Das Merkzeichen “Bl” im Schwerbehindertenausweis beinhaltet Erleichterungen für Menschen mit Sehbehinderungen als Nachteilsausgleich. Diese reichen von finanziellen Hilfen bis zu praktischen Erleichterungen im Alltag.
Steuervorteile für Merkzeichen Bl
Einkommensteuerfreibetrag: Menschen mit dem Merkzeichen “Bl” können einen Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen, der ihre steuerliche Last senkt. Dieser Pauschbetrag berücksichtigt die zusätzlichen Kosten, die durch die Behinderung entstehen, wie für Hilfsmittel oder Assistenzleistungen.
Hundesteuerbefreiung: Halter von Blindenführhunden sind häufig von der Hundesteuer befreit. Diese Hunde sind nicht nur Begleiter, sondern essenzielle Hilfsmittel, die Blinden im Alltag Orientierung und Sicherheit bieten.
Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Merkzeichen Bl
Blindenhilfe: Diese staatliche Leistung soll zusätzliche Ausgaben, die durch die Blindheit entstehen, abdecken. Dazu gehören Kosten für spezielle Hilfsmittel, Unterstützung durch Begleitpersonen oder erhöhte Aufwendungen für Haushaltshilfen.
Landesblindengeld: Je nach Bundesland variiert die Höhe des Blindengeldes, das unabhängig vom Einkommen gezahlt wird. Diese Leistung dient dazu, die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen, die durch die Behinderung entstehen.
Welche Mobilitätsvorteile kann man nutzen?
Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr: Mit dem Merkzeichen “Bl” können Betroffene in der Regel alle öffentlichen Verkehrsmittel, wie Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen, kostenlos nutzen. Dies erleichtert den Zugang zu sozialen, kulturellen und beruflichen Aktivitäten und fördert die gesellschaftliche Teilhabe.
Kfz-Steuerermäßigung: Für Fahrzeughalter mit dem Merkzeichen “Bl” wird die Kfz-Steuer entweder vollständig erlassen oder deutlich reduziert, was die Mobilität durch den Einsatz eines eigenen Fahrzeugs kostengünstiger gestaltet.
Parkerleichterungen: Der blaue Parkausweis ermöglicht das Parken auf Behindertenparkplätzen und bietet zusätzliche Parkrechte, wie längeres Parken in zeitlich beschränkten Zonen oder kostenfreies Parken an Parkuhren.
Mit dem Merkzeichen Bl Befreiung von der Rundfunkgebühr
Blinde und stark sehbehinderte Menschen sind von den Rundfunkgebühren befreit. Diese Regelung berücksichtigt, dass Menschen mit Sehbehinderung eingeschränkten Zugang zu audiovisuellen Medien haben und daher weniger Nutzen aus Fernsehprogrammen ziehen.
Ermäßigte Telefongebühren
Bei einer Behinderung von mindestens 90 % können Betroffene eine Ermäßigung auf Telefongebühren beantragen. Diese Ermäßigung unterstützt sehbehinderte Menschen dabei, den Zugang zu Kommunikationsdiensten aufrechtzuerhalten, was besonders wichtig für die Teilhabe am sozialen Leben und für Notfälle ist.
Nutzung von speziellen Postdienstleistungen
Portofreie Blindensendungen: Diese Sonderregelung der Deutschen Post erlaubt es blinden und sehbehinderten Menschen, schriftliche Informationen in Brailleschrift oder anderen zugänglichen Formaten kostenfrei zu versenden.
Angepasste Formate für amtliche Dokumente
Dokumente in Blindenschrift, Großdruck oder als Audioaufnahmen: Öffentliche Stellen ermöglichen, amtliche Dokumente in für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglichen Formaten zu erhalten.
Dies schließt Formulare, Bescheide und andere wichtige Schriftstücke ein. Diese Maßnahme gewährleistet, dass Betroffene unabhängig ihre Rechte wahrnehmen und informierte Entscheidungen treffen können.




