Griechenland verspricht deutschen Rentnern einen erheblichen Steuervorteil: Wer seinen Ruhestand dauerhaft dort verbringt, kann unter bestimmten Voraussetzungen nur sieben Prozent Steuern auf seine ausländischen Einkünfte zahlen. Die Sonderregelung gilt für bis zu 15 Jahre.
Doch der niedrige Steuersatz hat einen Haken. Nicht jeder Rentner spart dadurch tatsächlich Geld. Bei einer kleinen Rente kann die Steuerbelastung sogar höher ausfallen als in Deutschland. Außerdem entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen darüber, welcher Staat die jeweilige Rente besteuern darf.
Wer über einen Umzug nach Griechenland nachdenkt, sollte deshalb nicht nur auf die sieben Prozent schauen. Entscheidend sind die Art der Altersbezüge, die bisherige Steuerbelastung und die Frage, wo der steuerliche Wohnsitz liegt.
Sieben Prozent Steuern auf die Rente: So funktioniert das griechische Modell
Griechenland bietet ausländischen Rentnern eine besondere Steuerregelung. Nach Artikel 5B des griechischen Einkommensteuergesetzes können begünstigte ausländische Einkünfte mit einem pauschalen Steuersatz von sieben Prozent besteuert werden.
Die Vergünstigung soll Rentner dazu bewegen, ihren Lebensmittelpunkt nach Griechenland zu verlegen. Sie kann für maximal 15 Steuerjahre genutzt werden.
Dabei gilt die Sonderbesteuerung nicht automatisch. Rentner müssen einen Antrag bei der griechischen Steuerverwaltung stellen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wichtig ist außerdem: Die sieben Prozent beziehen sich auf die begünstigten ausländischen Einkünfte. Für Einnahmen aus Griechenland gelten grundsätzlich andere steuerliche Regeln.
Welche Voraussetzungen müssen deutsche Rentner erfüllen?
Nicht jeder Rentner, der eine Wohnung in Griechenland besitzt oder mehrere Monate im Jahr dort verbringt, kann den günstigen Steuersatz nutzen.
Die Sonderregelung setzt insbesondere voraus, dass der steuerliche Wohnsitz tatsächlich nach Griechenland verlegt wird.
Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ausländische Rente: Der Antragsteller muss eine Rente aus dem Ausland beziehen.
- Bisheriger Wohnsitz: In mindestens fünf der sechs Jahre vor dem Umzug darf keine steuerliche Ansässigkeit in Griechenland bestanden haben.
- Steuerlicher Informationsaustausch: Der bisherige Wohnsitzstaat muss die Voraussetzungen für die steuerliche Zusammenarbeit mit Griechenland erfüllen.
- Antragstellung: Die Sonderbesteuerung muss bei der griechischen Steuerverwaltung AADE beantragt und genehmigt werden.
Deutschland gehört zu den Staaten, aus denen ein entsprechender Wohnsitzwechsel grundsätzlich möglich ist.
Eine bloße Anmeldung in Griechenland reicht allerdings nicht aus, wenn der tatsächliche Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland liegt.
Deutsche Rente in Griechenland: Wo müssen Rentner Steuern zahlen?
Hier liegt eine der wichtigsten Besonderheiten. Ein Umzug nach Griechenland bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Einkünfte ausschließlich dort versteuert werden.
Entscheidend ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland. Es regelt, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf.
Bei einer gewöhnlichen gesetzlichen Altersrente kann die Besteuerung grundsätzlich Griechenland zustehen, wenn dort die steuerliche Ansässigkeit besteht. Bei anderen Versorgungsbezügen kann das anders aussehen.
Insbesondere Beamtenpensionen und bestimmte Bezüge aus dem öffentlichen Dienst unterliegen besonderen Regelungen.
Auch Einkünfte aus deutschen Immobilien können weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben.
Tabelle: Welche Renten und Einkünfte sind betroffen?
| Einkunftsart | Steuerliche Besonderheit |
|---|---|
| Gesetzliche Altersrente | Bei steuerlicher Ansässigkeit in Griechenland grundsätzlich dort steuerpflichtig |
| Private Altersrente | Besteuerung hängt von der Vertragsgestaltung und dem Doppelbesteuerungsabkommen ab |
| Betriebsrente | Steuerliche Behandlung muss nach Art der Versorgung geprüft werden |
| Beamtenpension | Grundsätzlich besonderes Besteuerungsrecht Deutschlands; Ausnahmen möglich |
| Mieteinnahmen aus Deutschland | In der Regel weiterhin in Deutschland steuerpflichtig |
| Kapitalerträge | Besteuerung hängt von der Einkunftsart und den Abkommensregelungen ab |
Gerade Rentner mit mehreren Einkommensquellen sollten deshalb vor einem Umzug klären, welche Einnahmen tatsächlich unter die griechische Sieben-Prozent-Regelung fallen.
Tabelle: So viel Steuern zahlen Rentner bei sieben Prozent
Wie hoch die Steuerbelastung in Griechenland ausfallen könnte, zeigt eine Beispielrechnung.
Dabei wird angenommen, dass die gesamte Jahresrente unter die griechische Sonderbesteuerung fällt. Weitere Einkünfte und individuelle Besonderheiten bleiben unberücksichtigt.
| Monatliche Bruttorente | Jährliche Steuer bei 7 % | Rechnerische Steuer pro Monat |
|---|---|---|
| 1.000 Euro | 840 Euro | 70 Euro |
| 1.200 Euro | 1.008 Euro | 84 Euro |
| 1.500 Euro | 1.260 Euro | 105 Euro |
| 1.800 Euro | 1.512 Euro | 126 Euro |
| 2.000 Euro | 1.680 Euro | 140 Euro |
| 2.500 Euro | 2.100 Euro | 175 Euro |
| 3.000 Euro | 2.520 Euro | 210 Euro |
Die Beträge zeigen ausschließlich die rechnerische Einkommensteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche weitere Abgaben sind nicht enthalten.
Die Tabelle macht deutlich, dass auch bei einem niedrigen Steuersatz eine regelmäßige Steuerbelastung entsteht.
Der Haken: Kleine Renten können in Deutschland steuerfrei bleiben
Sieben Prozent klingen zunächst ausgesprochen günstig. Für Rentner mit einer niedrigen gesetzlichen Altersrente muss das jedoch kein Vorteil sein.
In Deutschland wird nicht automatisch die gesamte Bruttorente mit Einkommensteuer belastet. Entscheidend sind unter anderem das Jahr des Rentenbeginns, der steuerpflichtige Rentenanteil, der Grundfreibetrag und mögliche Abzüge.
Deshalb zahlen manche Rentner trotz regelmäßiger Renteneinkünfte überhaupt keine Einkommensteuer.
In Griechenland sieht die Sonderregelung dagegen grundsätzlich eine pauschale Besteuerung der begünstigten ausländischen Einkünfte mit sieben Prozent vor.
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied:
Ein Rentner erhält monatlich 1.200 Euro gesetzliche Rente. Das entspricht 14.400 Euro im Jahr.
Wird die gesamte Rente in Griechenland mit sieben Prozent besteuert, ergibt sich eine jährliche Steuer von 1.008 Euro.
In Deutschland könnte derselbe Rentner abhängig von seinem Rentenbeginn und seinen abzugsfähigen Aufwendungen dagegen gar keine Einkommensteuer zahlen.
Die griechische Pauschalsteuer wäre in diesem Fall kein Steuervorteil, sondern eine zusätzliche Belastung gegenüber der bisherigen Situation.
Deshalb sollten Rentner nicht nur die Steuersätze vergleichen, sondern ihre tatsächliche Einkommensteuer in beiden Ländern berechnen lassen.
Neue Frist 2026: Rentner können die sieben Prozent bis Ende Oktober beantragen
Wer die griechische Sonderbesteuerung nutzen möchte, muss einen Antrag bei der Steuerverwaltung AADE stellen.
Dabei gibt es eine wichtige Neuerung: Griechenland hat das Antragsverfahren im September 2026 geändert. Die bisherige Frist zum 31. März wurde durch eine neue Regelung ersetzt.
Für das Steuerjahr 2026 ist grundsätzlich der 31. Oktober 2026 der wichtige Antragstermin. Die Entscheidung A.1192/2026 enthält außerdem besondere Vorgaben, je nachdem, wann der steuerliche Wohnsitz nach Griechenland verlegt wurde.
Bei einem Wohnsitzwechsel nach dem 2. Juli kann die Antragstellung unter bestimmten Voraussetzungen für das folgende Steuerjahr erfolgen.
Die griechische Steuerverwaltung soll über den Antrag grundsätzlich innerhalb von 60 Tagen entscheiden.
Rentner, die den Umzug bereits vollzogen haben oder noch für 2026 planen, sollten die für ihren Fall geltende Frist deshalb zeitnah prüfen.
Krankenversicherung in Griechenland: Bleibt der deutsche Versicherungsschutz bestehen?
Neben der Einkommensteuer ist die Krankenversicherung eine der wichtigsten Fragen beim Umzug.
Wer eine deutsche gesetzliche Rente bezieht und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin über das deutsche Versicherungssystem abgesichert sein.
Innerhalb der Europäischen Union gelten gemeinsame Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit.
Dabei spielt das Formular S1 eine wichtige Rolle. Es kann dazu dienen, den Anspruch auf medizinische Leistungen im neuen Wohnland nachzuweisen.
Ob die deutsche Krankenversicherung zuständig bleibt, hängt jedoch von der individuellen Situation ab. Eine zusätzliche griechische Rente, eine Erwerbstätigkeit oder eine private Krankenversicherung können zu anderen Ergebnissen führen.
Vor dem Umzug sollten Rentner deshalb bei ihrer Krankenkasse klären, ob sie weiterhin in Deutschland versichert bleiben, welche Beiträge anfallen und wie die medizinische Versorgung in Griechenland organisiert wird.
Deutsche Rente im Ausland: Wird sie weiterhin ausgezahlt?
Eine gesetzliche Altersrente aus Deutschland kann grundsätzlich auch bei einem dauerhaften Wohnsitz in Griechenland weitergezahlt werden.
Der Umzug in ein anderes EU-Land führt bei einer gewöhnlichen gesetzlichen Altersrente nicht automatisch zu einer Kürzung.
Allerdings sollten Rentner der Deutschen Rentenversicherung ihre neue Anschrift und ihre Bankverbindung rechtzeitig mitteilen.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn neben der Altersrente weitere Leistungen bezogen werden, etwa bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen. Diese können an einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gebunden sein.
Insbesondere die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII lässt sich grundsätzlich nicht einfach dauerhaft nach Griechenland mitnehmen.
Wer auf solche Leistungen angewiesen ist, muss die finanziellen Folgen eines Umzugs daher besonders sorgfältig prüfen.
Was deutsche Rentner vor dem Umzug nach Griechenland klären sollten
Eine niedrigere Einkommensteuer allein macht einen Umzug noch nicht finanziell sinnvoll. Neben den Steuern spielen die Wohnkosten, die Krankenversicherung und die persönlichen Lebensumstände eine Rolle.
Vor einer Entscheidung sollten Rentner insbesondere diese Punkte prüfen:
- Steuerbelastung vergleichen: Wie viel Einkommensteuer fällt bisher in Deutschland tatsächlich an, und wie hoch wäre sie in Griechenland?
- Rentenarten unterscheiden: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und Beamtenpension können unterschiedlich besteuert werden.
- Steuerlichen Wohnsitz klären: Die Voraussetzungen für eine steuerliche Ansässigkeit in Griechenland müssen tatsächlich erfüllt sein.
- Antragsfrist beachten: Für 2026 ist die neue Frist zum 31. Oktober besonders wichtig.
- Krankenversicherung prüfen: Vorher klären, welche Versicherung zuständig bleibt und welche Leistungen im Ausland verfügbar sind.
- Weitere Einkünfte berücksichtigen: Mieten, Kapitalerträge und andere Einnahmen können zusätzliche steuerliche Folgen haben.
- Gesamtkosten berechnen: Auch Miete, Mobilität, medizinische Versorgung und regelmäßige Reisen nach Deutschland gehören in den Vergleich.
Gerade bei einer dauerhaften Auswanderung kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein, die sowohl das deutsche als auch das griechische Steuerrecht berücksichtigt.
Fazit: Sieben Prozent Steuern sind nicht für jeden Rentner günstiger
Griechenland bietet deutschen Rentnern mit seiner Sieben-Prozent-Regelung einen möglichen Steuervorteil. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann seine begünstigten ausländischen Einkünfte bis zu 15 Jahre lang pauschal versteuern lassen.
Doch die Regelung lohnt sich nicht automatisch.
Vor allem Rentner mit niedrigen Altersbezügen sollten genau rechnen. Wer in Deutschland bislang keine Einkommensteuer zahlt, kann durch die griechische Pauschalsteuer sogar schlechtergestellt werden.
Hinzu kommen mögliche Besonderheiten bei Betriebsrenten, Beamtenpensionen und weiteren Einkünften.
Entscheidend ist deshalb nicht der niedrige Steuersatz allein, sondern wie viel Geld nach Steuern, Versicherungsbeiträgen und Lebenshaltungskosten tatsächlich übrig bleibt.




