Zweite Hartz IV Regelsatzklage eingereicht

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Erwerbslosenforum unterstรผtzt Hartz IV Regelsatzklage

18.02.2011

Wie das Erwerbslosen Forum Deutschland mitteilte, ist heute eine weitere Klage zur Festsetzung der Hartz-IV Regelleistungen eingereicht worden. Das Verfahren ist nun beim Sozialgericht Oldenburg anhรคngig, nachdem das zustรคndige Jobcenter einen Widerspruch ablehnte.

Sozialgericht soll Hรถhe der Regelleistungen festlegen
Mit Hilfe eines Bonner Anwalts hat eine Familie am heutigen Tag eine Klage beim Sozialgericht Oldenburg eingereicht. Die klagenden Familie erhofft sich, dass das Gericht einen verfassungskonformen und entsprechend hรถheren Arbeitslosengeld II Regelsatz festlegt. Zudem will die Familie erhรถhte Leistungen fรผr die kulturelle Teilhabe zu erstreiten. Beide Kinder der Familie besuchen ein Gymnasium und mรผssen allerdings auf zahlreiche kulturelle Bildungsangebote verzichten, weil der zu geringe Hartz IV Regelsatz nicht ausreicht. Dabei sind die Ansprรผche, die die Kinder stellen, in den vielen Familien, die nicht auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, ganz normal. Die 13jรคhrige Tochter mรถchte zum Beispiel Klavierunterricht nehmen und der 11jรคhrige Sohn mรถchte gern ein ausreichende FuรŸballausrรผstung haben. Aufgrund von fehlenden FuรŸballhandschuhen und Knieschonern konnte der Sohn an Wettkรคmpfen des Vereins nicht teilnehmen.

Schulbedarfspaket reicht nicht aus
Ferner mahnen die Eltern in der Klage, dass die bislang gewรคhrten 100 Euro aus dem sogenannten Schulbedarfspaket bei weitem nicht ausreichen, um die hohen Kosten fรผr Schulmaterialien und Utensilien zu finanzieren. Damit den Kindern dennoch der Besuch eines Gymnasiums bislang ermรถglicht werden konnte, mussten die Eltern zugunsten der Kinder hohe Einschrรคnkungen des eigenen Bedarfs hinnehmen.

Nach Ablehnung des Widerspruchs, Klageweg frei
Im ersten Schritt reichten die Klรคger einen Widerspruch gegen den letzten Hartz IV Bescheid vom Januar diesen Jahres ein. Das Jobcenter Oldenburg lehnte den Widerspruch ab, so dass nunmehr der Klageweg frei wurde. Nach Angaben der Erwerbslosen-Initiative muss nun das Sozialgericht Oldenburg eine Regelung treffen. Falls sich die Richter nicht im Stande sehen, eine Regelung zu treffen, muss das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Schon jetzt werde deutlich, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf der Bundesregierung und auch die Kompromissvorschlรคge der Opposition in keinem Fall den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Eine Fรผnf-Euro Erhรถhung und 10 Euro mehr fรผr Bildungsangebote reichen bei weitem nicht aus, um die Existenz der Betroffenen menschenwรผrdig zu gestalten. โ€žDa die Regierungskoalition beharrlich darauf besteht, ihre Berechnungen seien richtig, ohne die darunterliegenden Rohdaten zu verรถffentlichen, muss sie notfalls jetzt รผber den Weg des Gerichts lernen.โ€œ sagte Martin Behrsing, Sprecher des ELO Forums.

Linkspartei unterstรผtzt weitere Hartz IV Regelsatzklage
Parallel unterstรผtzt auch die Bundestagsfraktionen der Linken eine Klageerhebung einer Hartz IV Betroffenen. Eine entsprechende Klage wurde beim Sozialgericht Nรผrnberg eingereicht. Auch hier geht es um die Festsetzung der Regelleistungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Linkspartei wolle die Klage finanziell und organisatorisch unterstรผtzen. (sb)

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