Zweite Hartz IV Regelsatzklage eingereicht

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Erwerbslosenforum unterstützt Hartz IV Regelsatzklage

18.02.2011

Wie das Erwerbslosen Forum Deutschland mitteilte, ist heute eine weitere Klage zur Festsetzung der Hartz-IV Regelleistungen eingereicht worden. Das Verfahren ist nun beim Sozialgericht Oldenburg anhängig, nachdem das zuständige Jobcenter einen Widerspruch ablehnte.

Sozialgericht soll Höhe der Regelleistungen festlegen
Mit Hilfe eines Bonner Anwalts hat eine Familie am heutigen Tag eine Klage beim Sozialgericht Oldenburg eingereicht. Die klagenden Familie erhofft sich, dass das Gericht einen verfassungskonformen und entsprechend höheren Arbeitslosengeld II Regelsatz festlegt. Zudem will die Familie erhöhte Leistungen für die kulturelle Teilhabe zu erstreiten. Beide Kinder der Familie besuchen ein Gymnasium und müssen allerdings auf zahlreiche kulturelle Bildungsangebote verzichten, weil der zu geringe Hartz IV Regelsatz nicht ausreicht. Dabei sind die Ansprüche, die die Kinder stellen, in den vielen Familien, die nicht auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, ganz normal. Die 13jährige Tochter möchte zum Beispiel Klavierunterricht nehmen und der 11jährige Sohn möchte gern ein ausreichende Fußballausrüstung haben. Aufgrund von fehlenden Fußballhandschuhen und Knieschonern konnte der Sohn an Wettkämpfen des Vereins nicht teilnehmen.

Schulbedarfspaket reicht nicht aus
Ferner mahnen die Eltern in der Klage, dass die bislang gewährten 100 Euro aus dem sogenannten Schulbedarfspaket bei weitem nicht ausreichen, um die hohen Kosten für Schulmaterialien und Utensilien zu finanzieren. Damit den Kindern dennoch der Besuch eines Gymnasiums bislang ermöglicht werden konnte, mussten die Eltern zugunsten der Kinder hohe Einschränkungen des eigenen Bedarfs hinnehmen.

Nach Ablehnung des Widerspruchs, Klageweg frei
Im ersten Schritt reichten die Kläger einen Widerspruch gegen den letzten Hartz IV Bescheid vom Januar diesen Jahres ein. Das Jobcenter Oldenburg lehnte den Widerspruch ab, so dass nunmehr der Klageweg frei wurde. Nach Angaben der Erwerbslosen-Initiative muss nun das Sozialgericht Oldenburg eine Regelung treffen. Falls sich die Richter nicht im Stande sehen, eine Regelung zu treffen, muss das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Schon jetzt werde deutlich, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf der Bundesregierung und auch die Kompromissvorschläge der Opposition in keinem Fall den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Eine Fünf-Euro Erhöhung und 10 Euro mehr für Bildungsangebote reichen bei weitem nicht aus, um die Existenz der Betroffenen menschenwürdig zu gestalten. „Da die Regierungskoalition beharrlich darauf besteht, ihre Berechnungen seien richtig, ohne die darunterliegenden Rohdaten zu veröffentlichen, muss sie notfalls jetzt über den Weg des Gerichts lernen.“ sagte Martin Behrsing, Sprecher des ELO Forums.

Linkspartei unterstützt weitere Hartz IV Regelsatzklage
Parallel unterstützt auch die Bundestagsfraktionen der Linken eine Klageerhebung einer Hartz IV Betroffenen. Eine entsprechende Klage wurde beim Sozialgericht Nürnberg eingereicht. Auch hier geht es um die Festsetzung der Regelleistungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Linkspartei wolle die Klage finanziell und organisatorisch unterstützen. (sb)

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