EM-Rente über der Grundsicherungsgrenze: Sozialamt streicht Vergünstigungen

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Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht und damit knapp über dem Bedarf nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch liegt, verliert nicht nur die Aufstockung durch das Sozialamt.

Der Austritt aus der Grundsicherung kostet 40 Euro und mehr pro Monat an wegfallenden Vergünstigungen: Rundfunkbeitragsbefreiung, niedrigere GKV-Zuzahlungsgrenze, subventioniertes Nahverkehrsticket, kommunale Sozialpässe.

Betroffene erfahren davon meist erst, wenn die Bescheide ausbleiben oder Rechnungen auftauchen, die früher nie kamen. Wer rechtzeitig handelt, kann einen Teil dieser Vergünstigungen über Ersatzwege erhalten, aber nur wenn er die Anträge stellt, bevor die Fristen laufen.

Wann die EM-Rente die Grundsicherungsgrenze überschreitet

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen ergibt den Zahlbetrag. Sinkt dieser Unterschied auf null, endet der Anspruch vollständig.

Für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte, die weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, berechnet sich der Gesamtbedarf aus dem Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 von 563 Euro monatlich, den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfen, etwa 17 Prozent des Regelbedarfs bei einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G.

Die Rente zählt nach dem Einkommensrecht des SGB XII vollständig als anrechenbares Einkommen. Wer mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen kann, profitiert vom Grundrenten-Freibetrag nach § 82a SGB XII: 100 Euro monatlich bleiben anrechnungsfrei, von dem darüber liegenden Betrag weitere 30 Prozent, gedeckelt bei 281,50 Euro im Monat.

Liegt die EM-Rente so hoch, dass selbst nach Abzug dieses Freibetrags das anrechenbare Einkommen den Gesamtbedarf übersteigt, endet die Grundsicherung. Für jemanden ohne Grundrentenzeiten in einem Haushalt mit 490 Euro anerkannter Kaltmiete liegt diese Schwelle bei 1.053 Euro monatlicher Rente.

Wer den Freibetrag auf 281,50 Euro maximal ausschöpfen kann, rückt die Schwelle auf rund 1.335 Euro Rente.

Seit dem 1. Dezember 2025 wird der bisherige EM-Zuschlag nicht mehr als separater Betrag ausgezahlt, sondern ist fest in die laufende Rente integriert.

Die Deutsche Rentenversicherung hat allen Betroffenen neue Bescheide mit der erhöhten Rente geschickt. Genau dieser Bescheid hat in Einzelfällen dazu geführt, dass Menschen erstmals die Grundsicherungsgrenze überschritten, die sie vorher knapp unterschritten hatten.

Thomas B., 52, aus Dortmund: Was wegfällt und was es kostet

Thomas B. bezieht seit 2019 eine volle Erwerbsminderungsrente wegen einer Herzerkrankung. Sein Zahlbetrag stieg durch die Zuschlag-Integration im Dezember 2025 auf 1.120 Euro monatlich. Sein Bedarf nach SGB XII liegt bei 563 Euro Regelsatz plus 490 Euro anerkannte Warmmiete, insgesamt 1.053 Euro. Das Sozialamt stellt den Weiterbewilligungsantrag Anfang 2026 zurück:

Die Rente übersteigt den Bedarf um 67 Euro, Grundsicherung entfällt. Für Thomas bedeutet das konkret: Er zahlt ab sofort 18,36 Euro Rundfunkbeitrag im Monat, weil sein Befreiungsgrund aus dem Grundsicherungsbescheid entfällt. Seine GKV berechnet die Zuzahlungsbelastungsgrenze nicht mehr nur nach dem Regelsatz, sondern nach seinem tatsächlichen Bruttoeinkommen, was rund 12 Euro mehr Zuzahlungsbelastung pro Monat ergibt.

Das Deutschlandticket Sozial für 53 Euro, mit dem er bisher jeden Monat 10 Euro sparte, verliert er ebenfalls. Unterm Strich kostet ihn der Austritt aus der Grundsicherung in den ersten Monaten rund 40 Euro netto pro Monat mehr, obwohl seine Rente nur 67 Euro über dem Bedarf liegt.

Rundfunkbeitrag: Zwei Wege zur Befreiung ohne Grundsicherungsbescheid

Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro monatlich ist an bestimmte Sozialleistungsbezüge gekoppelt. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII ist einer dieser Befreiungsgründe.

Wer diesen Anspruch verliert, verliert automatisch auch die Befreiung, sobald der aktuelle Bescheid ausläuft. Der Beitragsservice schreibt nicht aktiv an, wenn ein Bescheid endet. Wer den Ablauf verpasst, schuldet rückwirkend die vollen Beiträge.

Zwei Wege führen auch ohne Grundsicherungsbescheid zu einer Befreiung oder Ermäßigung. Der erste ist die Härtefallbefreiung nach § 4 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Sie greift, wenn das verfügbare Einkommen nach Abzug des Rundfunkbeitrags faktisch unter das Niveau eines vergleichbaren Grundsicherungshaushalts fällt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 19. Januar 2022 betont, dass wirtschaftliche Ausnahmesituationen sorgfältig zu prüfen sind. In der Verwaltungspraxis legen die Rundfunkanstalten die Klausel eng aus: Wer die Härtefallbefreiung will, muss nachweisen, dass nach Zahlung des Beitrags weniger übrig bleibt als einem Grundsicherungshaushalt im gleichen Bezirk.

Gelingt dieser Nachweis, gilt die Befreiung rückwirkend ab Antragstellung, bis zu drei Jahre zurück. Der zweite Weg gilt für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen RF: Sie zahlen nur ein Drittel des regulären Rundfunkbeitrags, unabhängig vom Grundsicherungsbezug.

Den Härtefallantrag stellen Sie direkt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Legen Sie den abgelaufenen Grundsicherungsbescheid, den aktuellen Rentenbescheid und eine Aufstellung Ihrer monatlichen fixen Ausgaben bei. Das Sozialamt kann Ihnen eine formlose Bescheinigung ausstellen, dass kein Grundsicherungsanspruch mehr besteht, was den Antrag stützt.

GKV-Zuzahlungen: Was sich ändert und wie Sie die Belastungsgrenze schneller erreichen

Für Menschen in der Grundsicherung rechnet die Krankenkasse die Zuzahlungsbelastungsgrenze nur nach dem Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 aus, also 6.756 Euro im Jahr 2026. Zwei Prozent davon sind die jährliche Höchstgrenze: 135,12 Euro.

Wer aus der Grundsicherung fällt und eine EM-Rente von beispielsweise 1.120 Euro bezieht, hat ein Jahreseinkommen von 13.440 Euro. Für diese Person gilt die allgemeine Belastungsgrenze: zwei Prozent von 13.440 Euro bedeuten 268,80 Euro im Jahr. Das sind 133,68 Euro mehr Zuzahlungsspielraum pro Jahr, die die Krankenkasse abwarten kann, bevor sie die Befreiungsbescheinigung ausstellt.

Wer chronisch krank ist, zum Beispiel wegen der Erkrankung, die zur Erwerbsminderung geführt hat, kommt unter Umständen in die Chroniker-Regelung. Die Belastungsgrenze sinkt dann auf ein Prozent des Bruttoeinkommens.

Für 13.440 Euro Jahreseinkommen wären das 134,40 Euro, also fast identisch mit der früheren Grundsicherungsregel. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob Sie als chronisch krank im Sinne der GKV-Richtlinien anerkannt sind. Wenn ja, bleibt die Mehrbelastung durch den Grundsicherungsaustritt gering.

Bewahren Sie sämtliche Zuzahlungsbelege des laufenden Jahres auf, auch für Medikamente, Krankenhaustage und Physiotherapie. Sobald Sie die Grenze erreicht haben, stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Kalenderjahres aus. Wer die Belege nicht sammelt, zahlt über die Grenze hinaus, weil die Krankenkasse die Zuzahlungen nicht automatisch verfolgt.

Wohngeld und Deutschlandticket: Welche Anträge nach dem Grundsicherungsende laufen müssen

Während des Grundsicherungsbezugs besteht kein Anspruch auf Wohngeld, solange das Sozialamt die Kosten der Unterkunft bereits in der Grundsicherungsberechnung berücksichtigt hat. Fällt die Grundsicherung weg, öffnet sich das Wohngeldsystem.

Wohngeld ist ein Mietkostenzuschuss und richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Mietenhöhe. Wer mit einer EM-Rente knapp über der Grundsicherungsgrenze liegt und einen wesentlichen Teil dieser Rente für die Miete ausgibt, kann Wohngeld erhalten.

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Die praktische Bedeutung von Wohngeld liegt nicht nur im Zahlbetrag. Wer einen gültigen Wohngeldbescheid hat, gilt in vielen Verkehrsverbünden als anspruchsberechtigt für das Deutschlandticket Sozial zum vergünstigten Preis von 53 Euro im Monat, also 10 Euro weniger als das reguläre Ticket.

Dieser Zusammenhang ist vielen Betroffenen unbekannt: Der Wohngeldbescheid ersetzt den Grundsicherungsbescheid als Berechtigungsnachweis beim Verkehrsverbund. Prüfen Sie bei Ihrem zuständigen Verkehrsverbund, ob Wohngeld als Berechtigungsgrundlage akzeptiert wird, bevor Sie das Abonnement für das Deutschlandticket Sozial kündigen.

Den Wohngeldantrag stellen Sie beim Wohngeldamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Legen Sie den aktuellen Rentenbescheid, Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen bei. Das Wohngeld wirkt nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat der Antragstellung. Wer den Antrag verzögert, verschenkt bares Geld. Stellen Sie ihn spätestens in dem Monat, in dem das Sozialamt den Grundsicherungsanspruch beendet.

Sozialpässe und kommunale Vergünstigungen: Was regional sehr unterschiedlich ist

Viele Städte und Kreise bieten Inhabern von Grundsicherungs- oder Bürgergeld-Bescheiden Vergünstigungen an: ermäßigten Eintritt in Schwimmbäder, Museen und Theater, günstigeres Mittagessen in städtischen Einrichtungen oder ein kommunales Sozialticket.

Diese Leistungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern hängen von den Satzungen der jeweiligen Gemeinde ab. Mit dem Ende des Grundsicherungsbescheids verliert der Sozialpass typischerweise seine Gültigkeit.

In manchen Städten erhalten auch Wohngeldempfänger Zugang zum Sozialpass. Fragen Sie bei Ihrer Sozialberatungsstelle oder direkt beim Wohngeldamt nach, ob der Wohngeldbescheid als Grundlage für kommunale Vergünstigungen anerkannt wird. Wenn nicht, bleibt als Alternative der Nachweis einer besonderen Härtelage nach dem jeweiligen Gemeinderecht, was je nach Satzung unterschiedliche Voraussetzungen hat.

Typische Fehler nach dem Austritt aus der Grundsicherung

Der erste Fehler ist Untätigkeit: Viele Betroffene nehmen den Wegfall-Bescheid des Sozialamts zur Kenntnis und tun nichts weiter. Sie merken erst Monate später, dass Rundfunkbeiträge rückwirkend eingefordert werden, dass ihr Deutschlandticket-Abo zum normalen Preis weiterläuft oder dass sie Zuzahlungsbelege hätten sammeln müssen.

Der zweite Fehler ist das Weiterführen des Befreiungsantrags beim Beitragsservice mit einem abgelaufenen Bescheid. Der Beitragsservice prüft den Bewilligungszeitraum. Endet der Bescheid, endet die Befreiung mit dem letzten Tag des bewilligten Zeitraums. Wer danach keinen neuen Antrag stellt, wird rückwirkend zum Beitragszahler und bekommt eine Mahnung.

Der dritte Fehler liegt beim Deutschlandticket Sozial: Wer das Abonnement nicht bis zum 10. des Vormonats kündigt oder keinen neuen Berechtigungsnachweis vorlegt, wird automatisch auf das reguläre Ticket umgestellt, das 10 Euro pro Monat teurer ist.

Klären Sie sofort, ob ein Wohngeldbescheid als neuer Berechtigungsnachweis bei Ihrem Verkehrsverbund anerkannt wird, und stellen Sie gleichzeitig den Wohngeldantrag und die Kündigung oder Weiterführung des Deutschlandtickets sicher.

Der vierte Fehler ist die Annahme, dass das Sozialamt automatisch informiert. Das Rentenversicherungsrecht und das Sozialhilferecht laufen in getrennten Systemen. Wenn die DRV einen neuen Rentenbescheid verschickt, informiert sie das Sozialamt nicht von sich aus.

Sie sind verpflichtet, jede Einkommensänderung dem Sozialamt unverzüglich zu melden. Tun Sie das nicht, und das Sozialamt stellt später eine Überzahlung fest, fordert es die Leistungen zurück, die nach der Rentenerhöhung zu viel gezahlt wurden.

Häufige Fragen zu EM-Rente und Wegfall der Grundsicherung

Kann ich Wohngeld und Grundsicherung gleichzeitig beziehen?

Nein. Wohngeld ist vom Bezug der Grundsicherung nach SGB XII ausgeschlossen, wenn bei der Grundsicherungsberechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden. Das ist der Regelfall. Wohngeld wird erst relevant, sobald die Grundsicherung entfällt und Sie die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllen.

Was passiert, wenn meine Rente durch die jährliche Rentenanpassung die Grenze überschreitet?

Jede Rentenerhöhung, auch die reguläre jährliche Anpassung, ist dem Sozialamt zu melden. Das Sozialamt prüft dann neu, ob noch ein Grundsicherungsanspruch besteht. Liegt die Rente nach der Anpassung über dem Bedarf, endet die Grundsicherung mit dem Monat, ab dem die neue Rente gilt. Ab diesem Zeitpunkt beginnen alle Fristen für Wohngeld, Rundfunkbeitrag und Deutschlandticket.

Behalte ich meinen Schwerbehindertenausweis, wenn ich aus der Grundsicherung falle?

Ja. Der Schwerbehindertenausweis ist an den Grad der Behinderung gebunden, nicht an den Grundsicherungsbezug. Fahrvergünstigungen im Nah- und Fernverkehr, steuerliche Pauschbeträge für Menschen mit Schwerbehinderung und gegebenenfalls Kfz-Steuerermäßigungen bleiben erhalten, unabhängig davon, ob Sie Grundsicherung beziehen oder nicht.

Muss ich meinen GdB durch den Austritt aus der Grundsicherung neu beantragen?

Nein. GdB-Feststellungen und Grundsicherung sind rechtlich vollständig getrennt. Das Versorgungsamt, das den GdB feststellt, hat keine Verbindung zum Sozialamt. Eine laufende GdB-Nachprüfung kann das Versorgungsamt unabhängig davon einleiten, ob Sie Sozialleistungen beziehen oder nicht.

Wie weit rückwirkend kann ich den Härtefallantrag beim Rundfunkbeitrag stellen?

Die Härtefallbefreiung kann bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden. Bereits gezahlte Beiträge erstattet der Beitragsservice auf Antrag, wenn Sie nachweisen, dass die Härtefallvoraussetzungen für den entsprechenden Zeitraum vorlagen.

Wichtig: Der Erstattungsantrag muss schriftlich gestellt werden, zusammen mit dem alten Grundsicherungsbescheid, dem aktuellen Rentenbescheid und einer formlosen Erklärung, warum kein neuer Befreiungsanspruch entstand. Eine automatische Erstattung findet nicht statt.

Quellen

Bundesgesetzblatt: Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), insbesondere §§ 41, 42b, 43, 82, 82a

Bundesgesetzblatt: Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI), § 43 Abs. 2

Bundesgesetzblatt: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 62

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV): § 4, insbesondere Abs. 1 (Befreiungsgrund 402) und Abs. 6 (Härtefallregelung)

Wohngeldgesetz (WoGG): § 7 Ausschluss vom Wohngeld

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek): Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung 2026

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Informationen für Empfänger von Sozialleistungen

Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 107 vom 16.04.2026, Artikel 9: Änderung § 35 SGB XII