Trotz Sozialticket müssen Bürgergeld-Bezieher 60 Euro Strafe zahlen

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Der “Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S“, auch Sozialticket genannt, ist eine wirklich tolle Sache. Doch es kommt immer wieder zu Problemen, weil z.B. Bürgergeld-Berechtigte wegen angeblichem “Schwarzfahren” Anzeigen kassieren und erhöhte Beförderungsentgelte “als Strafe” zahlen sollen (wir berichteten).

Jobcenter verschicken keine Berechtigungsnachweise

Der Berechtigungsnachweis sollte vom Jobcenter verschickt werden. Wie die Erwerbslosen-Initiative “Basta” berichtet, haben noch immer nicht alle den Berechtigungsnachweis vom Jobcenter erhalten, um eine BVG Kundenkarte zu bekommen. “Derweil verteilen Kontrolleure von der BVG fleißig Strafen über 60 Euro, weil die Leute nicht wissen, welche Nummer nun auf das Ticket muss”, kritisiert “Basta-Berlin”.

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Aufgebrachte Bürger besuchten BVG

Gestern waren einige aufgebrachte Bürger und Protestierer beim BVG Kundencenter und haben mit den BVG-Angestellten gesprochen. Denn viele Menschen sollen trotz Berechtigung eine Strafe zahlen.

Bei den Verkehrsbetrieben wurde die Erfahrung gemacht, daß weder die Mitarbeiter am Schalter noch deren Vorgesetzte eine Ahnung davon hatten, was die Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) seit Januar fordert, nähmlich Kulanz zu üben. “Das einzig Mögliche wäre eine Fristverlängerung bei Strafzahlungen damit das geklärt werden könne”.

Die Aussage von einem Vorgesetzten war sogar: “Wir informieren am Schalter niemaden darüber, auch nicht über die Möglichkeit einer Fristverlängerung, danach müssen die Leute schon selbst fragen.”

BVG zeigte keine Kulanz

Auch das Vorspielen des Videos am Schalter mit der entscheidenden Aufforderung zur Kulanz wurde von den Mitarbeitenden im Kundenzentrum nicht als Nachweis akzeptiert, so dass nun auf eine schriftliche Dienstanweisung gewartet werden muss.

Zudem ist nicht damit zu rechnen, dass alle Bürgergeld oder Sozialhilfe Berechtigten bis Ende April einen Berechtigungsnachweis erhalten haben, geschweige denn eine BVG Kundenkarte.

Sozialsenatorin nicht weisungsberechtigt gegenüber der BVG

Katja Kipping (Linke) sei als Sozialsenatorin nicht weisungsberechtigt gegenüber der BVG. “Ich kann da nur werben, was ich tue”, schrieb sie auf Twitter. “Das ist einer der Gründe, warum die Sozialverwaltung seit langem für eine Verlängerung der Übergangsregelung bei allen Zuständigen trommelt. Leider können wir das nicht alleine festlegen, sondern sind auf die Zustimmung der anderen Akteure angewiesen.”

Basta ruft dazu auf, dass sich Betroffene an die Erwerbslosengruppe wenden, damit sie dort Unterstützung erhalten.

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