Diese Rentner bekommen 7,5 Prozent Zuschlag – im Juli steigt die Rente zusätzlich

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Viele Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente erhalten seit Juli 2024 einen zusätzlichen Rentenzuschlag. Besonders stark profitieren Menschen, deren Erwerbsminderungsrente bereits zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat. Für sie beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent.

Wichtig ist dabei die genaue Einordnung: Die 7,5 Prozent sind keine allgemeine Rentenerhöhung für alle Rentnerinnen und Rentner im Juli 2026. Es handelt sich um einen besonderen Zuschlag für ältere Erwerbsminderungsrenten. Hinzu kommt ab Juli 2026 die reguläre Rentenanpassung von 4,24 Prozent.

Warum es den Zuschlag zur EM-Rente gibt

Die Erwerbsminderungsrente betrifft Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. In früheren Jahren fielen viele dieser Renten niedriger aus, weil gesetzliche Verbesserungen erst später eingeführt wurden. Der Zuschlag soll genau diese älteren Rentenbestände finanziell besserstellen.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt den Zuschlag automatisch aus. Betroffene müssen dafür keinen Antrag stellen. Die Rentenversicherung prüft selbst, wer die Voraussetzungen erfüllt.

Wer die 7,5 Prozent erhält

Den höheren Zuschlag von 7,5 Prozent bekommen Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat. Voraussetzung ist, dass die betroffene Rente zu den begünstigten Bestandsrenten gehört. Dazu können auch Altersrenten gehören, wenn sie unmittelbar aus einer früheren Erwerbsminderungsrente hervorgegangen sind.

Für eine zweite Gruppe fällt der Zuschlag niedriger aus. Wer zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bekam, erhält 4,5 Prozent. Renten mit Beginn ab 2019 fallen in der Regel nicht unter diese Zuschlagsregelung, weil sie bereits nach verbesserten Vorgaben berechnet wurden.

Beginn der Erwerbsminderungsrente Zuschlag
Januar 2001 bis Juni 2014 7,5 Prozent
Juli 2014 bis Dezember 2018 4,5 Prozent
Ab Januar 2019 In der Regel kein Zuschlag nach dieser Regelung

Was sich seit Dezember 2025 geändert hat

Bis Ende 2025 wurde der Zuschlag zunächst in einem vereinfachten Verfahren gezahlt. Er kam gesondert zur laufenden Rente aufs Konto. Seit Dezember 2025 ist das anders.

Der Zuschlag wird nun in die reguläre Rentenzahlung einbezogen. Dadurch erscheint er nicht mehr als separate Überweisung. Für Betroffene kann das zunächst verwirrend wirken, bedeutet aber nicht, dass der Anspruch weggefallen ist.

Die Berechnung erfolgt seitdem über die persönlichen Entgeltpunkte. Dadurch wird der Zuschlag in die laufende Rente eingearbeitet. Wer anspruchsberechtigt ist, erhält dazu einen Rentenbescheid.

Warum im Juli noch einmal mehr Geld ankommt

Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten bundesweit um 4,24 Prozent. Davon profitieren auch Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Der aktuelle Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.

Für EM-Rentnerinnen und EM-Rentner mit Zuschlag entsteht dadurch ein doppelter Effekt. Erst erhöht der Zuschlag die Rentengrundlage, anschließend wirkt die reguläre Rentenanpassung auf den neuen Betrag. Das bedeutet nicht automatisch ein Plus von 7,5 Prozent im Juli 2026, sondern eine Kombination aus bereits bestehendem Zuschlag und jährlicher Anpassung.

Brutto ist nicht gleich netto

Die genannten Prozentsätze beziehen sich auf die Bruttorente. Von der ausgezahlten Summe können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Auch steuerliche Folgen sind möglich, wenn die jährlichen Einkünfte entsprechend hoch sind.

Wie viel tatsächlich auf dem Konto landet, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem Rentenhöhe, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, weitere Einkünfte und persönliche Steuerdaten. Die Rentenanpassungsmitteilung zeigt den neuen Zahlbetrag.

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Kein Antrag notwendig

Für den Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Auch die Rentenanpassung zum Juli erfolgt automatisch. Wer berechtigt ist, erhält den höheren Betrag ohne eigenes Tätigwerden.

Trotzdem sollten Betroffene ihre Rentenbescheide sorgfältig prüfen. Besonders wichtig sind Rentenbeginn, Art der Rente und die ausgewiesenen Entgeltpunkte. Bei Unklarheiten kann eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem Sozialverband helfen.

Beispiel aus der Praxis

Eine Rentnerin bezieht seit 2012 eine Erwerbsminderungsrente. Damit fällt sie in die Gruppe, die den Zuschlag von 7,5 Prozent erhält. Wurde dieser Zuschlag bereits in ihre laufende Rentenzahlung einbezogen, steigt ab Juli 2026 zusätzlich die gesamte gesetzliche Rente um 4,24 Prozent.

Bei einer Bruttorente von 1.200 Euro würde ein Zuschlag von 7,5 Prozent rechnerisch 90 Euro ausmachen. Daraus ergäbe sich vor Abzügen eine erhöhte Grundlage von 1.290 Euro. Die Rentenanpassung um 4,24 Prozent würde diesen Betrag weiter anheben, sodass sich rechnerisch rund 1.344,70 Euro brutto ergeben.

Häufige Fragen zur EM-Rente und dem Zuschlag

Wer bekommt den Zuschlag von 7,5 Prozent zur EM-Rente?

Den Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten vor allem Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat. Der Zuschlag wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente beantragt werden?

Nein, ein Antrag ist nicht notwendig. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf den Zuschlag hat. Berechtigte Rentnerinnen und Rentner erhalten die höhere Zahlung ohne eigenes Tätigwerden.

Bekommen EM-Rentner im Juli zusätzlich mehr Rente?

Ja, Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente profitieren auch von der regulären Rentenanpassung zum 1. Juli 2026. Diese Erhöhung kommt zusätzlich zum möglichen Zuschlag hinzu, betrifft aber die Bruttorente. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag kann wegen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen niedriger ausfallen.

Fazit

Die 7,5 Prozent betreffen vor allem ältere Erwerbsminderungsrenten mit Beginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014. Diese Gruppe profitiert vom höchsten Zuschlag. Im Juli 2026 kommt zusätzlich die allgemeine Rentenerhöhung von 4,24 Prozent hinzu.

Für viele Betroffene bedeutet das spürbar mehr Geld. Dennoch sollte die Entwicklung nicht missverstanden werden: Der Zuschlag und die jährliche Rentenanpassung sind zwei verschiedene Vorgänge. Beide werden automatisch berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Informationen zum Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten.

Bundesregierung: FAQ zur Erwerbsminderungsrente und zu den Zuschlägen seit Juli 2024.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenanpassung 2026 mit 4,24 Prozent ab 1. Juli 2026.