular mit Unterschrift, das ausdrücklich Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigt. Ein vergessenes Konto in diesem Formular ist damit nicht nur eine Lücke, sondern eine schriftliche, aber falsche Zusicherung, dass die Angaben stimmen. Und genau diese Zusicherung ist der Punkt, an dem grobe Fahrlässigkeit statt bloßer Nachlässigkeit ansetzt.
Warum ausgerechnet neue Antragsteller jetzt stärker im Risiko stehen
Der entscheidende Unterschied zur alten Rechtslage liegt nicht in der Härte der Prüfung selbst, sondern in ihrem Zeitpunkt. Bisher betraf ein Fehler bei der Vermögensangabe vor allem Menschen, die schon länger im Leistungsbezug standen und deren Karenzzeit bereits abgelaufen war, Menschen mit einiger Erfahrung im Umgang mit Formularen und Jobcenter.
Jetzt trifft die volle Vermögensprüfung genau die Gruppe, die am wenigsten Routine hat: Menschen, die zum ersten Mal einen Antrag stellen, oft mitten in einer akuten Krise wie Jobverlust oder Trennung.
Man könnte meinen, eine derart klare, unterschriebene Erklärung schütze Betroffene sogar, weil jeder genau weiß, wonach gefragt wird. Das Gegenteil ist eher der Fall:
Beim ersten Kontakt mit dem Jobcenter kennt kaum jemand die Fallstricke des Formulars oder die eigene Vermögenslage so genau wie jemand, der ein solches Formular schon zum zweiten oder dritten Mal ausfüllt. Diese Unerfahrenheit trifft jetzt auf ein Formular, das zwischen Neuling und Routinier keinen Unterschied macht.
Ein vor Jahren aufgelöstes Sparkonto, ein Bausparvertrag aus der Jugend, eine Kapitallebensversicherung mit geringem Rückkaufswert: Solche Positionen fallen in der Hektik einer ersten Antragstellung leichter durchs Raster als bei Menschen, die den Umgang mit Jobcenter-Formularen längst gewohnt sind.
Ob Gerichte diese Erfahrungsdifferenz künftig auch so werten, ist offen. Bislang gibt es dazu keine veröffentlichte Entscheidung zur neuen Anlage VM, nur die allgemeine Linie zur groben Fahrlässigkeit, die im nächsten Abschnitt zeigt, wie viel Spielraum sie tatsächlich lässt.
Was Gerichte dem bisher entgegenhalten
Ganz schutzlos stehen Betroffene damit nicht da. Die bestehende Rechtsprechung zu grober Fahrlässigkeit legt die Latte bewusst hoch, und diese Linie hat sich über Jahre gehalten, unabhängig davon, welches Formular gerade zur Debatte steht. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied im April 2025 in einem Fall, in dem das Jobcenter selbst ein Brutto- mit einem Nettoeinkommen verwechselt hatte.
Maßgeblich sei nicht ein abstrakter Maßstab, sondern die persönliche Urteilsfähigkeit und Erkenntnismöglichkeit der einzelnen Person. Das Urteil war zum Entscheidungszeitpunkt noch nicht rechtskräftig; Hinweise auf eine seitdem ergangene Revisionsentscheidung des Bundessozialgerichts liegen nicht vor.
Diese Linie reicht weiter zurück. Schon 2012 stellte das Thüringer Landessozialgericht klar: Grobe Fahrlässigkeit liegt nur vor, wenn ein Fehler „ins Auge springen” musste. Maßgeblich sind dabei Bildung, Verständnis und persönliche Situation, nicht die reine Existenz eines unterschriebenen Formulars.
Das schützt aber nicht automatisch. Eine bekannte Mitteilungspflicht, die einfach verstreicht, kostet den Vertrauensschutz auch ohne komplexes Formular: Das Landessozialgericht Hamburg bestätigte Anfang 2026 eine Rückforderung von rund 7.000 Euro, weil eine Frau den Bezug von Krankengeld nicht rechtzeitig gemeldet hatte.
Der Unterschied zwischen beiden Fällen liegt nicht im Formular, sondern darin, ob der Fehler erkennbar war. Bei der Anlage VM stellt sich diese Erkennbarkeits-Frage jetzt zum ersten Mal in großem Umfang.
Anlage VM ausfüllen: Was Sie jetzt konkret beachten sollten
Vor dem Termin lohnt sich eine kurze, vollständige Liste: jedes Girokonto, Sparkonto und Tagesgeldkonto, auch inaktive oder fast leere; Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen mit ihrem aktuellen Rückkaufswert; Wertpapierdepots; und Vermögen im Ausland, das ebenfalls anzugeben ist.
Die Anlage VM erfasst nicht nur die eigene Person, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft, auch das Vermögen von Partnerin oder Partner gehört hinein.
Fällt ein vergessenes Konto erst später auf, gilt: Selbst nachmelden schlägt abwarten. Melden Sie die Lücke von sich aus, bevor das Jobcenter sie über einen Datenabgleich oder einen Kontenabruf entdeckt, stehen die Chancen gegen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit deutlich besser. Kommt stattdessen ein Erstattungsbescheid ins Haus, bleibt ein Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag der Bekanntgabe.
In der Begründung zählt vor allem eines: darlegen, warum die vergessene Position im eigenen Fall nicht ins Auge springen musste, etwa weil es sich um einen kaum bekannten Bausparvertrag aus der Jugend oder ein seit Jahren nicht mehr genutztes Konto handelte.
Was diese Umstellung für den nächsten Antrag bedeutet
Der Gesetzgeber hat mit der Anlage VM kein neues Misstrauen gegen Antragsteller erfunden. Er hat eine bisherige Schonfrist gestrichen und dafür ein Formular verbindlich gemacht, das es ohnehin schon gab. Trotzdem verschiebt sich damit etwas Grundsätzliches: Menschen, die bisher gar nicht gefragt wurden, werden jetzt gefragt, schriftlich, mit Unterschrift, für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.
Ob aus einer vergessenen Position eine teure Rückforderung wird, hängt am Ende nicht vom Formular ab, sondern davon, ob ein Fehler tatsächlich hätte auffallen müssen. Diese Frage entscheiden im Zweifel Gerichte. Eine sorgfältig und vollständig ausgefüllte Anlage VM sorgt im besten Fall dafür, dass sich diese Frage gar nicht erst stellt.
Häufige Fragen zur Anlage VM und zum Vertrauensschutz
Gilt die Anlage-VM-Pflicht auch für Bewilligungszeiträume, die schon vor dem 1. Juli 2026 liefen?
Nein, jedenfalls nicht automatisch. Die Pflichtanlage greift bei Anträgen und Weiterbewilligungsanträgen, die ab dem 1. Juli 2026 gestellt werden. Ein laufender Bewilligungszeitraum, der vorher begonnen hat, läuft zunächst nach den bisherigen Regeln weiter. Erst der nächste Weiterbewilligungsantrag löst die neue Formularpflicht aus.
Muss ich ein Auto angeben, das ich für die Arbeitssuche brauche?
Ja, die Eintragung ist Pflicht, auch wenn das Fahrzeug am Ende nicht angerechnet wird. Ein angemessenes Kraftfahrzeug je erwerbsfähiger Person in der Bedarfsgemeinschaft bleibt geschütztes Vermögen. Über die Angemessenheit entscheidet das Jobcenter, nicht die antragstellende Person selbst.
Kann eine Rückforderung gestundet oder erlassen werden, wenn die Anlage VM unvollständig, aber ohne Absicht ausgefüllt wurde?
Ja, das ist möglich. Selbst wenn ein Erstattungsanspruch besteht, kann das Jobcenter ihn aus Härtegründen stunden, in Raten festsetzen oder in Ausnahmefällen erlassen. Das setzt aber einen eigenen, gesonderten Antrag voraus. Das Jobcenter prüft diese Möglichkeit nicht von sich aus.
Quellen
Bundesregierung: Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung
Bundesgesetzblatt: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl. 2026 I Nr. 107
Gesetze im Internet: Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 45 und 50
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Pressemitteilung vom 16. April 2025 zum Urteil L 3 AS 772/23, Bundesagentur für Arbeit: Anlage VM – Vermögenserklärung zum Grundsicherungsgeld




