Drei Jahre Hartz IV. Breites Beratungsangebot für Hartz IV-Betroffene
In Bochum hat sich in den drei Jahren seit Eintritt der Hartz IV-Gesetzgebung ein breites Beratungsangebot für Betroffene entwickelt. Ein Teil davon entstand aus der Erkenntnis, dass die ARGE ihrer gesetzlich gebotenen Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht nur unzureichend nachkommt. Auch standen die gesetzlich vorgeschriebene sozialen Dienste und Einrichtungen nicht rechtzeitig und stehen immer noch nicht ausreichend zur Verfügung. Der gesetzlichen Vorschrift von allgemein verständlichen Antragsvordrucken wird nicht entsprochen (alles: SGB I, §§ 13 ff).
Aus der Not heraus organisierten in 2004 vor allem die Gewerkschaften ehrenamtliche „Ausfüllhilfen“. Das „Sozialforum“, der Mieterverein und die Gewerkschaft „verdi“ organisierten einige öffentliche Informationsveranstaltungen und Schulungen. Zum 1. Januar 2005 begann aus dem „Sozialforum“ heraus die „Unabhängige Sozialberatung“ ihre Arbeit. Heute finden sich KollegInnen oder ehemalige KollegInnen der „Unabhängige Sozialberatung“ und des „Sozialforums“ auch in mehreren weiteren Beratungsstellen.
Die „Unabhängige Sozialberatung“ hat sich in den drei Jahren zum „Kompetenzzentrum Hartz IV“ gemausert und übernimmt auch gerne die durch die Betroffenen herangetragene Aufgabe einer örtlichen Ombudsstelle. Darüber hinaus betreibt sie einen regelmäßigen bundesweiten e-mail-Informationsdienst und hat Arbeitskreise für BeraterInnen und AnwältInnen auf lokaler Ebene und NRW-weit ins Leben gerufen. Regelmäßig werden Seminare und Vorträge für die Öffentlichkeit angeboten.
Die „Unabhängige Sozialberatung“ ist auch Mitglied in der „Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfe- und Erwerbsloseninitiativen“ (www.bag-shi.de ) und im „Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge“. Zudem ist sie vertreten im „Deutschen Sozialgerichtstag“ und auf der „Consozial“, dem Fachkongress für Soziales. Die Mitarbeitenden in der „Unabhängige Sozialberatung“ sind qualifizierte JuristInnen, Ökonomen und SozialberaterInnen.
Aktuell unterstützen wir den Hinweis der evangelischen Beratungsstelle, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ab dem 1. Januar seine Rechtsauffassung * in einer wichtigen Frage geändert hat: wurde bislang die Hartz IV – Leistungen auch dann gezahlt, wenn der sog. „Fortzahlungsantrag“ verspätet eingereicht wurde, so soll ab sofort nur noch ab Eingang des Fortzahlungsantrages gezahlt werden. Diese Meinungsänderung des BMAS bedarf aber sicherlich noch der gerichtlichen Klärung, da sie möglicherweise im Widerspruch steht zu sozialrechtlichen Grundlagen. Zudem enthält das Begleitschreiben zum Fortzahlungsantrag keinen Hinweis auf eine Änderung der bisherigen Praxis. Auch erreicht erfahrungsgemäß häufig die Aufforderung zu einem Fortzahlungsantrag die AdressatInnen gar nicht, nicht einmal die korrekte Absendung ist überprüfbar. Dieser Tatbestand wird seitens der ARGE auch nicht geleugnet. In Fällen einer Leistungslücke ist daher angeraten, umgehend eine Beratungsstelle aufzusuchen. (29.01.08, Unabhängige Sozialberatung Bochum)
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