Die Versorgung mit Strom und Gas gehört zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Alltags. Wer kein Licht, keine Kochmöglichkeit, keine Heizung oder kein warmes Wasser mehr hat, gerät schnell in eine existentielle Notlage. Umso schwerer wiegt eine gesetzliche Änderung, die den Rechtsschutz bei drohenden oder bereits vollzogenen Strom- und Gassperren erheblich erschwert.
Durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz wurden Verfahren im Zusammenhang mit Versorgungsunterbrechungen von den Amtsgerichten zu den Landgerichten verlagert. Was auf den ersten Blick wie eine bloße Zuständigkeitsfrage wirkt, hat in der Praxis aber gravierende Folgen. Denn vor den Landgerichten besteht in solchen Verfahren Anwaltszwang.
Kleine Gesetzesänderung mit großer sozialer Wirkung
Die Bundesregierung hatte die Reform des Energiewirtschaftsrechts mit Entlastungen und Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden. In der politischen Debatte war von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ die Rede. Bei Strom- und Gassperren zeigt sich jedoch ein gegenteiliger Effekt.
Bislang konnten Betroffene in vielen Fällen direkt beim Amtsgericht vorstellig werden. Dort war es möglich, ohne anwaltliche Vertretung Anträge zu stellen, die persönliche Lage zu schildern oder eine kurzfristige Lösung mit dem Energieversorger zu erreichen. Gerade bei drohenden Sperren kann ein schnelles Verfahren darüber entscheiden, ob ein Haushalt weiter mit Energie versorgt wird.
Mit der Verlagerung an die Landgerichte verändert sich dieser Zugang grundlegend. Wer sich dort verteidigen oder einen Antrag stellen will, benötigt grundsätzlich anwaltliche Vertretung. Für Menschen, die bereits ihre Energierechnung nicht bezahlen konnten, entsteht damit eine Hürde, die häufig kaum zu überwinden ist.
Warum der Anwaltszwang für Betroffene so problematisch ist
Der Anwaltszwang ist in vielen Verfahren vor dem Landgericht üblich. Bei Energiesperren trifft er jedoch auf eine besonders verletzliche Gruppe. Wer wegen Zahlungsrückständen von einer Strom- oder Gassperre bedroht ist, verfügt oft nicht über finanzielle Rücklagen.
In der Theorie können Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe helfen. In der Praxis muss jedoch zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, ein solches Mandat zu übernehmen. Hinzu kommt, dass Prozesskostenhilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt wird und Erfolgsaussichten geprüft werden.
Für viele Betroffene läuft die neue Zuständigkeit deshalb auf einen faktischen Ausschluss vom Rechtsschutz hinaus. Sie bekommen zwar formal weiterhin Zugang zu Gericht. Tatsächlich können sie ihn aber oft nicht nutzen.
Weite Wege verschärfen die Lage
Ein weiteres Problem liegt in der örtlichen Erreichbarkeit. Amtsgerichte sind deutlich dichter über das Land verteilt als Landgerichte. Für Menschen ohne Geld, ohne Auto oder mit gesundheitlichen Einschränkungen kann bereits die Anreise zum Gericht eine erhebliche Belastung sein.
Gerade in ländlichen Regionen kann der Weg zum zuständigen Landgericht weit sein. Wer zusätzlich Kinder betreut, Angehörige pflegt oder beruflich nicht flexibel ist, steht vor weiteren praktischen Hindernissen. In einer akuten Versorgungskrise zählt jedoch jeder Tag.
Die Verfahrensverlagerung entfernt den Rechtsschutz damit räumlich und praktisch von den Betroffenen. Das widerspricht dem Gedanken einer niedrigschwelligen Justiz, die gerade in existenziellen Notlagen erreichbar sein muss.
Auch Energieversorger werden stärker belastet
Die Änderung trifft nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch Energieversorger können sich vor dem Landgericht nicht mehr ohne anwaltliche Vertretung bewegen. Damit steigen Aufwand und Kosten auf beiden Seiten.
Für Versorger bedeutet dies zusätzliche Verfahrenskosten, längere Abläufe und mehr Formalisierung. Diese Kosten können zwar unter Umständen weitergereicht werden. Bei Haushalten, die bereits zahlungsunfähig sind, bleibt dies jedoch häufig wirtschaftlich sinnlos.
Das Verfahren wird dadurch nicht bürgernäher, schneller oder günstiger. Vielmehr droht eine Entwicklung, bei der einfache und häufig wiederkehrende Streitigkeiten in ein Verfahren gedrängt werden, das für diese Fälle zu schwerfällig ist.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Die sozialen Folgen sind erheblich
Strom- und Gassperren sind keine Randerscheinung. Nach den im Ausgangstext genannten Angaben aus dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Zudem kam es bundesweit zu 34.393 Gassperren.
Diese Zahlen zeigen, dass es nicht um Einzelfälle geht. Hinter jeder Sperre steht ein Haushalt, in dem alltägliche Abläufe zusammenbrechen können. Besonders hart trifft dies Familien mit Kindern, ältere Menschen, Erkrankte und Personen, die auf elektrische Geräte angewiesen sind.
Eine Energiesperre kann gesundheitliche Risiken auslösen, Schulden verschärfen und soziale Ausgrenzung verstärken. Wer dann zusätzlich keinen wirksamen Zugang zum Gericht hat, verliert eine wichtige Möglichkeit, Fehler im Verfahren prüfen zu lassen oder eine kurzfristige Lösung zu erreichen.
Vergleich der bisherigen und neuen Zuständigkeit
| Frühere Zuständigkeit beim Amtsgericht | Neue Zuständigkeit beim Landgericht |
|---|---|
| Betroffene konnten ohne Anwalt erscheinen und ihre Situation selbst schildern. | In solchen Verfahren besteht grundsätzlich Anwaltszwang. |
| Amtsgerichte sind wohnortnäher und für viele Menschen leichter erreichbar. | Landgerichte liegen häufig weiter entfernt und verursachen zusätzliche Wege. |
| Schnelle Vergleiche, Ratenzahlungen oder Hinweise auf Beratungsstellen waren leichter möglich. | Das Verfahren wird formaler, teurer und für Laien schwerer zugänglich. |
| Auch einfache Streitigkeiten konnten vergleichsweise niedrigschwellig behandelt werden. | Selbst Energieversorger benötigen anwaltliche Vertretung. |
Ein rechtsstaatliches Problem
Rechtsschutz darf nicht nur auf dem Papier bestehen. Er muss für diejenigen erreichbar sein, die ihn dringend benötigen. Genau daran bestehen bei der neuen Regelung erhebliche Zweifel.
Wenn ein Haushalt ohne Strom oder Gas dasteht, geht es nicht um abstrakte Rechtsfragen. Es geht um Heizung, Licht, Kühlung von Lebensmitteln, Warmwasser und die Teilnahme am normalen Alltag. In solchen Situationen muss der Weg zum Gericht besonders einfach, schnell und verständlich sein.
Die Verlagerung an die Landgerichte bewirkt das Gegenteil. Sie baut zusätzliche Kosten, weitere Wege und höhere formale Anforderungen auf. Damit droht ausgerechnet in einer existenziellen Krise der Verlust wirksamer rechtlicher Hilfe.
Warum eine Rückkehr zu den Amtsgerichten naheliegt
Die Verfahren über Strom- und Gassperren gehören wegen ihrer sozialen Dringlichkeit und ihrer oft überschaubaren Streitwerte zurück an die Amtsgerichte. Dort können Betroffene ohne anwaltliche Vertretung auftreten. Zudem sind Amtsgerichte näher an den Lebensrealitäten der Menschen.
Eine gesetzliche Klarstellung könnte die Zuständigkeit wieder auf eine sachgerechte Grundlage stellen. Denkbar wäre etwa eine ausdrückliche Ausnahme für Streitigkeiten über Versorgungsunterbrechungen wegen Zahlungsverzugs. Damit könnten solche Verfahren bei niedrigeren Streitwerten wieder vor den Amtsgerichten geführt werden.
Eine solche Korrektur wäre kein Sonderrecht für zahlungsschwache Haushalte. Sie wäre eine notwendige Sicherung des effektiven Rechtsschutzes. Denn wer in einer Notlage ist, darf nicht schon an der Gerichtsorganisation scheitern.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Eine alleinerziehende Mutter erhält die Ankündigung, dass ihr Strom wegen Zahlungsrückständen gesperrt werden soll. Der Rückstand ist entstanden, weil sie nach einer Erkrankung mehrere Wochen weniger Einkommen hatte. Früher hätte sie kurzfristig zum Amtsgericht gehen und dort erklären können, dass sie eine Ratenzahlung anbieten und Hilfe beim Jobcenter beantragen will.
Nach der neuen Zuständigkeit müsste sie sich zunächst anwaltliche Hilfe suchen, obwohl sie bereits die Stromrechnung nicht bezahlen kann. Findet sie nicht rechtzeitig einen Anwalt, kann ihre persönliche Lage im Verfahren möglicherweise nicht wirksam vorgetragen werden. Am Ende droht die Sperre, obwohl eine praktische Lösung durch Ratenzahlung oder soziale Unterstützung erreichbar gewesen wäre.
Fazit
Die Zuständigkeitsverlagerung bei Strom- und Gassperren ist weit mehr als eine juristische Detailfrage. Sie trifft Menschen in einer Lage, in der sie auf schnelle, verständliche und bezahlbare Hilfe angewiesen sind. Der Anwaltszwang vor dem Landgericht macht den Rechtsschutz für viele Betroffene faktisch unerreichbar.
Ein funktionierender Rechtsstaat muss gerade dort erreichbar bleiben, wo existenzielle Lebensbereiche betroffen sind. Strom und Gas sind keine Luxusgüter, sondern Voraussetzungen für Wohnen, Gesundheit und Alltag. Deshalb sollten Verfahren über Versorgungsunterbrechungen unverzüglich wieder bei den Amtsgerichten angesiedelt werden.
Quellen und weiterführende Hinweise
Bundesnetzagentur: Übersicht zum Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts, Bundeskartellamt: Veröffentlichung des Monitoringberichts 2025 am 26. November 2025, Tacheles e.V., Harald Thome´




