Die Linke unterstützt Hartz IV Klage

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Linke unterstützt Hartz IV Klage: Die Partei sieht in der Klage ein mögliches Pilotverfahren

17.02.2011

Die Bundestagsfraktion der Linken unterstützt derzeit die Einreichung einer Klage zur Festsetzung des Hartz IV Regelsatzes durch ein Sozialgericht. Man wolle das Verfahren „organisatorisch, politisch und finanziell“ unterstützen.

Seit dem ersten Januar 2011 warten zig Millionen Menschen auf die Umsetzung neuer Hartz IV Regelsätze, die nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts „transparent und nachvollziehbar“ berechnet sein sollen. Obwohl hinter den verschlossenen Türen der Bundesrats-Verhandlungsgruppe immer wieder Vorschläge und Kompromisse erörtert werden, hat bis zum heutigen Tag zwischen der Opposition und den Regierungsparteien keine Einigung stattgefunden.

Einstweilige Anordnung auf Festsetzung der Hartz IV Regelleistungen
Eine 46 Jährige erwerbslose Ver.di Aktivistin will nun mit Hilfe der Bundestagsfraktion der Linken eine einstweilige Anordnung gegen ihren eigenen Arbeitslosengeld II-Bescheid von Anfang Februar einreichen. Das Ziel soll sein, dass das Sozialgericht Nürnberg die Höhe der Hartz IV Regelleistungen festsetzt, bzw. die Klage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiterreicht. Mit dem Weg durch die Instanzen soll erreicht werden, dass der „gegenwärtige verfassungswidrige Zustand bei den Hartz-IV-Regelsätzen beendet wird.“ sagte die Klägerin in einem Interview mit der Zeitung „Neues Deutschland“. Der Linken-Fraktionschef Gregor Gysi hat angekündigt, die Klägerin „organisatorisch, politisch und finanziell“ zu unterstützen. Man gehe nach einer juristischen Prüfung davon aus, dass sich „der Fall für ein Pilotverfahren“ eignet.

Nach Gysis Angaben gehe ein Teil der Sozialrichter davon aus, dass in einem solchen Fall die Gerichte selbst Aussagen zu einem menschenwürdigen Regelsatz treffen können. Kann sich das Sozialgericht Nürnberg nicht dazu entschließen, selbst über die Höhe des Existenzminimums zu befinden, werde die einstweilige Anordnung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Die Klägerin betonte, ihr selbst ginge es nicht um fünf oder acht Euro mehr. Sie fordere eine menschenwürdige Existenz und die solle nicht nur für sie, sondern für alle Betroffenen gelten. Doch die Zeit drängt für eine Klage. Denn schließlich könnte es sein, dass in den nächsten Tagen doch noch eine Einigung erzielt wird. Dann ist im jeden Fall diese Art von Klageweg ausgeschlossen. (sb)

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