30 Stunden gemeinnützige Arbeit pro Woche für nur einen Euro Aufwandsentschädigung je Stunde. Im Landkreis Nordhausen verschärft SPD-Landrat Matthias Jendricke den Druck auf Leistungsbeziehende und setzt bei Nichterscheinen sogar auf Besuche durch den Vollzugsdienst.
Die bisherige Altersgrenze soll entfallen, nachweislich nicht arbeitsfähige Menschen bleiben ausgenommen. Jendricke will damit nach eigenen Angaben die Arbeitsbereitschaft überprüfen, doch sein Vorgehen wirft die Frage auf, wie weit Behörden gehen dürfen, um Menschen zur Arbeit zu verpflichten.
Eine Fördermaßnahme wird zum Gehorsamstest
Arbeitsgelegenheiten sollen nach § 16d SGB II die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen und dadurch den Weg in Arbeit erleichtern. Ein Test, ob jemand unter Sanktionsdruck gehorcht, erfüllt diesen gesetzlichen Auftrag noch nicht.
Gegen-Hartz hat bereits unter dem Titel „Das Ordnungsamt führt Bürgergeld-Bezieher zum Ein-Euro-Job ab“ die Nordhäuser Praxis kritisiert. Der entscheidende Einwand bleibt: Eine Behörde darf den Eingliederungszweck einer Maßnahme nicht durch ein gänzlich anderes Motiv ersetzen: vermeintlich Unwillige zu disziplinieren.
Ein Euro ist kein Arbeitslohn
Die Zahlung bei einem Ein-Euro-Job ist rechtlich eine Entschädigung für Mehraufwendungen zusätzlich zur Grundsicherung, kein Stundenlohn. Die Tätigkeit begründet kein reguläres Arbeitsverhältnis und führt auch nicht aus der Hilfebedürftigkeit.
Gerade deshalb wiegt die Kritik am Ein-Euro-Job als Strafe schwer: Wer eine existenzsichernde Beschäftigung braucht, erhält zunächst eine verpflichtende Tätigkeit ohne regulären Lohn.
Politisch-populistisch täuscht mag das Aktivität nur vor: einen Arbeitsvertrag ersetzt es nämlich nicht.
„Totalverweigerer“ ist ein Etikett, keine Diagnose
Die Rede von angeblichen Totalverweigerern vermischt unterschiedliche Sachverhalte: versäumte Termine, abgebrochene Maßnahmen und die Ablehnung einer konkreten Arbeitsstelle.
Aus keinem dieser Vorgänge lässt sich ohne Prüfung ableiten, dass jemand grundsätzlich jede Erwerbsarbeit verweigert.
Gegen-Hartz hat diese politische Zuschreibung im Beitrag „Bürgergeld Totalverweigerer – Unwort des Jahres 2024“ angegriffen. Für eine sachliche Bewertung braucht es jedoch aktuelle, sauber getrennte Zahlen statt einer Wiederholung zugespitzter Behauptungen.
Die Statistik trägt den Generalverdacht nicht
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit entfielen 2025 insgesamt 85,5 Prozent der Leistungsminderungen auf Meldeversäumnisse. Rund 31.000 Minderungen betrafen die verweigerte Aufnahme oder Fortführung von Arbeit, Ausbildung oder einer Eingliederungsmaßnahme – eine Sammelkategorie, keine Zählung von Menschen, die jede Arbeit ablehnen.
Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass sich dabei einmalige und wiederholte Pflichtverletzungen einer Person statistisch nicht unterscheiden lassen. Auch die von Gegen-Hartz aufgegriffene Studienkritik am Bild der Totalverweigerer verlangt deshalb eine andere Debatte: über tatsächliche Beschäftigungshindernisse statt über einen angeblich verbreiteten Charakterfehler.
Weniger Arbeitslose beweisen noch keinen Projekterfolg
Jendricke verweist auf einen Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit um 13,5 Prozent im ersten Halbjahr 2026. Dabei ist völlig unklar, ob irgendein Anteil dieses Rückgangs auf das Projekt zurückgeht und wie viele Teilnehmer dauerhaft eine bezahlte Beschäftigung aufgenommen haben.
Für eine überzeugende Erfolgsbilanz müsste der Landkreis Übergänge in Arbeit und Ausbildung offenlegen und deren Dauer untersuchen. Eine Abmeldung aus dem Leistungsbezug sagt weder etwas über einen Arbeitsvertrag noch über einen gesicherten Lebensunterhalt aus.
Arbeitspflicht löst keine gesundheitlichen Probleme
Auch Suchterkrankungen wurden in Nordhausen bei Hausbesuchen sichtbar. Das spricht für einen Bedarf an fachlicher Unterstützung und sorgfältiger Abklärung, und gerade nicht für die pauschale Annahme, hinter fehlender Mitwirkung stecke Bequemlichkeit.
Die Gegen-Hartz-Kritik an politischen Forderungen nach Arbeitspflicht setzt genau hier an: Druck schafft weder eine abgeschlossene Ausbildung noch einen Therapieplatz. Wer Hilfe braucht, wird durch die Drohung mit weniger Geld nicht schon arbeitsfähig.
Hausbesuche sind keine Erlaubnis zur Einschüchterung
Behörden dürfen anspruchserhebliche Tatsachen prüfen, müssen dafür aber einen sachlichen Anlass und ein verhältnismäßiges Vorgehen haben. Die Begleitung durch einen kommunalen Vollzugsdienst verleiht einer sozialrechtlichen Kontrolle kein unbegrenztes Zutrittsrecht zur Wohnung.
Für Sie als Betroffenen gilt deshalb: Lassen Sie sich Dienstausweise und den Anlass des Besuchs nennen und dokumentieren Sie den Ablauf. Der Gegen-Hartz-Ratgeber zu Hausbesuchen des Jobcenters erläutert, weshalb die freiwillige Zustimmung zum Betreten der Wohnung von Ihren sonstigen Nachweispflichten zu unterscheiden ist.
Nicht jeder verweigerte Ein-Euro-Job erlaubt eine Totalsanktion
Die geltende Fassung von § 31a SGB II sieht bei Pflichtverletzungen grundsätzlich eine Minderung um 30 Prozent des Regelbedarfs vor; wichtige Gründe und außergewöhnliche Härten begrenzen Sanktionen.
Der vollständige Wegfall des Regelbedarfs nach Absatz 7 setzt dagegen voraus, dass eine zumutbare, tatsächlich und unmittelbar mögliche Arbeitsaufnahme willentlich verweigert wird.
Eine Arbeitsgelegenheit ist eine Eingliederungsmaßnahme und kein reguläres Arbeitsverhältnis, weshalb ihr Nichtantritt diese besondere Rechtsfolge nicht ohne Weiteres trägt.
Auch der Wegfall des Regelbedarfs ist rechtlich etwas anderes als die Streichung sämtlicher Leistungen einschließlich der Unterkunftskosten.
Was die politische Härte-Rhetorik verdeckt
| Politische Darstellung | Was tatsächlich geprüft werden muss |
|---|---|
| Ein-Euro-Jobs zeigen, wer arbeiten will. | Die Maßnahme muss zur Person passen und ihrer Eingliederung dienen. |
| Gemeinnützige Arbeit nützt immer der Kommune. | Die Tätigkeit muss zusätzlich sein und darf reguläre Beschäftigung weder verdrängen noch verhindern. |
| Wer nicht erscheint, verweigert sich. | Das Jobcenter muss wichtige Gründe und persönliche Hindernisse berücksichtigen. |
| Weniger Leistungsbeziehende bedeuten mehr Beschäftigung. | Erst nachvollziehbare Übergänge in bezahlte Arbeit belegen einen Vermittlungserfolg. |
Zwangsarbeit: Scharfe Kritik braucht rechtliche Genauigkeit
Gegen-Hartz hat Ein-Euro-Jobs bereits im Beitrag „Hartz IV: Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit?“ grundsätzlich angegriffen. Der politische Vorwurf trifft ein reales Problem: Wer bei einer Ablehnung um seinen Lebensunterhalt fürchten muss, entscheidet unter erheblichem Druck.
Juristisch folgt daraus jedoch nicht, dass jede Arbeitsgelegenheit verbotene Zwangsarbeit darstellt oder Beschäftigte des Jobcenters sich schon durch eine Zuweisung strafbar machen.
Artikel 12 des Grundgesetzes schützt vor Arbeitszwang; zugleich hat das Bundesverfassungsgericht zumutbare Mitwirkungspflichten und Sanktionen unter strengen Voraussetzungen anerkannt.
Auch ein Landrat muss die Grenzen des Sozialrechts beachten
Unser Gegen-Hartz-Beitrag zur Verfassungswidrigkeit einer Arbeitspflicht muss am jeweiligen Modell geprüft werden. Für Nordhausen lässt sich weder jede einzelne Zuweisung für rechtswidrig erklären noch ein pauschaler Freibrief ableiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 5. November 2019 betont, dass auch vermeintlich unwürdiges Verhalten die Menschenwürde nicht beseitigt. Die von Gegen-Hartz behandelten Folgen verfassungswidriger Sanktionen erinnern daran, dass politische Zustimmung einen rechtswidrigen Bescheid nicht rechtmäßig macht.
Reguläre Arbeit darf nicht durch Pflichtarbeit ersetzt werden
Wenn eine Kommune Arbeiten dauerhaft benötigt, muss sie erklären können, weshalb dafür keine regulären Stellen entstehen. § 16d SGB II verbietet Arbeitsgelegenheiten, die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdrängen oder ihre Entstehung verhindern.
Dass rechtswidrige Einsätze finanzielle Folgen haben können, zeigt der ältere Gegen-Hartz-Bericht über einen Vergleich über 900 Euro für einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job. Daraus folgt kein pauschaler Zahlungsanspruch, wohl aber ein guter Grund, die tatsächliche Tätigkeit und ihre Voraussetzungen prüfen zu lassen.
Fiktives Beispiel: Fehlende Mitwirkung hat eine Vorgeschichte
Der 24-jährige Jonas verpasst mehrere Termine und tritt eine zugewiesene Arbeitsgelegenheit nicht an, weil eine bislang unbehandelte Angststörung seinen Alltag bestimmt. Nach außen sieht die Akte nach Verweigerung aus, während Jonas selbst kaum noch Briefe öffnet und Hilfe benötigt.
Mit Unterstützung einer Beratungsstelle legt er dem Jobcenter ärztliche Unterlagen vor und bittet um eine persönliche Anhörung sowie die Prüfung einer passenden Unterstützung.
Ob seine Erkrankung den konkreten Nichtantritt entschuldigt, muss die Behörde prüfen – die Bezeichnung „Totalverweigerer“ beantwortet diese Frage nicht.
Sechs Fragen und Antworten zur Arbeitspflicht in Nordhausen
Müssen jetzt alle Leistungsbeziehenden in Nordhausen einen Ein-Euro-Job machen?
Der Bericht beschreibt die Aufhebung der bisherigen Altersbegrenzung, keine gleichzeitige Zuweisung sämtlicher Leistungsbeziehender. Für jede Arbeitsgelegenheit gelten weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen und die Prüfung des Einzelfalls.
Ist der eine Euro pro Stunde ein Lohn?
Nein, es handelt sich um eine Mehraufwandsentschädigung zusätzlich zur Grundsicherung. Die Arbeitsgelegenheit schafft kein reguläres Arbeitsverhältnis.
Darf das Jobcenter einen Ein-Euro-Job allein zur Bestrafung zuweisen?
Eine Arbeitsgelegenheit muss dem gesetzlichen Eingliederungszweck dienen. Die Absicht, jemanden lediglich zu bestrafen oder gefügig zu machen, reicht als Begründung nicht aus.
Darf der Vollzugsdienst wegen eines versäumten Ein-Euro-Jobs meine Wohnung betreten?
Das Versäumen einer Arbeitsgelegenheit begründet für sich genommen kein Recht, gegen Ihren Willen Ihre Wohnung zu betreten. Lassen Sie sich den konkreten Auftrag und die behauptete Rechtsgrundlage erläutern.
Kann das Jobcenter wegen der Ablehnung sämtliche Leistungen streichen?
Die Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit rechtfertigt für sich genommen keine vollständige Streichung einschließlich der Unterkunftskosten. Sanktionen, der besondere Wegfall des Regelbedarfs und ein fehlender Leistungsanspruch haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Was sollten Betroffene bei einer problematischen Zuweisung tun?
Lassen Sie Tätigkeit, Arbeitszeiten, Zumutbarkeit und Begründung prüfen und reichen Sie Nachweise für gesundheitliche oder andere wichtige Hindernisse zeitnah ein. Ignorieren Sie Schreiben nicht, sondern holen Sie Unterstützung bei einer Sozialberatung oder einer auf Sozialrecht spezialisierten Kanzlei.
Quellen
Bundesagentur für Arbeit: „Arbeitsgelegenheit“, Informationen zu Voraussetzungen und Durchführung.
Bundesagentur für Arbeit: „Zahl der Leistungsminderungen ist 2025 gegenüber dem Vorjahr gestiegen“, Pressemitteilung 2026.
Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 5. November 2019, Aktenzeichen 1 BvL 7/16.
Grundgesetz: Artikel 12 und 13.
Sozialgesetzbuch II: §§ 16d, 31 und 31a, geltende Fassung.




