Nehmen wir an, Timo und Birgit leben mit ihren drei Kindern Noah, Leon und Amelie als Bedarfsgemeinschaft zusammen. Sie beziehen Bürgergeld. Welche Leistungen können sie als Eltern mit drei minderjährigen Kindern erwarten?
Für die Berechnung sind vor allem die Regelbedarfe entscheidend. Hinzu kommen bei minderjährigen Kindern der Sofortzuschlag, außerdem – je nach Situation – Mehrbedarfe sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung. Die Zahlungen bestehen also nicht aus einem einzigen Fixbetrag, sondern aus mehreren Bausteinen.
Inhaltsverzeichnis
Regelbedarf: Was steht einer Familie mit drei Kindern zu?
Der Regelbedarf ist der monatliche Grundbetrag für den Lebensunterhalt, also zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung, Strom ohne Heizstrom, Kommunikation und den täglichen Bedarf. Für Erwachsene in einer Partnerschaft gilt ein eigener Satz je Person, für Kinder richtet sich der Betrag nach dem Alter. Bei drei Kindern kann allein der Kinder-Regelbedarf je nach Altersmix deutlich schwanken.
Für ein Elternpaar beträgt der Regelbedarf zusammen 1.012 Euro im Monat, also 506 Euro je erwachsene Person. Hinzu kommen die Regelbedarfe der Kinder. Diese liegen 2026 je nach Altersstufe bei 357 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 390 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren und 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren.
Zusätzlich erhalten leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Bürgergeld einen Sofortzuschlag von 25 Euro monatlich pro Kind. Bei drei minderjährigen Kindern kommen damit 75 Euro pro Monat hinzu.
Konkrete Beispielrechnung: Timo, Birgit, Noah, Leon und Amelie
In dieser Beispielrechnung sind Timo und Birgit ein Paar und beide volljährig. Noah ist 4 Jahre alt, Leon ist 9 Jahre alt und Amelie ist 15 Jahre alt. Damit fallen die drei Kinder in drei unterschiedliche Altersstufen.
Timo erhält 506 Euro und Birgit erhält 506 Euro, zusammen also 1.012 Euro. Noah mit 4 Jahren zählt zur Stufe 0 bis 5 Jahre und erhält 357 Euro. Leon mit 9 Jahren zählt zur Stufe 6 bis 13 Jahre und erhält 390 Euro. Amelie mit 15 Jahren zählt zur Stufe 14 bis 17 Jahre und erhält 471 Euro. Daraus ergibt sich zunächst ein Regelbedarf der gesamten Familie von 2.230 Euro pro Monat.
Hinzu kommt für die drei Kinder der Sofortzuschlag von insgesamt 75 Euro monatlich. Damit liegt der Bedarf der Familie vor Unterkunft und Heizung bei 2.305 Euro pro Monat.
Wie hoch sind die jeweiligen Mehrbedarfe?
Mehrbedarfe sind Zuschläge zum Regelbedarf, wenn bestimmte Lebenslagen vorliegen, die nach dem Gesetz typischerweise zusätzliche Kosten verursachen.
Häufige Beispiele sind Schwangerschaft, Alleinerziehung, medizinisch notwendige kostenaufwändige Ernährung oder in bestimmten Fällen Bedarfe im Zusammenhang mit Behinderung. Die Mehrbedarfe kommen zusätzlich zum Regelbedarf hinzu und erhöhen den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft.
Ein klassischer Mehrbedarf ist der Mehrbedarf bei Schwangerschaft. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung beträgt er 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs der schwangeren Person.
Weitere Mehrbedarfe können etwa bei Alleinerziehenden anfallen. Deren Höhe hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab. Auch bei medizinisch begründeter kostenaufwändiger Ernährung kann ein Mehrbedarf in Betracht kommen, der in der Regel ärztlich belegt werden muss.
Beispiel: Ohne Mehrbedarf und mit Mehrbedarf
Als konkretes Beispiel nehmen wir an, dass Birgit schwanger ist und sich bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche im maßgeblichen Zeitraum befindet. Der Mehrbedarf beträgt 17 Prozent von Birgits Regelbedarf. Da Birgit als Partnerin in der Bedarfsgemeinschaft einen Regelbedarf von 506 Euro hat, ergibt sich ein Schwangerschafts-Mehrbedarf von 86,02 Euro.
Der Bedarf der Familie verändert sich dann wie folgt:
Ohne Mehrbedarf: 2.305,00 Euro
Mit Schwangerschafts-Mehrbedarf: 2.391,02 Euro
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Diese Beträge gelten weiterhin ohne die Kosten der Unterkunft und Heizung.
Bürgergeld und Einkommen: Was wird angerechnet?
Beim Bürgergeld wird Einkommen grundsätzlich angerechnet. Dazu zählt auch das Kindergeld, das als Einkommen des jeweiligen Kindes berücksichtigt wird und den Leistungsanspruch mindert. Es wird also nicht zusätzlich zum Bürgergeld obendrauf gezahlt, sondern fließt in die Berechnung ein. Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Bei drei Kindern wären das 777 Euro monatlich.
Wenn zusätzlich Erwerbseinkommen vorhanden ist, greifen Freibeträge. Dadurch bleibt ein Teil des Verdienstes anrechnungsfrei.
Der Grundfreibetrag beträgt 100 Euro. Darüber hinaus bleiben weitere Teile des Einkommens prozentual anrechnungsfrei. Wie stark sich das im Einzelfall auswirkt, hängt davon ab, wer verdient, wie hoch das Einkommen ist und wie sich der Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft zusammensetzt.
Kosten der Unterkunft kommen zusätzlich dazu
Neben dem Regelbedarf, dem Sofortzuschlag für die Kinder und möglichen Mehrbedarfen übernimmt das Jobcenter grundsätzlich auch die Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Dazu zählen Miete, kalte Nebenkosten und Heizkosten nach den örtlichen Richtwerten. Gerade bei Familien macht dieser Teil oft einen erheblichen Anteil am Gesamtanspruch aus.
Wie hoch dieser Unterkunftsanteil konkret ist, hängt von der jeweiligen Kommune ab und davon, ob die Wohnung nach Größe und Kosten als angemessen gilt. Deshalb kann der Gesamtbetrag des Bürgergeldes für die gleiche Familienkonstellation je nach Wohnort deutlich unterschiedlich ausfallen.
Weitere Leistungen für Kinder nicht vergessen
Bei Familien mit minderjährigen Kindern können zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wichtig sein. Dazu gehören je nach Fall unter anderem Leistungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, persönlichen Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinschaftliches Mittagessen sowie 15 Euro monatlich für soziale Teilhabe, etwa für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote.
Diese Leistungen kommen nicht pauschal automatisch als fester Monatsbetrag zum Regelbedarf hinzu, können aber den tatsächlichen Unterstützungsumfang für Familien deutlich erhöhen.
FAQ: die fünf wichtigsten Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Bedarf für Timo, Birgit und drei Kinder in der Beispielkonstellation?
In der Beispielkonstellation mit Noah (4), Leon (9) und Amelie (15) beträgt der Regelbedarf der Familie 2.230 Euro. Hinzu kommt der Sofortzuschlag von 75 Euro für die drei Kinder. Damit liegt der Bedarf vor Unterkunft und Heizung bei 2.305 Euro pro Monat.
Was ändert sich, wenn ein Mehrbedarf dazukommt?
Der Mehrbedarf erhöht den Gesamtbedarf. Im Beispiel einer Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche kommen bei Birgit 86,02 Euro hinzu. Dann steigt der Bedarf der Familie vor Unterkunft und Heizung auf 2.391,02 Euro.
Wird Kindergeld vom Bürgergeld abgezogen?
Kindergeld wird als Einkommen des Kindes berücksichtigt und mindert dadurch den Bürgergeldanspruch. Es wird also zwar ausgezahlt, aber bei der Leistungsberechnung angerechnet.
Zählt Einkommen aus Arbeit komplett als Abzug?
Nein. Ein Teil bleibt über Freibeträge anrechnungsfrei. Der Grundfreibetrag liegt bei 100 Euro, darüber hinaus gelten weitere gestaffelte Freibeträge.
Warum kann der Gesamtbetrag je nach Stadt unterschiedlich sein?
Weil die Kosten der Unterkunft und Heizung nur in angemessener Höhe übernommen werden und diese Angemessenheitsgrenzen regional unterschiedlich ausfallen.
Fazit
Für eine Familie mit drei Kindern entscheidet vor allem die Altersstruktur der Kinder über die Höhe des Regelbedarfs. In der konkreten Beispielrechnung für Timo, Birgit, Noah, Leon und Amelie liegt der Bedarf aus Regelbedarf plus Sofortzuschlag bei 2.305 Euro monatlich. Mit einem Schwangerschafts-Mehrbedarf bei Birgit steigt dieser Betrag auf 2.391,02 Euro. Unterkunft und Heizung sind darin noch nicht enthalten.
Ob und wie viel das Jobcenter am Ende tatsächlich auszahlt, hängt maßgeblich von den anerkannten Wohn- und Heizkosten sowie von anrechenbarem Einkommen wie Kindergeld oder Erwerbseinkommen ab. Zusätzlich können für die Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Betracht kommen.




