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Hartz IV: Ferienjobs lohnen für Schüler nicht

Die Bundesregierung, die Bundesagentur und die Argen betonen: "Arbeit soll gefördert werden". Doch warum werden Kinder deutlich benachteiligt, deren Eltern im Hartz IV Bezug sind?

Schüler deren Eltern im Hartz IV Bezug sind, werden bei Ferienjobs deutlich benachteiligt: "Kinder haften für ihre Eltern!"

Die Bundesregierung, die Bundesagentur und die Argen betonen: "Arbeit soll gefördert werden". Doch warum werden Kinder deutlich benachteiligt, deren Eltern im Hartz IV Bezug sind? Denn arbeiten Schüler in den Sommermonaten, wird ein ein hoher Anteil des Verdienten vom ALG II Regelsatz wieder abgezogen. Wenn die Eltern vom Arbeitslosengeld II abhängig sind, müssen die Kinder von ihren Jobs das Geld an die Argen wieder abgegeben. Lediglich 100 Euro sind anrechnungsfrei. Schüler, deren Eltern ein regelmäßigen Einkommen aus selbstständiger oder nicht-selbstständiger Tätigkeit haben, müssen keine Sozialabgaben oder Steuern bezahlen.

Verdient ein Schüler in einer Bedarfsgemeinschaft zwischen 100 und 800 Euro, so werden 20 Prozent des Gehaltes abzüglich des Grundfreibetrags (100 Euro) nicht auf Hartz IV angerechnet. Verdient der Schüler zwischen 800 und 1200 Euro, sind zehn Prozent der Freibetrag. Bei Schülern, die Bafög erhalten, ist der Freibetrag deutlich höher. Innerhalb des Bafög Anspruches dürfen Schüler 4800 Euro Brutto verdienen.

An der offensichtlichen Ungleichbehandlung wird dennoch weiter festgehalten. Die Begründung: Jede zusätzliche Einnahme gilt als Einkommen und wird somit an den ALG II Bezug angerechnet. Man könnte auch davon sprechen, dass die "Kinder für ihre Eltern haften". Es ist also noch immer entscheident in welcher sozialen Schicht ein Kind aufwächst. (25.07.2009)


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