Das Renteneintrittsalter in Deutschland wurde schrittweise auf 67 Jahre angehoben und ist damit eines der höchsten weltweit. Wann Versicherte in Rente gehen können, hängt vom Geburtsjahrgang ab.
Was passiert, wenn chronische Krankheiten die Erwerbsfähigkeit einschränken? In diesem Beitrag erläutert der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel, wie Menschen aufgrund chronischer Erkrankungen früher in Rente gehen können.
Das Renteneintrittsalter in Deutschland
Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird in Deutschland schrittweise auf 67 Jahre angehoben und variiert je nach Geburtsjahrgang. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 liegt das Renteneintrittsalter zwischen 65 und 66 Jahren. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bereits bei 67 Jahren.
Das gesetzliche Rentenrecht ermöglicht es Arbeitnehmern jedoch, nach langjähriger Beitragszahlung früher in Rente zu gehen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht es den Jahrgängen 1953 bis 1963, vor dem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Für nach 1964 Geborene ist ein abschlagsfreier Renteneintritt auch nach 45 Beitragsjahren erst mit 65 Jahren möglich.
Renteneintritt bei chronischen Krankheiten
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen besteht die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn die Krankheit die Arbeitsfähigkeit einschränkt, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Diese Form der Frührente soll das fehlende Erwerbseinkommen aufgrund voller oder teilweiser Erwerbsminderung ausgleichen.
Wichtig: Die Erwerbsminderungsrente kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde.
Die Anforderungen, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, sind jedoch hoch. Dazu gehören medizinische Gutachten, Nachweise über Rehabilitationsmaßnahmen und eine Wartezeit von fünf Jahren in der Deutschen Rentenversicherung.
Rente bei Behinderung
Behinderte Menschen können auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Hierfür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Regelaltersgrenze muss erreicht sein, der Grad der Behinderung muss mindestens 50 betragen und die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren muss erfüllt sein.
In Fällen, in denen beide Rentenarten in Frage kommen, sollten Versicherte sorgfältig abwägen, welche Rente für sie vorteilhafter ist.
Aufgrund der finanziellen Aufwertung der Erwerbsminderungsrente ab 2019 kann es sinnvoll sein, diese Option in Betracht zu ziehen. Eine individuelle Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater kann dabei hilfreich sein, so Knöppel.
Früher in Rente wegen dieser Chronische Krankheiten
Chronische Krankheiten, wie sie vom Robert Koch-Institut definiert werden, sind langanhaltende Erkrankungen, die nicht vollständig geheilt werden können und eine kontinuierliche oder wiederkehrende Inanspruchnahme des Gesundheitssystems erfordern.
Dazu zählen beispielsweise:
- Diabetes,
- Rheuma,
- neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Parkinson,
- psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen,
- chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD),
- chronische Nierenerkrankungen
- und neuerdings auch Long-Covid oder Post-Covid sowie chronische Fatigue.
Wer aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht mehr arbeiten können, hat demnach die Möglichkeit, einen vorzeitigen Renteneintritt zu wählen, entweder durch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Erwerbsminderungsrente.
Sich unabhängig von einem Rentenexperten beraten lassen
Beide Optionen sind jedoch mit hohen Zugangshürden verbunden, so dass eine sorgfältige Beratung und gegebenenfalls Vertretung unerlässlich ist.
Insgesamt wird deutlich, dass Menschen mit chronischen Krankheiten, die ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, Möglichkeiten haben, früher in Rente zu gehen, dass diese Entscheidungen aber komplex sind und eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände und Optionen erfordern.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.