Sozialamt soll seltener neue Sozialhilfe-Bescheide erstellen

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Für ältere Menschen mit niedriger Rente könnte sich beim Sozialamt eine erhebliche Änderung ergeben. Die Kommission zur Sozialstaatsreform schlägt vor, die Bewilligungszeiträume bei der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung zu verlängern.

Heute werden Leistungen nach dem SGB XII grundsätzlich für zwölf Monate bewilligt. Gerade bei Rentnerinnen und Rentnern, deren finanzielle Situation sich über Jahre kaum verändert, führt das regelmäßig zu neuen Prüfungen, Bescheiden und Nachweisanforderungen.

Die Reform soll diesen Verwaltungsaufwand reduzieren. Rentenerhöhungen und Erstattungen aus Mietnebenkosten sollen gleichzeitig einfacher innerhalb eines laufenden Bewilligungszeitraums berücksichtigt werden können.

Heute sind zwölf Monate bei der Grundsicherung der Regelfall

Nach § 44 Abs. 3 SGB XII werden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt. Wird lediglich vorläufig über den Leistungsanspruch entschieden, kann der Zeitraum kürzer ausfallen.

Der Wortlaut des Gesetzes schließt längere Zeiträume bereits heute nicht vollständig aus. Im normalen Verwaltungsvollzug bildet die Bewilligung für zwölf Monate jedoch den üblichen Ausgangspunkt.

Dass Bescheide im Einzelfall sogar deutlich kürzer ausfallen können, zeigt ein aktueller Fall, über den Gegen-Hartz berichtet hat. Ein Sozialamt durfte die Grundsicherung im Alter unter besonderen Umständen lediglich für zwei Monate bewilligen.

Warum die Sozialstaatskommission längere Bewilligungen fordert

Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit einer Besonderheit der Grundsicherung nach dem SGB XII. Bei vielen Leistungsberechtigten verändert sich das Einkommen wesentlich seltener als etwa bei Erwerbstätigen mit schwankendem Lohn.

Ein typischer Fall ist eine alleinstehende Altersrentnerin, die dauerhaft eine gesetzliche Rente erhält und ergänzend auf Grundsicherung angewiesen ist. Ihre Rente verändert sich meist durch die jährliche Rentenanpassung, während andere Einkommensänderungen vergleichsweise selten auftreten.

Eine vollständige Prüfung in kurzen Abständen verursacht deshalb Arbeit beim Sozialamt, obwohl die wirtschaftlichen Verhältnisse weitgehend gleich geblieben sind. Genau an diesem Punkt setzt die Empfehlung der Kommission an.

Auch die Bundesregierung arbeitet inzwischen an der Umsetzung der Sozialstaatsreform. Einen Überblick über das größere Reformvorhaben bietet unser Beitrag zur geplanten Vereinfachung und Neuordnung der Sozialleistungen.

Eine feste neue Dauer steht noch nicht fest

Wie lange die Grundsicherung künftig tatsächlich bewilligt werden könnte, ist bislang nicht gesetzlich festgelegt. Die Empfehlung spricht von einer Verlängerung, nennt aber keine allgemein verbindliche Dauer von beispielsweise 18, 24 oder 36 Monaten.

Damit ist auch wichtig: Betroffene haben derzeit keinen automatischen Anspruch darauf, dass ihr nächster Bescheid bereits für zwei Jahre oder länger gilt. Zunächst muss der Gesetzgeber entscheiden, wie die Empfehlung in das SGB XII übernommen wird.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet nach eigenen Angaben an einem Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung. Das dazugehörige Gesetzgebungsverfahren soll nach derzeitiger Planung im Sommer 2027 abgeschlossen werden.

So unterscheiden sich geltende Regeln und Reformvorschlag

Bereich Heute Vorgeschlagene Änderung
Bewilligungszeitraum In der Regel zwölf Monate Längere Zeiträume bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rentenerhöhungen Können eine Neuberechnung der Leistung auslösen Einfachere Berücksichtigung von Amts wegen
Nebenkostenguthaben Müssen leistungsrechtlich berücksichtigt werden Anrechnung auf den Unterkunftsbedarf des Folgemonats
Einmalige Einnahmen Können komplizierte Neuberechnungen auslösen Übersteigende Einnahmen sollen auf sechs Monate verteilt werden

Eine längere Bewilligung bedeutet nicht automatisch eine gleichbleibende Zahlung

Für Leistungsberechtigte ist eine wichtige Unterscheidung nötig. Ein längerer Bewilligungszeitraum würde nicht bedeuten, dass der einmal festgesetzte Zahlbetrag für mehrere Jahre unverändert bleiben müsste.

Steigt beispielsweise die gesetzliche Rente, kann sich weiterhin die Höhe der ergänzenden Grundsicherung verändern. Die Reform soll vielmehr ermöglichen, solche vorhersehbaren Veränderungen unkomplizierter innerhalb des bereits laufenden Bewilligungszeitraums zu verarbeiten.

Wie stark sich eine Rentenerhöhung auf die Grundsicherung auswirken kann, zeigt auch die Rentenerhöhung 2026 mit anschließenden neuen Sozialleistungsbescheiden. Eine höhere Rente kann dazu führen, dass das Sozialamt entsprechend weniger Grundsicherung zahlt.

Rentenerhöhungen könnten automatisch berücksichtigt werden

Die Kommission schlägt ausdrücklich vor, Rentenerhöhungen von Amts wegen zu berücksichtigen. Das ist bei längeren Bewilligungszeiträumen besonders wichtig, weil die gesetzliche Rente normalerweise jedes Jahr zum 1. Juli angepasst wird.

Das Sozialamt müsste deswegen nicht den gesamten Leistungsfall erneut von Grund auf prüfen. Stattdessen könnte lediglich die Veränderung beim Renteneinkommen in die laufende Berechnung übernommen werden.

Für viele Grundsicherungsbeziehende würde sich dadurch allerdings nicht automatisch das verfügbare Einkommen erhöhen. Wer keinen entsprechenden Freibetrag nutzen kann, erlebt häufig, dass eine Rentenerhöhung durch eine geringere Grundsicherung teilweise oder vollständig ausgeglichen wird.

Auch Nebenkostenguthaben sollen einfacher verrechnet werden

Eine weitere Änderung betrifft Guthaben aus Betriebs- oder Heizkostenabrechnungen. Solche Zahlungen können heute eine Anpassung der Unterkunftskosten und damit des Grundsicherungsanspruchs auslösen.

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Nach der Empfehlung der Sozialstaatskommission soll ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung auf den Unterkunftsbedarf des folgenden Monats angerechnet werden. Das würde einen eindeutigen Zeitpunkt für die Verrechnung schaffen.

Nicht verwechselt werden darf ein Guthaben mit einer Nebenkostennachzahlung. Bei einer Nachforderung kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen zur Übernahme verpflichtet sein, wie unser Ratgeber zur Nebenkostennachzahlung bei Sozialhilfe und Grundsicherung erläutert.

Einmalige Einnahmen sollen auf mehrere Monate verteilt werden können

Auch einmalige Einnahmen können heute komplizierte Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben. Die Kommission möchte deshalb flexiblere Möglichkeiten schaffen, Einkommen über mehrere Monate hinweg zu verrechnen.

Übersteigt eine einmalige Einnahme den Leistungsanspruch eines Monats, soll sie nach dem Vorschlag künftig auf die folgenden sechs Monate verteilt berücksichtigt werden. Dadurch könnte vermieden werden, dass eine einzelne Zahlung zu unnötig komplizierten Unterbrechungen und anschließenden Neuberechnungen führt.

Wie die konkrete gesetzliche Vorschrift am Ende aussehen wird, bleibt abzuwarten. Erst der Gesetzentwurf zeigt, welche Einnahmen erfasst werden und welche Ausnahmen vorgesehen werden.

Änderungen müssen dem Sozialamt trotzdem gemeldet werden

Längere Bewilligungszeiträume würden die Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten nicht abschaffen. Auch die Sozialstaatskommission verweist darauf, dass Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse weiterhin mitgeteilt werden müssen.

Das kann beispielsweise zusätzliches Einkommen, ein Umzug, eine Änderung der Miete oder eine Veränderung bei anderen Leistungen betreffen. Wer eine relevante Änderung verschweigt, kann auch bei einem mehrjährigen Bewilligungsbescheid mit Rückforderungen rechnen.

Die Reform wäre deshalb keine Garantie, für einen langen Zeitraum keinerlei Kontakt mehr mit dem Sozialamt zu haben. Sie würde vor allem die regelmäßigen routinemäßigen Prüfungen bei weitgehend unveränderten Verhältnissen reduzieren.

Auch ein neuer Folgeantrag ist rechtlich nicht immer erforderlich

Unabhängig von der geplanten Reform gibt es bereits heute eine für Betroffene wichtige Rechtsprechung. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann ein ursprünglicher Antrag auf Grundsicherung im Alter über das Ende des befristeten Bewilligungsbescheids hinaus Wirkung entfalten.

Damit ist ein neuer förmlicher Antrag nach Ablauf jedes Bewilligungszeitraums nicht zwingend in allen Fällen erforderlich. Mehr dazu erläutern wir im Beitrag „Grundsicherung im Alter: BSG sieht keine Pflicht zum Folgeantrag“.

Die geplante Verlängerung der Bewilligungszeiträume geht dennoch darüber hinaus. Sie würde bereits die Zahl der turnusmäßigen Leistungsentscheidungen reduzieren und könnte damit sowohl Betroffene als auch die Sozialämter entlasten.

Vor allem Menschen mit dauerhaft niedriger Rente könnten profitieren

Besonders sinnvoll erscheint die Änderung bei Menschen, deren wirtschaftliche Situation seit Jahren nahezu unverändert ist. Dazu gehören viele Rentnerinnen und Rentner, deren Altersrente dauerhaft unterhalb ihres sozialhilferechtlichen Bedarfs liegt.

Auch dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen können zur betroffenen Gruppe gehören. Bei stabilen Einkommens- und Wohnverhältnissen besteht häufig wenig Anlass, Jahr für Jahr denselben Sachverhalt vollständig neu zu prüfen.

Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt weiterhin vom individuellen Bedarf, der Miete, den Heizkosten und dem anrechenbaren Einkommen ab. Einen Überblick dazu bietet unser Beitrag zur Höhe der Grundsicherung für Rentner im Jahr 2026.

Noch gilt die Verlängerung nicht

Für Betroffene ist vor allem der derzeitige Stand wichtig: Die längeren Bewilligungszeiträume sind bislang eine Empfehlung der Sozialstaatskommission. Der aktuelle gesetzliche Regelfall von zwölf Monaten besteht weiter.

Die Arbeiten an der Umsetzung laufen jedoch bereits. Das BMAS erklärt, dass ein Rechtsvereinfachungsgesetz vorbereitet wird und das Gesetzgebungsverfahren nach aktuellem Plan im Sommer 2027 abgeschlossen sein soll.

Erst mit dem endgültigen Gesetz lässt sich sagen, wie lang die neuen Bewilligungszeiträume tatsächlich sein werden und ab welchem Zeitpunkt Sozialämter die neuen Regeln anwenden müssen.

Beispiel aus der Praxis

Die 74-jährige Frau Schneider erhält monatlich 830 Euro anrechenbare Altersrente und ergänzend Grundsicherung vom Sozialamt. Ihre Miete verändert sich seit mehreren Jahren kaum, weiteres Einkommen besitzt sie nicht.

Nach der bisherigen Verwaltungspraxis erhält sie regelmäßig einen neuen Bewilligungsbescheid und muss auf Nachfrage aktuelle Unterlagen einreichen. Steigt ihre gesetzliche Rente im Juli, wird die Grundsicherung entsprechend neu berechnet.

Würde der Reformvorschlag umgesetzt und Frau Schneider beispielsweise für einen längeren Zeitraum bewilligt, könnte das Sozialamt die jährliche Rentenanpassung innerhalb dieses Zeitraums berücksichtigen. Eine vollständige turnusmäßige Überprüfung ihres weitgehend unveränderten Leistungsfalls wäre dann möglicherweise seltener erforderlich.