Bürgergeld: Versicherungen – was zahlt das Jobcenter?

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Wer Bürgergeld bezieht, muss mit dem Wenigen auskommen, was der Regelsatz hergibt. Versicherungsleistungen außerhalb der Krankenversicherung-Versicherungen sind ein wichtiger Bestandteil unseres täglichen Lebens. Sie sichern uns im Krankheits- oder Schadensfall ab. Bürgergeldempfänger, die jeden Cent zweimal umdrehen müssen, können sich Versicherungsbeiträge aber nur begrenzt leisten. Welche Beiträge übernimmt das Jobcenter und welche müssen Bezieher selbst zahlen?

Krankenkasse  übernimmt das Jobcenter

Die Krankenversicherung ist wohl die wichtigste aller Versicherungen. Nicht umsonst gibt es in Deutschland sogar eine Krankenversicherungspflicht. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung müssen und sollen im Krankheitsfall Zugang zur medizinischen (Grund-)Versorgung haben. Deshalb übernimmt das Jobcenter in der Regel alle anfallenden Beiträge.

Anders sieht es bei Aufstockern aus. Da sie erwerbstätig sind, zahlen sie gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber die fälligen Krankenversicherungsbeiträge. Im Gegensatz zu nicht erwerbstätigen Bürgergeldbeziehern sind sie nicht über das Jobcenter krankenversichert.

Bürgergeld bedeutet nicht, dass Sie automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln müssen. Wenn Sie vorher privat versichert waren, können Sie frei zwischen GKV und PKV wählen. Allerdings übernimmt das Jobcenter nur einen Teil der PKV-Beiträge.

Haftpflicht- und Hausratversicherung anrechenbar

Für alle anderen Versicherungen gilt die Regelung des § 11b Abs. 1 SGB II: Sofern sie „angemessen“ sind, erhalten Grundsicherungsempfänger für Zusatzversicherungen einen Pauschalbetrag von 30 EUR monatlich, der auf das geschützte Einkommen angerechnet wird. Die Beiträge selbst werden jedoch nicht übernommen. Wer mehr als 400 Euro im Monat verdient, kann sich bei entsprechendem Nachweis sogar die gesamten Versicherungsbeiträge anrechnen lassen.

Leider legen die Gerichte diese Regelung sehr streng aus. Bisher können daher nur die private Haftpflicht- und die Hausratversicherung in die Pauschale eingerechnet werden. Von dieser Regelung profitieren übrigens auch Nichtversicherte. Denn die Versicherungspauschale ist im Grundfreibetrag enthalten, der jedem volljährigen Bürgergeldempfänger zusteht. Ob die 30 Euro tatsächlich für Versicherungen ausgegeben werden, wird vom Jobcenter nicht geprüft.

Sonstige Versicherungen können Einkommen sein

Sofern es sich also nicht um eine Kranken-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung handelt, müssen Grundsicherungsempfänger:innen in den sauren Apfel beißen und die Beiträge selbst zahlen. Einige kapitalbildende Versicherungen werden sogar als Einkommen angerechnet und können den Anspruch auf Grundsicherung mindern oder ganz entfallen lassen. Zu den anrechenbaren Versicherungen gehören zum Beispiel

  • Lebensversicherungen
  • private Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Sterbegeldversicherungen
  • private Rentenversicherungen

Entscheidend ist, ob der Zeitwert der Versicherung über dem Freibetrag für Schonvermögen liegt. Zum Glück sind nicht alle kapitalbildenden Versicherungen anrechnungsfähig. Für das Jobcenter tabu sind:

  • die betriebliche Altersvorsorge
  • Basisrente
  • Rürup-Rente
  • Riester-Rente

Wenn das Jobcenter dennoch versuchen sollte, an das Geld zu kommen, sollten Betroffene unbedingt Widerspruch einlegen.

Brillenversicherung für Jugendliche

30€/Monat mehr für Jugendliche von 14-18 Jahren durch eine Brillenversicherung. Diese ist eine angemessene private Versicherung nach §6 Abs1 Nr2 Bürgergeld-V und führt damit zu einem pauschalen monatlichen 30€-Versicherungsfreibetrag. Mehr dazu hier.

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