Wer länger krank ist, merkt oft erst mit dem Ende der Lohnfortzahlung, wie wichtig ein genauer Blick auf das Krankengeld ist. Viele Versicherte gehen zunächst davon aus, dass die Krankenkasse das bisherige Nettoeinkommen nahezu vollständig ersetzt.
In der Praxis zeigt sich jedoch schnell, dass zwischen dem früheren Gehalt und der späteren Auszahlung eine spürbare Lücke entstehen kann. Genau an diesem Punkt entsteht regelmäßig Verunsicherung: Wie hoch ist das Krankengeld überhaupt, wann wird es gezahlt und weshalb liegt der Betrag auf dem Konto häufig unter den Erwartungen?
Das gesetzliche Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es soll den Einkommensausfall teilweise abfedern, wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger andauert.
Vollständig ersetzt wird der Verdienstausfall jedoch nicht. Wer sich frühzeitig mit der Berechnung beschäftigt, kann seine finanzielle Situation realistischer einschätzen und unangenehme Überraschungen vermeiden.
Wann Krankengeld gezahlt wird
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beginnt das Krankengeld in der Regel nicht sofort mit der Krankschreibung.
Zunächst greift die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese läuft grundsätzlich bis zu sechs Wochen weiter. Erst danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein, sofern die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig ist dabei nicht nur der Beginn der Leistung, sondern auch der Auszahlungsrhythmus. Krankengeld wird nicht im Voraus überwiesen, sondern rückwirkend und abschnittsweise.
Das bedeutet: Die Krankenkasse zahlt jeweils für den bereits bescheinigten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Wer auf eine lückenlose Auszahlung angewiesen ist, sollte deshalb sehr genau darauf achten, dass Folgebescheinigungen ohne Unterbrechung vorliegen. Schon kleine Lücken können in der Praxis erhebliche Folgen haben.
Wie die Höhe des Krankengeldes grundsätzlich berechnet wird
Die gesetzliche Formel klingt auf den ersten Blick einfach. Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts.
Ausschlaggebend ist also immer die niedrigere dieser beiden Grenzen. Zusätzlich gilt eine gesetzliche Obergrenze, die sich aus der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt.
Für das Jahr 2026 liegt diese Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro im Monat. Daraus ergibt sich ein gesetzlicher Höchstbetrag des Krankengeldes von 135,63 Euro pro Kalendertag. Für einen vollen Krankengeldmonat rechnen die Kassen dabei mit 30 Tagen, unabhängig davon, ob der betreffende Monat tatsächlich 28, 30 oder 31 Tage hat.
Bereits an dieser Stelle wird deutlich, warum vor allem Besserverdienende beim Übergang vom Gehalt zum Krankengeld mit einem besonders spürbaren Rückgang rechnen müssen. Denn selbst wenn das bisherige Einkommen deutlich höher lag, bleibt das Krankengeld an der gesetzlichen Grenze gedeckelt.
Warum die Auszahlung oft niedriger ausfällt als gedacht
Viele Versicherte rechnen zunächst nur mit der bekannten Formel aus 70 Prozent des Bruttos oder 90 Prozent des Nettos. Damit ist aber noch nicht gesagt, welcher Betrag später tatsächlich auf dem Konto landet.
Vom Krankengeld können nämlich noch Beiträge zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Pflegeversicherung abgehen. Beiträge zur Krankenversicherung fallen während des Bezugs hingegen nicht an die Krankenkasse selbst an.
Daraus folgt: Zwischen dem rechnerischen Krankengeld und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag besteht oft ein spürbarer Unterschied. Wer sich allein an der groben Grundformel orientiert, unterschätzt daher schnell die finanzielle Lücke während einer längeren Erkrankung.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der häufig übersehen wird. Das gesetzliche Krankengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen.
Das führt nicht zu einer direkten Besteuerung des Krankengeldes selbst, kann aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu einer höheren steuerlichen Belastung führen.
Ein Beispiel zeigt, wie hoch das Krankengeld ausfallen kann
Ein anschauliches Beispiel macht die Systematik verständlicher. Angenommen, eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer hatte zuletzt ein monatliches Bruttogehalt von 3.500 Euro und ein monatliches Nettogehalt von 2.400 Euro.
Zunächst werden 70 Prozent des Bruttogehalts berechnet. Das ergibt 2.450 Euro. Danach wird geprüft, ob dieser Betrag die Grenze von 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts überschreitet. 90 Prozent von 2.400 Euro ergeben 2.160 Euro. Damit ist klar: Nicht der Bruttowert ist entscheidend, sondern die niedrigere Nettogrenze.
Das monatliche Krankengeld liegt in diesem Beispiel also bei 2.160 Euro brutto.
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Umgerechnet auf den Kalendertag ergibt das 72 Euro. Für einen vollen Krankengeldmonat mit 30 Tagen wären das ebenfalls 2.160 Euro. Dieser Betrag ist jedoch noch nicht automatisch identisch mit der Summe, die am Ende überwiesen wird. Denn davon gehen in vielen Fällen noch die genannten Sozialversicherungsanteile ab. Die tatsächliche Auszahlung liegt deshalb spürbar niedriger.
Gerade dieses Beispiel zeigt die praktische Bedeutung der Regel. Wer bisher 2.400 Euro netto zur Verfügung hatte, muss sich im Krankengeldbezug unter Umständen auf einige Hundert Euro weniger im Monat einstellen. Die Differenz kann besonders bei Miete, Krediten, Unterhaltszahlungen oder laufenden Familienkosten schnell problematisch werden.
Was bei höheren Einkommen gilt
Bei höheren Einkommen greift zusätzlich die gesetzliche Höchstgrenze. Wer beispielsweise deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, erhält nicht unbegrenzt mehr Krankengeld. Im Jahr 2026 beträgt der maximale Bruttobetrag 135,63 Euro pro Kalendertag.
Auf einen pauschalen 30-Tage-Monat gerechnet ergibt das 4.068,90 Euro brutto als rechnerische Obergrenze.
Auch hier ist allerdings zu beachten, dass dies nicht automatisch der Nettobetrag auf dem Konto ist. Sozialversicherungsabzüge können die tatsächliche Auszahlung senken. Die Höchstgrenze zeigt vor allem, dass das Krankengeld den bisherigen Lebensstandard bei sehr guten Einkommen regelmäßig nicht vollständig absichert.
Warum Einmalzahlungen die Berechnung beeinflussen können
Weniger bekannt ist, dass auch Einmalzahlungen eine Rolle spielen können. Dazu gehören etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Solche Zahlungen können in die Berechnung einfließen und das maßgebliche Regelentgelt erhöhen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Sonderzahlung den Krankengeldanspruch in großem Umfang steigen lässt.
Die genaue Berechnung richtet sich nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben und den individuellen Entgeltverhältnissen.
Gerade weil hier Details des letzten abgerechneten Zeitraums und des regelmäßigen Arbeitsentgelts zählen, lohnt sich im Einzelfall ein genauer Blick in die Entgeltabrechnung. Wer verstehen will, weshalb die Krankenkasse auf einen bestimmten Betrag kommt, sollte sich die Berechnungsgrundlage schriftlich erläutern lassen.
Weshalb lückenlose Krankschreibungen so wichtig sind
Bei der Krankengeld-Auszahlung geht es nicht nur um die richtige Höhe, sondern auch um den ununterbrochenen Anspruch. In der Praxis ist eine der häufigsten Fehlerquellen eine verspätete Folgebescheinigung.
Wird die Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig weiter festgestellt, kann das zu Unterbrechungen führen. Dann drohen Verzögerungen, Nachfragen der Krankenkasse oder im ungünstigen Fall sogar Probleme beim fortlaufenden Anspruch.
Wer länger erkrankt ist, sollte deshalb Termine zur Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit nicht aufschieben. Entscheidend ist, dass die Bescheinigung ohne zeitliche Lücke an den vorangegangenen Zeitraum anschließt. Gerade weil Krankengeld rückwirkend gezahlt wird, ist eine saubere Dokumentation des Verlaufs besonders wichtig.
Wie lange Krankengeld überhaupt gezahlt wird
Das Krankengeld ist keine unbegrenzte Dauerleistung. Wegen derselben Krankheit besteht der Anspruch grundsätzlich für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. In diese Frist wird die Zeit der Entgeltfortzahlung einbezogen. Wer sehr lange arbeitsunfähig ist, erreicht daher irgendwann die sogenannte Aussteuerung.
Ab diesem Punkt stellt sich die Frage nach der weiteren Absicherung, etwa über Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente. Spätestens wenn absehbar ist, dass eine Erkrankung langfristig andauert, sollten Betroffene ihre weitere finanzielle und sozialrechtliche Situation frühzeitig prüfen.
Warum das Thema für Beschäftigte so bedeutsam ist
Die Krankengeld-Auszahlung ist weit mehr als ein technisches Detail des Sozialrechts. Für viele Haushalte entscheidet sie darüber, ob laufende Verpflichtungen ohne größere Einschnitte erfüllt werden können. Gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten wirkt sich die Differenz zwischen regulärem Einkommen und Krankengeld besonders stark aus.
Dazu kommt, dass der Wechsel von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld oft in eine ohnehin belastende Phase fällt.
Die gesundheitliche Situation ist ungeklärt, der Alltag muss neu organisiert werden, und gleichzeitig tauchen finanzielle Fragen auf. Umso wichtiger ist eine realistische Erwartung. Das gesetzliche Krankengeld ist eine wichtige Absicherung, aber kein vollständiger Ersatz des bisherigen Nettoeinkommens.
Was Versicherte jetzt wissen sollten
Das entscheidende Fazit lautet: Die Höhe des Krankengeldes lässt sich zwar nach festen Regeln berechnen, die tatsächliche Auszahlung ist jedoch häufig niedriger, als es die erste Überschlagsrechnung vermuten lässt. Maßgeblich sind 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens und im Jahr 2026 zusätzlich die gesetzliche Obergrenze von 135,63 Euro pro Kalendertag.
Hinzu kommt, dass das Geld rückwirkend und abschnittsweise überwiesen wird und vom Auszahlungsbetrag noch Sozialversicherungsanteile abgehen können.
Das Beispiel mit 3.500 Euro brutto und 2.400 Euro netto zeigt sehr deutlich, wie schnell sich eine finanzielle Lücke auftun kann. Aus einem früheren Nettoeinkommen von 2.400 Euro wird eben nicht automatisch eine fast gleich hohe Ersatzleistung. Wer länger arbeitsunfähig ist, sollte deshalb nicht nur auf die medizinische Entwicklung achten, sondern auch die eigene finanzielle Planung frühzeitig anpassen.
Quellen
Bundesgesundheitsministerium, „Krankengeld“.
Bundesregierung, „Beitragsbemessungsgrenzen 2026“.
AOK, „Krankengeld: Rechner und Informationen“.
Techniker Krankenkasse, „Krankengeld erklärt: Anspruch, Dauer, Höhe“.
BARMER, „Krankengeld: Ihre finanzielle Absicherung im Krankheitsfall“ sowie „Krankengeld: Anspruch und Berechnung“.




