Wie viel Rente bekomme ich, wenn ich bis zum regulären Rentenalter weiterarbeite? Und was bleibt, wenn ich früher aufhöre? Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Rentenauskunft überarbeitet.
Eine neue tabellarische Übersicht soll den Vergleich erleichtern. Darüber informiert die DRV in ihrer Mitteilung vom 7. Oktober 2026.
Die übersichtlichere Darstellung hilft bei der Planung. Entscheidend bleibt jedoch, unter welchen Annahmen die Beträge berechnet wurden. Eine hochgerechnete Rente setzt eine bestimmte weitere Entwicklung des Versicherungskontos voraus.
Wer künftig weniger verdient oder früher aus dem Beruf ausscheidet, muss deshalb genauer hinsehen.
Das zeigt jetzt die Rentenauskunft
Die überarbeitete Übersicht stellt mögliche Rentenbeginne und voraussichtliche Rentenhöhen gegenüber. Außerdem zeigt sie, ob die erforderlichen Mindestversicherungszeiten bereits erfüllt sind oder bis zum jeweiligen Rentenbeginn noch erreicht werden können.
Hinzu kommen Informationen zur Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Auch Berechnungen zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Hinweise auf ungeklärte Zeiträume gehören nach Angaben der DRV dazu.
Für Leser bietet sich deshalb eine feste Reihenfolge an: Zuerst die passende Rentenart suchen, dann deren Voraussetzungen prüfen und anschließend die zugehörige Berechnung lesen.
Wer nur die größte Zahl herausgreift, übersieht womöglich, dass dafür noch mehrere Jahre weiterer Beitragszahlung vorausgesetzt werden.
Bereits erworbene Ansprüche und Hochrechnung unterscheiden
Die Rentenauskunft enthält unterschiedliche Berechnungen. Dazu gehören Angaben auf Grundlage der bisher gespeicherten Versicherungszeiten und eine Prognose für die spätere Regelaltersrente. Diese Unterscheidung ist in § 109 SGB VI ausdrücklich vorgesehen.
Der bisher erreichte Anspruch beantwortet vereinfacht die Frage: Welche Rente ergibt sich aus dem bislang erfassten Versicherungsverlauf? Die Hochrechnung berücksichtigt dagegen eine angenommene weitere Entwicklung bis zum Rentenbeginn.
Für diese Schätzung orientiert sich die DRV am Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Das bedeutet: Die Berechnung kennt noch keinen künftigen Wechsel in Teilzeit, keine geplante längere Erwerbspause und keine spätere Gehaltsentwicklung.
Ein fiktives Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Eine Versicherte hat bisher einen Rentenanspruch von 1.300 Euro erworben. Die Hochrechnung für den regulären Rentenbeginn weist 1.650 Euro aus.
Die Differenz von 350 Euro ist kein bereits vollständig erworbener zusätzlicher Anspruch. Sie beruht auf den Annahmen der Vorausberechnung.
Weniger arbeiten kann die Prognose verändern
Wer in den letzten Jahren gut verdient hat und künftig seine Arbeitszeit reduziert, sollte die Hochrechnung nicht unverändert für die Haushaltsplanung übernehmen.
Die bis dahin erworbenen Entgeltpunkte verschwinden durch die Teilzeit nicht. Aus einem niedrigeren beitragspflichtigen Verdienst entstehen aber regelmäßig weniger neue Entgeltpunkte als bei einer Fortsetzung der bisherigen Beschäftigung.
Ähnlich wichtig ist ein geplanter früherer Ausstieg. Dann können gegenüber einer Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze zusätzliche Beitragsjahre fehlen. Je nach Rentenart und Zeitpunkt können außerdem Abschläge hinzukommen.
Für den Vergleich sollten deshalb stets Berechnungen verwendet werden, die zum tatsächlich geplanten Rentenbeginn passen. Eine Prognose bis 67 beantwortet nicht automatisch die Frage, wie hoch die Rente mit 63 oder 65 ausfallen würde.
„Noch erreichbar“ bedeutet nicht „bereits erfüllt“
Ein möglicher Rententermin sagt allein noch nicht, dass sämtliche Voraussetzungen schon vorliegen. Gerade die Mindestversicherungszeit muss zur gewünschten Rentenart passen.
Die Rentenauskunft informiert über persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Sie beruht dabei auf dem geltenden Recht und den gespeicherten Daten.
Auf diese Grundlagen und ihre Grenzen muss die Rentenversicherung nach § 109 SGB VI hinweisen.
Wer den Beruf vor dem vorgesehenen Rentenbeginn verlassen möchte, sollte deshalb klären lassen, ob dadurch noch benötigte Versicherungsmonate fehlen würden. Nicht jeder Zeitraum wird für jede Rentenart gleich berücksichtigt.
Das ist besonders bei der Planung einer abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wichtig. Die Unterschiede erläutert unser Beitrag zur früheren abschlagsfreien Rente für jüngere Jahrgänge.
Bruttorente, Auszahlung und Kaufkraft getrennt betrachten
Auch eine plausibel berechnete Bruttorente ist noch nicht der Betrag, der später für Miete, Lebensmittel und andere Ausgaben zur Verfügung steht. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Einkommensteuer müssen berücksichtigt werden.
Die DRV weist zudem darauf hin, dass die Prognosen in der Renteninformation den Kaufkraftverlust nicht berücksichtigen. Ein künftig höherer Eurobetrag bedeutet deshalb nicht unbedingt, dass sich davon entsprechend mehr kaufen lässt.
Für die eigene Planung sollten drei Fragen getrennt beantwortet werden:
| Frage | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Wie hoch ist die berechnete Rente? | Rentenart, Versicherungszeiten, Entgeltpunkte und Annahmen der Hochrechnung |
| Wie viel wird voraussichtlich ausgezahlt? | Insbesondere Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung |
| Wie viel bleibt für den Lebensunterhalt? | Zusätzlich mögliche Steuern, laufende Ausgaben und die künftige Kaufkraft |
Die Angaben zu Sozialversicherungsbeiträgen erleichtern die Orientierung. Eine vollständige persönliche Steuerberechnung ersetzen sie nicht.
Lücken im Versicherungsverlauf nicht bis zum Rentenantrag liegen lassen
Die Rentenauskunft kann nur mit den Daten rechnen, die im Versicherungskonto gespeichert sind. Fehlen relevante Zeiten oder sind Angaben falsch, sollte eine Kontenklärung angestoßen werden. Die Führung und Klärung des Versicherungskontos regelt § 149 SGB VI.
Beim Abgleich helfen vorhandene Unterlagen zu Beschäftigung, Ausbildung, Kindererziehung oder Pflege. Nicht jede Lücke führt automatisch zu einem höheren Rentenanspruch.
Zunächst muss geklärt werden, was in dem Zeitraum tatsächlich vorlag und wie es rentenrechtlich zu bewerten ist.
Praktisch ist eine kurze Liste: Welcher Zeitraum fehlt? Welche Tätigkeit oder Lebenssituation lag vor? Welche Nachweise sind noch vorhanden? Damit lässt sich eine Anfrage an die Rentenversicherung konkreter vorbereiten als mit dem allgemeinen Hinweis, die Rente erscheine zu niedrig.
Über das offizielle Angebot „Rente vorbereiten“ der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte Unterlagen anfordern und eine Kontenklärung beginnen.
Ab 55 kommt die ausführliche Auskunft alle drei Jahre
Renteninformation und Rentenauskunft sind unterschiedliche Unterlagen. Die kürzere Renteninformation wird grundsätzlich jährlich versandt. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird sie alle drei Jahre durch die ausführlichere Rentenauskunft ersetzt.
Bei berechtigtem Interesse kann eine Rentenauskunft auch früher oder in kürzeren Abständen erteilt werden. Das sieht § 109 SGB VI vor. Die Unterlagen stehen unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit der gespeicherten Zeiten.
Die Rentenauskunft ist somit eine Planungsgrundlage und noch keine Bewilligung einer bestimmten Rente. Welche Neuerungen die überarbeitete Darstellung enthält, beschreibt auch unser Überblick zur neuen Rentenauskunft.
Vor dem beruflichen Ausstieg die passende Berechnung anfordern
Wer seinen Arbeitsplatz aufgeben, die Arbeitszeit deutlich reduzieren oder eine längere Zeit bis zum Rentenbeginn selbst finanzieren möchte, braucht eine Berechnung für genau diesen Plan.
Für ein Beratungsgespräch sind deshalb der gewünschte Rentenbeginn, die geplante weitere Beschäftigung und offene Fragen zum Versicherungsverlauf besonders wichtig.
Die zentrale Frage lautet: Welche der ausgewiesenen Zahlen passt zu dem Weg, den ich tatsächlich gehen möchte?
Erst wenn Rentenart, Voraussetzungen und Berechnungsannahmen zusammenpassen, lässt sich abschätzen, welcher finanzielle Spielraum im Ruhestand voraussichtlich besteht.




