Ab Pflegegrad 1: Diesen Extra-Anspruch beim Zahnarzt kennen die meisten nicht

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Wer einen Pflegegrad hat, besitzt einen zusätzlichen Anspruch auf zahnärztliche Vorsorge. Das gilt bereits ab Pflegegrad 1. Trotzdem nutzen ambulant Pflegebedürftige diese besonderen Leistungen kaum. Nach dem Barmer-Zahnreport 2026 nutzen nur rund drei Prozent der Berechtigten die Leistung.

Der Anspruch umfasst unter anderem einen Mundgesundheitsstatus, einen Mundgesundheitsplan, eine Anleitung zur Mundpflege und die Entfernung harter Zahnbeläge.

Dieser Anspruch sagt allerdings noch nichts darüber aus, wo die Behandlung stattfindet. Die Extra-Leistungen können in der Zahnarztpraxis erbracht werden. Ein Hausbesuch ist eine davon getrennte Frage.

Diese Extra-Leistungen bringt ein Pflegegrad

Die zusätzlichen Leistungen beruhen auf § 22a SGB V und der entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie gelten für gesetzlich Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5.

Leistung Was der Zahnarzt macht
Mundgesundheitsstatus Zähne, Zahnfleisch, Mundschleimhaut und Zahnersatz beurteilen
Mundgesundheitsplan Individuelle Empfehlungen zur Zahn-, Mund- und Prothesenpflege festlegen
Mundgesundheitsaufklärung Pflege erklären, demonstrieren und bei Bedarf Angehörige oder Pflegepersonen einbeziehen
Entfernung harter Zahnbeläge Zahnstein entfernen

Mundgesundheitsstatus, Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung können Sie einmal je Kalenderhalbjahr nutzen. Auch für die Entfernung harter Zahnbeläge besteht ein besonderer Anspruch.

Denkbeispiel Désirée: Pflegegrad 2 bringt mehr Zahnvorsorge

Désirée ist 51 Jahre alt, lebt in Saarbrücken und hat Pflegegrad 2.  Sie hat Probleme mit ihrer Feinmotorik und nutzt deshalb Zahnbürsten mit dicken, gummierten Griffen. Ihre Einschränkungen erschweren ihr trotzdem die gründliche Mundpflege.

Beim Zahnarzt kann sie Präventionsleistungen beanspruchen. Der Zahnarzt kann ihren Mundgesundheitsstatus erfassen und prüfen, wie gepflegt Zähne, Zahnfleisch, Mundschleimhaut und Zahnersatz sind.

Anschließend erstellt er einen auf Désirée zugeschnittenen Mundgesundheitsplan. Darin kann zeigen, welche Hilfsmittel und wie häufig welche Pflegemaßnahmen sinnvoll sind, und klären, ob sie dabei Unterstützung braucht.

Braucht Désirée Hilfe durch Angehörige oder eine Pflegeperson, kann der Zahnarzt sie in die Aufklärung einbeziehen.

Rund 97 Prozent der ambulant Pflegebedürftigen nutzen diese Vorsorge nicht

Der Barmer-Zahnreport 2026 zeigt eine krasse Lücke bei der Nutzung. Bei ambulant Pflegebedürftigen stagniert das Nutzen dieser Leistungen bei rund drei Prozent. Rund 97 Prozent der untersuchten ambulant Pflegebedürftigen ließen diese Vorsorge also verfallen

„Ambulant pflegebedürftig“ bedeutet jetzt nicht, dass der Zahnarzt Sie zu Hause besucht. Gemeint ist, dass sie nicht vollstationär im Pflegeheim versorgt werden. Die zahnärztliche Behandlung kann in der Praxis stattfinden.

Anspruch und Hausbesuch sind zwei verschiedene Dinge

Für den Anspruch auf die besondere Zahnvorsorge reicht der Pflegegrad aus. Ob die Behandlung in der Praxis oder zu Hause stattfindet, ist davon unabhängig.

Für Désirée gilt deshalb:

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  • Ihr Pflegegrad 2 begründet den Anspruch auf die besonderen Präventionsleistungen.
  • Daraus folgt nicht automatisch ein Anspruch darauf, dass der Zahnarzt zu ihr nach Hause kommt.
  • Kann sie die Praxis erreichen, können die Leistungen dort erbracht werden.
  • Ist ein Praxisbesuch wegen ihrer Einschränkungen erheblich erschwert, kann zusätzlich geprüft werden, ob eine aufsuchende zahnärztliche Versorgung infrage kommt.

Der Hausbesuch erweitert also nicht den Präventionsanspruch und ersetzt ihn auch nicht. Er betrifft ausschließlich den Ort der Behandlung.

Hausbesuch: gesonderte Voraussetzungen

Ein Pflegrad rechtfertigt erst einmal noch keinen Hausbesuch des Zahnarztes. Dies gilt vielmehr dann, wenn Sie wegen ihren Einschränkungen die Praxis nicht oder nur mit erheblichen Aufwand erreichen können.

Wer einen Pflegegrad hat und die Praxis problemlos besuchen kann, hat trotzdem Anspruch auf die Extra-Prävention. Umgekehrt macht ein Pflegegrad aus einer Vorsorgeleistung keinen Hausbesuch.

Das ist keine kostenlose professionelle Zahnreinigung

Bei den Leistungen selbst gilt es, mit einem Missverständnis aufzuräumen. Die  Ansprüche für Pflegebedürftige beinhalten keine professionelle Zahnreinigung, kurz PZR.

Eine PZR umfasst eine umfassendere Reinigung gehört nicht zum gesetzlichen Zusatzanspruch. Pflegebedürftige haben allerdings unter anderem einen besonderen Anspruch darauf, harte Zahnbeläge entfernen zu lassen.

Das sollten Pflegebedürftige jetzt beim Zahnarzt fragen

Wer einen Pflegegrad hat, sollte ihn beim nächsten Zahnarztkontakt erwähnen. Fragen Sie gezielt nach Mundgesundheitsstatus, individuellem Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung nach § 22a SGB V.

Wenn Sie die Praxis erreichen können, nehmen Sie diese Leistungen dort in Anspruch. Wenn Sie wegen ihrer Pflegebedürftigkeit kaum oder gar nicht in die Praxis kommen, sollten Sie zusätzlich nach einer zahnärztlichen Versorgung zuhause fragen.

Für Désirée bedeutet das: Der Pflegegrad 2 sichert ihr die Extra-Zahnvorsorge. Ob der Zahnarzt dafür zu ihr nach Hause kommt, muss Sie separat klären.

FAQ: Zahnvorsorge und Pflegegrad

Ab welchem Pflegegrad gibt es die zusätzliche Zahnvorsorge?

Bereits ab Pflegegrad 1. Der Anspruch besteht grundsätzlich bei jedem anerkannten Pflegegrad.

Bedeutet Pflegegrad automatisch einen Anspruch auf einen Zahnarzt-Hausbesuch?

Nein. Der Pflegegrad begründet die besonderen Präventionsleistungen. Ein Hausbesuch betrifft nur den Ort der Behandlung und hat eigene Voraussetzungen.

Bekomme ich mit Pflegegrad zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung kostenlos?

Nein. Die zusätzlichen Leistungen sind keine automatische PZR. Dazu gehören aber unter anderem Mundgesundheitsstatus, Mundgesundheitsplan, Aufklärung und die Entfernung harter Zahnbeläge.

Quellen

Barmer: Barmer-Zahnreport 2026 – Zahnärztliche Versorgungslücke bei Pflegebedürftigen
Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen nach § 22a SGB V
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Versorgungsangebote bei Pflege oder Beeinträchtigung
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Vorsorge und Früherkennung – Abgrenzung Zahnsteinentfernung und professionelle Zahnreinigung