Anspruch auf frühere Rente wegen eines chronischen Leidens

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Was passiert, wenn chronische Erkrankungen die Erwerbsfähigkeit einschränken? Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel erklärt, wie Rentenversicherte aufgrund chronischer Erkrankungen früher in Rente gehen können und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen.

Das Renteneintrittsalter in Deutschland

Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird in Deutschland schrittweise auf 67 Jahre angehoben und variiert je nach Geburtsjahrgang. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt das Renteneintrittsalter zwischen 65 und 66 Jahren. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bereits bei 67 Jahren.

Das gesetzliche Rentenrecht ermöglicht es Arbeitnehmern jedoch, nach langjähriger Beitragszahlung früher in Rente zu gehen.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1963 einen abschlagsfreien Renteneintritt vor dem 67.

Für nach 1964 Geborene ist ein abschlagsfreier Renteneintritt auch nach 45 Beitragsjahren erst mit 65 Jahren möglich.

Renteneintritt bei chronischen Krankheiten

Für Menschen mit chronischen Erkrankungen besteht die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn die Krankheit die Arbeitsfähigkeit einschränkt, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Diese Form der Frührente soll das fehlende Erwerbseinkommen aufgrund voller oder teilweiser Erwerbsminderung ausgleichen.

Wichtig: Die Erwerbsminderungsrente kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.

Die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind allerdings hoch. Dazu gehören ärztliche Gutachten, Nachweise über Rehabilitationsmaßnahmen und eine Wartezeit von fünf Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Rente bei Behinderung

Behinderte Menschen können auch die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen.

Dazu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Regelaltersgrenze muss erreicht sein, der Grad der Behinderung muss mindestens 50 betragen und die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren muss erfüllt sein.

In Fällen, in denen beide Rentenarten in Frage kommen, sollten Versicherte sorgfältig abwägen, welche Rente für sie günstiger ist.

Aufgrund der finanziellen Aufwertung der Erwerbsminderungsrente ab 2019 kann es sinnvoll sein, diese Option in Betracht zu ziehen. Eine individuelle Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater kann dabei hilfreich sein, so Knöppel.

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Früher in Rente wegen dieser Chronische Krankheiten

Chronische Krankheiten im Sinne der Definition des Robert Koch-Instituts sind lang andauernde Erkrankungen, die nicht vollständig geheilt werden können und eine dauerhafte oder wiederkehrende Inanspruchnahme des Gesundheitssystems erfordern.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Diabetes,
  • Rheuma,
  • neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Parkinson,
  • psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen,
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD),
  • chronische Nierenerkrankungen
  • und neuerdings auch Long-Covid oder Post-Covid sowie chronische Fatigue.

Wer aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht mehr arbeiten können, hat demnach die Möglichkeit, einen vorzeitigen Renteneintritt zu wählen, entweder durch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Erwerbsminderungsrente.

Sich unabhängig von einem Rentenexperten beraten lassen

Beide Optionen sind jedoch mit hohen Zugangshürden verbunden, so dass eine sorgfältige Beratung und gegebenenfalls Vertretung unerlässlich ist.

Insgesamt wird deutlich, dass Menschen mit chronischen Krankheiten, die ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, Möglichkeiten haben, früher in Rente zu gehen, dass diese Entscheidungen aber komplex sind und eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände und Optionen erfordern.