Private Arbeits- Vermittlungsdienstleister können Hartz IV Empfänger kaum neue Beschäftigungschancen eröffnen
Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erhöht die Beauftragung von privaten Job-Vermittlern kaum die Beschäftigungschancen von Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfängern. Die Beschäftigungschancen von ALG II Empfängern, die Anfang 2005 einem privaten Vermittlungsdienstleister zugewiesen wurden, stiegen je nach Teilgruppe gar nicht oder nur in geringem Umfang. Sie sind, verglichen mit Hartz-IV-Empfängern, die bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung geblieben sind, im Durchschnitt genauso häufig oder sogar häufiger erwerbslos gemeldet. Nur vereinzelt, bei schwer vermittelbaren Berufszweigen konnten leichte Erfolge erzielt werden, so die IAB Studie. Dies könnte aber auch daran liegen, dass sich Anfang 2005, direkt nach Einführung der Hartz IV Arbeitsmarktreform, die Vermittlungsaktivitäten der öffentlichen Träger auf vergleichsweise leicht vermittelbare Hartz-IV-Empfänger konzentrierten, gibt das IAB zu bedenken.
Nicht zu verwechseln ist das Ergebnis der IAB Studie mit der Vergabe von Vermittlungsgutscheinen. Bei den Arbeits- Vermittlungsdienstleister werden Hartz IV Empfänger für mehrere Monate einer Vermittlung der beauftragten Träger durch die zuständigen Hartz IV Behörden zugewiesen. (26.03.2008)
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