So viel Pflegegeld bleibt übrig, wenn der Pflegedienst dazu kommt

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Ein Pflegedienst soll Angehörige entlasten – doch anschließend fällt die Pflegegeldzahlung kleiner aus. Wer beide Leistungen kombiniert, sollte deshalb schon vor dem ersten Einsatz wissen, wie viel Geld künftig auf dem Konto ankommt.

Die Regel ist eindeutig: Werden 40 Prozent des verfügbaren Budgets für ambulante Pflegesachleistungen genutzt, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes. Entscheidend ist der abgerechnete Anteil am Sachleistungsbudget, nicht die Zahl der Besuche oder der Zeitaufwand der Angehörigen.

Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren

Die sogenannte Kombinationsleistung kommt für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 infrage, die zu Hause versorgt werden. Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt einen Teil der Unterstützung, während Angehörige oder andere private Pflegepersonen die übrige Versorgung sicherstellen.

Der Pflegedienst rechnet die vereinbarten Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse ab, die pflegebedürftige Person erhält daneben anteiliges Pflegegeld. Bei Pflegegrad 1 besteht weder ein regulärer Pflegegeldanspruch noch ein Anspruch auf die ambulanten Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI.

Die Kürzung erfolgt prozentual, nicht Euro für Euro

Nach § 38 SGB XI vermindert sich das Pflegegeld um den Prozentsatz, zu dem die zustehenden Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Eine Pflegedienstrechnung über 400 Euro bedeutet deshalb nicht, dass vom Pflegegeld einfach 400 Euro abgezogen werden.

Für die Berechnung werden die anerkannten Pflegesachleistungen des Monats durch den monatlichen Sachleistungshöchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades geteilt. Der verbleibende Prozentsatz wird anschließend auf das volle Pflegegeld angewandt.

Verbleibendes Pflegegeld = volles Pflegegeld × (1 − genutzte Pflegesachleistungen ÷ Sachleistungshöchstbetrag).

Diese Beträge bleiben bei 40 Prozent Sachleistungsnutzung

Die folgende Tabelle zeigt die im Jahr 2026 geltenden Monatsbeträge und eine Nutzung von genau 40 Prozent des jeweiligen Sachleistungsbudgets. Unterstellt sind ein voller Anspruchsmonat und keine weiteren Umstände, die das Pflegegeld beeinflussen.

Kombinationsleistung 2026: 40 Prozent Sachleistung, 60 Prozent Pflegegeld
Pflegegrad Volles Pflegegeld Sachleistungen höchstens Davon 40 Prozent genutzt Verbleibendes Pflegegeld
2 347,00 Euro 796,00 Euro 318,40 Euro 208,20 Euro
3 599,00 Euro 1.497,00 Euro 598,80 Euro 359,40 Euro
4 800,00 Euro 1.859,00 Euro 743,60 Euro 480,00 Euro
5 990,00 Euro 2.299,00 Euro 919,60 Euro 594,00 Euro

Die Ausgangsbeträge ergeben sich aus § 36 SGB XI und § 37 SGB XI; die Restbeträge sind daraus berechnet. Weitere Abstufungen enthält die Kombinationsleistungstabelle für 2026 auf gegen-hartz.de.

Ungenutztes Sachleistungsbudget wird nicht ausgezahlt

Bei Pflegegrad 3 entsprechen 598,80 Euro Pflegedienstkosten genau 40 Prozent des Sachleistungsbudgets von 1.497 Euro. Von den regulären 599 Euro Pflegegeld bleiben deshalb 359,40 Euro übrig.

Die rechnerisch ungenutzten 898,20 Euro des Sachleistungsbudgets werden nicht zusätzlich überwiesen. Sachleistungen finanzieren professionelle Hilfe; der verbleibende Geldanspruch richtet sich nach dem deutlich niedrigeren Pflegegeldbetrag.

Mehr Pflegedienst kann weniger Geld auf dem Konto bedeuten

Steigt die Ausschöpfung des Sachleistungsbudgets von 40 auf 50 Prozent, sinkt das verbleibende Pflegegeld von 60 auf 50 Prozent. Bei Pflegegrad 3 bedeutet das eine Verringerung von 359,40 Euro auf 299,50 Euro monatlich.

Ist das Sachleistungsbudget vollständig verbraucht, bleibt aus der Kombinationsleistung kein Pflegegeld übrig. Das gilt auch dann, wenn Angehörige weiterhin täglich unterstützen und einen erheblichen Teil der Versorgung übernehmen.

Kosten oberhalb des Sachleistungshöchstbetrags werden nicht automatisch zusätzlich von der Pflegekasse übernommen. Wer solche Leistungen vereinbart, muss die Finanzierung klären und gegebenenfalls einen Eigenanteil tragen.

Nicht jeder Besuch des Pflegedienstes mindert das Pflegegeld

Es kommt darauf an, welche Leistung erbracht wird und wer sie bezahlt. Ärztlich verordnete Behandlungspflege, etwa ein Verbandswechsel, belastet das Sachleistungsbudget nicht, soweit die Krankenkasse sie als häusliche Krankenpflege übernimmt.

Auch der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich steht als gesonderte, zweckgebundene Leistung zur Verfügung. Werden geeignete Leistungen darüber abgerechnet, führt das für sich genommen nicht zur Kürzung des Pflegegeldes.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Allerdings darf der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für Pflegedienstleistungen im Bereich der Selbstversorgung eingesetzt werden, beispielsweise für Hilfe beim Waschen oder Anziehen. Welche Ausgaben erstattungsfähig sind, regelt § 45b SGB XI.

Eine zusätzliche Tages- oder Nachtpflege wird ebenfalls nicht auf Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen angerechnet. Den Unterschied erklärt gegen-hartz.de im Beitrag „Tagespflege nutzen und trotzdem das volle Pflegegeld behalten“.

Vorsicht bei der Umwandlung für Alltagshilfen

Vom zusätzlichen Entlastungsbetrag zu unterscheiden ist der Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 Prozent des monatlichen Sachleistungshöchstbetrags können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dafür muss entsprechendes Sachleistungsbudget ungenutzt sein.

Diese Erstattung zählt nach § 45a Absatz 4 SGB XI bei der Kombinationsleistung als verbrauchte Sachleistung und vermindert damit das Pflegegeld. Wer bereits 40 Prozent für den Pflegedienst verbraucht und weitere 20 Prozent für anerkannte Alltagshilfen umwandelt, behält nur noch 40 Prozent des Pflegegeldes.

Antrag und Auszahlung rechtzeitig klären

Wer bisher ausschließlich Pflegegeld erhält, sollte die Kombinationsleistung bei der Pflegekasse beantragen und den gewünschten Beginn angeben. Mit der Kasse sollte außerdem geklärt werden, ob eine feste Aufteilung oder eine flexible Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung vereinbart wird.

Bei einer festgelegten Aufteilung sieht das Gesetz grundsätzlich eine Bindung von sechs Monaten vor. Die ebenfalls mögliche flexible Abrechnung berücksichtigt dagegen den tatsächlichen Sachleistungsverbrauch des jeweiligen Monats.

Dann steht der Pflegegeldanteil häufig erst fest, wenn die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt, und kann entsprechend später ausgezahlt werden. Die beiden Varianten erläutert das Gesundheitsportal des Bundes unter Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung.

Vor der Unterschrift die gesamte Monatsrechnung ansehen

Ein Kostenvoranschlag sollte erkennen lassen, welche Leistungen der Pflegedienst erbringt, welches Budget dafür genutzt wird und welche privaten Kosten entstehen. Lassen Sie sich dazu von der Pflegekasse den voraussichtlich verbleibenden Pflegegeldbetrag berechnen.

Bei schwankender Auszahlung hilft eine Abrechnungsübersicht mit dem anerkannten Sachleistungsbetrag, dem verbrauchten Prozentsatz und dem daraus errechneten Pflegegeld. So lässt sich prüfen, ob tatsächlich mehr Hilfe abgerechnet wurde oder eine Zuordnung beziehungsweise Berechnung fehlerhaft ist.

Die Entscheidung für Unterstützung sollte sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientieren. Angehörige brauchen dafür eine ehrliche Rechnung: Welche Arbeit übernimmt der Dienst, und wie viel Geld bleibt für die weiterhin selbst organisierte Versorgung?

Sechs Fragen und Antworten zur Kombinationsleistung

Verliere ich mein Pflegegeld vollständig, sobald ein Pflegedienst kommt?

Nein, bei einer Kombinationsleistung wird das Pflegegeld entsprechend dem verbrauchten Anteil des Sachleistungsbudgets gekürzt. Werden beispielsweise 40 Prozent genutzt, bleiben grundsätzlich 60 Prozent des Pflegegeldes.

Wird die Pflegedienstrechnung direkt vom Pflegegeld abgezogen?

Nein, die Rechnung wird zunächst ins Verhältnis zum Sachleistungshöchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades gesetzt. Erst der so ermittelte Prozentsatz bestimmt die Kürzung des Pflegegeldes.

Wie viel bleibt bei Pflegegrad 2 und 40 Prozent Sachleistungsnutzung?

Von 347 Euro Pflegegeld bleiben 208,20 Euro monatlich. Der Pflegedienst nutzt in dieser Rechnung 318,40 Euro des Sachleistungsbudgets von 796 Euro.

Wird ungenutztes Sachleistungsbudget als Geld ausgezahlt?

Nein, ausgezahlt wird bei der Kombinationsleistung nur der verbleibende Anteil des Pflegegeldes. Der ungenutzte Eurobetrag aus dem Sachleistungsbudget ist kein zusätzlicher Geldanspruch.

Kürzt die Nutzung des Entlastungsbetrags mein Pflegegeld?

Der gesonderte Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich kürzt das Pflegegeld nicht. Anders ist es, wenn zusätzlich Sachleistungsbudget für anerkannte Alltagshilfen umgewandelt wird.

Warum kommt das anteilige Pflegegeld manchmal später?

Bei flexibler Abrechnung muss die Pflegekasse zunächst wissen, welche Pflegesachleistungen tatsächlich abgerechnet wurden. Erst danach kann sie den verbleibenden Pflegegeldanteil ermitteln und auszahlen.