Die Krankenkasse berechnet ihre Beiträge nach neuerem Einkommen, doch beim Krankengeld soll die alte Grundlage gelten: Eine Selbstständige wehrt sich gegen diese unterschiedliche Behandlung und fordert vor dem Bundessozialgericht mehr Geld.
Ihr Fall zeigt, wie stark ältere Steuerdaten die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall beeinflussen können.
Am 1. Oktober 2026 verhandelt das Bundessozialgericht ihren Fall unter dem Aktenzeichen B 3 KR 6/25 R. Für selbstständige Versicherte geht es um eine wichtige Frage: Wann müssen aktuellere Einkommensnachweise auch zu höherem Krankengeld führen? Eine Entscheidung des BSG liegt dazu in diesem Verfahren bis jetzt nicht vor.
Drei Steuerjahre entscheiden über die Höhe
Die Klägerin erhielt ab April 2020 zunächst 36,06 Euro täglich, berechnet nach dem Steuerbescheid für 2018. Mit dem Bescheid für 2019 verlangte sie 60,53 Euro. Die Kasse lehnte ab.
Im Gerichtsverfahren forderte sie auf Grundlage des Steuerbescheids für 2020 mindestens 98,77 Euro täglich. Die Kasse setzte damit die Beiträge endgültig fest, erhöhte jedoch nicht entsprechend das Krankengeld.
Höhere Beiträge bedeuten nicht automatisch mehr Krankengeld
Beiträge und Krankengeld folgen unterschiedlichen Berechnungen. Nach § 240 Absatz 4a SGB V setzt die Krankenkasse Beiträge aus selbstständiger Tätigkeit zunächst vorläufig fest. Sobald der Steuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr vorliegt, berechnet sie die Beiträge anhand der nachgewiesenen Einnahmen endgültig. Das kann Nachforderungen oder Erstattungen auslösen.
Beim Krankengeld knüpft § 47 Absatz 4 Satz 2 SGB V dagegen an das Arbeitseinkommen an, das zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung maßgeblich war. Eine spätere Beitragskorrektur lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres auf die Leistung übertragen. Das gesetzliche Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitseinkommens, begrenzt durch die gesetzliche Höchstgrenze.
Für Selbstständige kann das finanziell hart sein: Sie müssen höhere Beiträge für vergangene Zeiten aufbringen, während die laufende Ersatzleistung auf einer niedrigeren Grundlage beruht.
Gegen-Hartz erläutert diese unterschiedliche Behandlung bereits im Beitrag über Beitragsnachzahlungen ohne automatische Erhöhung des Krankengeldes.
Auch der Klageantrag steht im Streit
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sprach der Klägerin am 21. November 2024 unter dem Aktenzeichen L 4 KR 392/22 die Erhöhung auf 60,53 Euro zu. Die weitergehende Forderung hielt es für unzulässig: Die Klägerin habe ihren Anspruch zuvor wirksam auf diesen Betrag beschränkt. Außerdem hielt es das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Arbeitsunfähigkeit für maßgeblich.
Die Klägerin greift beide Punkte an. Das BSG muss sich also auch mit der Reichweite ihres Anspruchs befassen. Wer bereits um höheres Krankengeld streitet, sollte deshalb prüfen lassen, ob seine Anträge den gesamten beanspruchten Betrag und Zeitraum erfassen.
Entscheidend sind nachvollziehbare Einkommensnachweise
Ein höherer Umsatz belegt noch keinen höheren Gewinn. Wenn Sie prüfen, wie Ihr Krankengeld berechnet wurde, sollten Sie deshalb die Steuerbescheide und die dazugehörigen Beitragsbescheide nebeneinanderlegen. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, welche Einkommensgrundlage die Kasse jeweils verwendet und welches Kalenderjahr sie zugrunde legt.
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Ebenso wichtig ist der Zeitpunkt, zu dem Sie neuere Unterlagen eingereicht haben. Dass Einkommensnachweise und ihr Eingang bei der Kasse den Ausgang beeinflussen können, zeigen die von Gegen-Hartz dargestellten Verfahren zur nachträglichen Erhöhung des Krankengeldes für Selbstständige.
Mit dem Widerspruch nicht auf das BSG warten
Wenn Sie Ihren Krankengeldbescheid für falsch halten, sollten Sie die Rechtsbehelfsfrist sichern. Bei einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung und Bekanntgabe im Inland beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat.
Bezeichnen Sie den angegriffenen Bescheid genau und erklären Sie, dass Sie der festgesetzten Krankengeldhöhe widersprechen. Eine ausführliche Begründung und ergänzende Nachweise können Sie nachreichen.
Fordern Sie zugleich die Berechnung an, wenn sich die verwendete Einkommensgrundlage aus dem Bescheid nicht nachvollziehen lässt.
Greifen Sie ausdrücklich die Krankengeldentscheidung an. Ein Streit über einen Beitragsbescheid ersetzt nicht automatisch den Widerspruch gegen die Höhe Ihrer Leistung.
Die beiden Entscheidungen können unterschiedliche Zeiträume und Berechnungsgrundlagen betreffen.
FAQ: Krankengeld bei Selbstständigen
Hat das Bundessozialgericht bereits höheres Krankengeld zugesprochen?
Nein. Das Revisionsverfahren läuft noch. Aus der angekündigten Verhandlung lässt sich weder ein Erfolg der Klägerin noch ein allgemeiner Anspruch anderer Versicherter ableiten.
Reicht ein neuer Steuerbescheid für eine Nachzahlung?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Einkommensverhältnisse er nachweist und ob diese für die Krankengeldberechnung maßgeblich sind. Genau über die Bedeutung späterer Erkenntnisse streiten Versicherte und Krankenkassen.
Soll ich mit meinem Widerspruch bis zur Verhandlung warten?
Nein, wenn dadurch Ihre Frist abläuft. Legen Sie rechtzeitig Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein; das Verfahren einer anderen versicherten Person hält Ihre Entscheidung nicht offen.
Quellen
Bundessozialgericht: Terminvorschau Nr. 30/2026, Verhandlung am 1. Oktober 2026, B 3 KR 6/25 R; mit Darstellung des Urteils des LSG Berlin-Brandenburg vom 21. November 2024, L 4 KR 392/22
Gesetze im Internet: § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruchsfrist
Gesetze im Internet: § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
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