Jahrgang 1961: Schon 2025 in Rente gehen

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Wenn Sie 1961 zur Welt kamen, dann werden Sie 2025 64 Jahre alt, und damit rückt die Altersrente in greifbare Nähe, oder ist in manchen Fällen bereits in diesem Jahr möglich. Wir zeigen Ihnen, welche Altersrenten infrage kommen, wann Sie diese antreten können, und was das finanziell für Sie bedeutet.

Die reguläre Altersrente

Für den Jahrgang 1961 gilt eine Regelalterszeit von 66 Jahren und sechs Monaten. Das bedeutet, ein halbes Jahr nach Ihrem 66. Geburtstag können Sie regulär in den Ruhestand eintreten, wenn Sie mindestens fünf Jahre Wartezeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen.

Dazu zählen die Zeiten, in denen Sie als Erwerbstätiger Beiträge in die Rentenkasse leisteten, sowie Anrechnungszeiten, unter anderem solche, in denen Sie Kinder erzogen, Angehörige pflegten, eine Ausbildung absolvierten, studierten oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen.

Nehmen wir an, Sie kamen am 1. Februar 1961 zur Welt. Dann werden Sie am 1. Februar 2027 66 Jahre. Sechs Monate später, am 1. August 2027, können Sie also in die gesetzliche Altersrente gehen.

Die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen

Sie können auch früher in Rente gehen, müssen dann allerdings Abschläge in Kauf nehmen, wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse nachweisen und deshalb als langjährig Versicherter gelten. Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat und maximal 14,4 Prozent der Gesamtrente, und das jeden Monat bis zum Ende Ihres Lebens.

Mit diesen Abschlägen können Sie bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand gehen, hätten also bereits mit 62 Jahren und sechs Monaten ihre Rente antreten können, wenn Sie das monatliche Minus von 14,4 Prozent hingenommen hätten. Bei einem Geburtstag am 1. Februar 1961 wäre also ein Rentenbeginn zum 1. August 2023 möglich gewesen.

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Die vorgezogene Rente ohne Abschläge

Wenn die Rentenkasse Ihnen mindestens 45 Jahre Wartezeit anrechnet, dann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie können in diesem Fall zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten und müssen keine Abschläge zahlen, behalten also die vollen Bezüge.

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Die Anrechnung ist bei dieser Rentenform allerdings strenger als bei der regulären Rente. So werden Zeiten des Arbeitslosengeldes in den zwei Jahren vor der vorzeitigen Rente nur berücksichtigt, wenn Insolvenz oder ein Schließen des Betriebs die Ursache für das Beenden des Arbeitsverhältnisses war.

Auf diese Art will die Rentenkasse verhindern, dass Betroffene die vorzeitige Rente noch einmal verlängern, indem sie sich arbeitslos melden.

2025 ist für den Jahrgang 1961 entscheidend, denn 2027 minus zwei Jahre bedeutet 2025, und jetzt beginnt die Altersrente für diejenigen besonders langfristig Versicherten, die in der ersten Jahreshälfte zur Welt kamen.

Wenn Sie besonders langjährig versichert sind, und im Januar 1961 zur Welt kamen, dann beginnt Ihre Altersrente im Juli 2025. Lag Ihre Geburt im Juni 1961, dann startet Ihre Rente im Dezember 2025. Für diejenigen 1961er, die diese vorzeitige Rente eingehen können und zwischen Juli und Dezember diesen Jahres Geburtstag feiern, beginnt die vorzeitige Rente erst 2026.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kombiniert die vorzeitige Rente mit Abschlägen mit der vorzeitigen Rente ohne Abschläge. Rentenberechtigte mit einer Schwerbehinderung können nach mindestens 35 Jahren Wartezeit ebenso wie besonders langjährig Versicherte zwei Jahre früher ohne Abschläge in den Ruhestand eintreten.

Außerdem können Sie weitere drei Jahre früher in Rente gehen, müssen dafür aber Abschläge leisten, die ebenfalls 0,3 Prozent pro Monat betragen, also insgesamt 10,8 Prozent.

Wenn Sie also eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen werden, können Sie diese ohne Abschläge ab Juli diesen Jahres antreten, wenn Sie im Januar 1961 zur Welt kamen, und im Dezember diesen Jahres, wenn Ihr Geburtstag im Juni liegt.