Neue Regel beim Personalausweis soll Rentner jetzt entlasten

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Ein neuer Personalausweis bedeutet einen Termin beim Bürgeramt, ein aktuelles Foto und zusätzliche Kosten. Für ältere Menschen soll diese regelmäßige Pflicht künftig entfallen – doch hinter dem „Ausweis auf Lebenszeit“ steckt eine Erleichterung mit klaren Grenzen.

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Digitale Identitätengesetz beschlossen, das auch die Weiterverwendung bestimmter Personalausweise vorsieht. Wer davon profitieren soll, muss auf das Alter beim Ausweisantrag achten.

Ab 70 soll der letzte Ausweisantrag reichen

Nach der beschlossenen Regelung sollen Menschen ihren Personalausweis über das aufgedruckte Ablaufdatum hinaus weiterverwenden dürfen, wenn sie bei dessen Beantragung mindestens 70 Jahre alt waren. Damit sollen sie weiterhin ihre Ausweispflicht erfüllen können.

Der Rentenbezug ist dafür unerheblich: Auch wer mit 70 noch arbeitet, soll die Erleichterung nutzen können. Umgekehrt erhält ein Mensch, der mit 63 oder 67 in Rente geht, dadurch keinen dauerhaft verwendbaren Ausweis.

Die Bundesregierung begründet die Änderung mit dem Aufwand, den eine erneute Beantragung im hohen Alter verursachen kann. Gerade wenn Angehörige eine Fahrt organisieren und beim Behördenbesuch helfen müssen, geht es um deutlich mehr als einen kurzen Termin.

Die neue Regel gilt noch nicht

Der Bundestagsbeschluss bedeutet noch nicht, dass Rentner einen ablaufenden Ausweis bereits heute unbegrenzt weiterverwenden dürfen. Das Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums nennt für das Inkrafttreten noch keinen festen Termin und verweist auf voraussichtlich 2027.

Bis die Änderung tatsächlich gilt, bleibt es bei den bisherigen Fristen: Ab einem Alter von 24 Jahren werden Personalausweise grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung des vorhandenen Dokuments sieht das geltende Recht nicht vor.

Wer jetzt einen ablaufenden Ausweis hat, sollte deshalb prüfen, ob rechtzeitig ein neuer Antrag erforderlich ist. Die Ausweispflicht lässt sich allerdings auch mit einem gültigen Reisepass erfüllen.

Warum viele erst mit etwa 80 unmittelbar profitieren

Der 70. Geburtstag macht einen zuvor beantragten Ausweis nicht automatisch dauerhaft verwendbar. Wurde das Dokument beispielsweise mit 65 beantragt, läuft es weiterhin regulär mit ungefähr 75 ab.

Wird anschließend mit 75 ein neuer Ausweis beantragt, soll dieser nach der Reform auch über seine zehnjährige Laufzeit hinaus im Alltag weiterverwendbar sein. Die nächste reguläre Neubeantragung mit ungefähr 85 könnte dann entfallen.

Auch bereits ausgestellte Ausweise sollen erfasst sein, sofern die Altersvoraussetzung bei der Beantragung erfüllt war. Ein zusätzlicher Umtausch allein wegen der neuen Regel ist nach der Gesetzesbegründung nicht vorgesehen.

So soll die Weiterverwendung nach Inkrafttreten der Neuregelung funktionieren
Alter beim Antrag Alter beim regulären Ablauf, ungefähr Geplante Folge
65 Jahre 75 Jahre Keine Weiterverwendung aufgrund der Altersregel; gegebenenfalls neuer Antrag nötig.
69 Jahre 79 Jahre Auch dieser Ausweis fällt nicht unter die Ausnahme.
70 Jahre 80 Jahre Weiterverwendung im Alltag über das Ablaufdatum hinaus möglich.
75 Jahre 85 Jahre Weiterverwendung im Alltag über das Ablaufdatum hinaus möglich.

„Auf Lebenszeit“ hat bei Reisen und Bankgeschäften Grenzen

Die geplante Ausnahme soll vor allem alltägliche Situationen erleichtern, etwa das Ausweisen bei einer Personenkontrolle oder einer Wahl. Daraus folgt keine Zusage, dass ein abgelaufenes Dokument bei jedem Geschäft und im Ausland akzeptiert wird.

Die Begründung des Gesetzentwurfs empfiehlt für Grenzübertritte ins EU-Ausland, notarielle Verträge und Kontoeröffnungen weiterhin einen aktuellen Personalausweis. Die technische Sicherheit und die Verwendbarkeit im Ausland lassen sich demnach nicht unbegrenzt gewährleisten.

Wer verreisen möchte, sollte deshalb rechtzeitig die Einreisebestimmungen des Ziellandes und die Gültigkeit seiner Reisedokumente prüfen. Die deutsche Erleichterung für den Alltag ersetzt diese Prüfung nicht.

Die Online-Ausweisfunktion läuft weiterhin ab

Besonders deutlich ist die Grenze beim elektronischen Identitätsnachweis: Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeit soll diese Funktion nicht weiterverwendet werden dürfen. Ein im Alltag weiterhin nutzbarer Ausweis bleibt deshalb nicht automatisch auch digital einsatzfähig.

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Wer die Online-Ausweisfunktion über die zehnjährige Laufzeit hinaus benötigt, muss weiterhin einen neuen Ausweis beantragen. Dieser Unterschied kann etwa beim digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen entscheidend sein.

Rentner können Gebühren und Wege sparen

Für einen gewöhnlichen Personalausweisantrag im Inland fallen ab 24 Jahren derzeit 46 Euro Grundgebühr an, hinzu kommen gegebenenfalls Fotokosten und weitere Auslagen. Die gestiegenen Ausweiskosten treffen Menschen mit einer kleinen Rente besonders spürbar.

Entfällt eine spätere Neubeantragung tatsächlich, bleiben diese Ausgaben erspart. Wer wegen einer Reise oder für die elektronische Nutzung einen aktuellen Ausweis benötigt, kann die Kosten dagegen weiterhin haben.

Bei Bedürftigkeit erlaubt die Gebührenverordnung eine Ermäßigung oder einen Verzicht auf die Gebühr. Allein der Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe reicht dafür nach der aktuellen Vorschrift jedoch nicht aus.

Ein lesbarer und zutreffender Ausweis bleibt erforderlich

Die Altersausnahme beseitigt nicht die übrigen Anforderungen an einen Ausweis. Lässt sich die Identität damit nicht mehr eindeutig feststellen oder stimmen Angaben wie der Name nicht mehr, kann weiterhin ein neues Dokument erforderlich sein.

Für bestimmte Menschen gibt es außerdem schon heute die Möglichkeit einer Befreiung von der Ausweispflicht. Das betrifft beispielsweise Personen, die voraussichtlich dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind; die zuständige Behörde entscheidet darüber.

Die digitale Brieftasche soll freiwillig bleiben

Das Gesetz schafft zugleich die rechtlichen Voraussetzungen für die digitale Brieftasche „d-you“, deren Start die Bundesregierung für Anfang Januar 2027 ankündigt. Damit sollen sich unter anderem Identitätsnachweise auf dem Smartphone nutzen lassen.

Die Anwendung soll kostenlos und freiwillig sein, analoge Dienste sollen erhalten bleiben. Warum digitale Angebote keinen allgemeinen Zwang zum Smartphone bedeuten, erläutert auch der Beitrag über digitale Ausweise und verbreitete Behauptungen über die Abschaffung physischer Dokumente.

Fragen und Antworten zum Personalausweis auf Lebenszeit

Gilt die neue Regel für alle Rentner?

Nein, der Rentenstatus entscheidet nicht über die Ausnahme. Der betreffende Ausweis muss im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt worden sein.

Kann ich meinen abgelaufenen Ausweis schon jetzt unbegrenzt nutzen?

Am 20. Oktober 2026 gilt diese Ausnahme noch nicht. Das Bundesinnenministerium nennt voraussichtlich 2027, aber noch keinen verbindlichen Starttermin.

Was passiert mit einem Ausweis, den ich mit 69 beantragt habe?

Er fällt nicht unter die geplante Ausnahme, auch wenn Sie bei seinem Ablauf längst über 70 sind. Ohne einen gültigen Reisepass oder eine andere einschlägige Ausnahme bleibt eine Neubeantragung erforderlich.

Muss ein bereits mit 70 beantragter Ausweis zuerst umgetauscht werden?

Nach der Gesetzesbegründung soll die Regel auch für bereits ausgegebene Ausweise gelten. Ein Umtausch allein für die Weiterverwendung ist nicht vorgesehen.

Bleibt die Online-Ausweisfunktion unbegrenzt nutzbar?

Nein, ihre Nutzung soll mit dem aufgedruckten Gültigkeitsdatum enden. Für eine weitere Nutzung ist ein neuer Ausweis erforderlich.

Brauche ich neben einem gültigen Reisepass zwingend einen Personalausweis?

Die gesetzliche Ausweispflicht können Sie auch mit einem gültigen Reisepass erfüllen. Für Reisen sind zusätzlich die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten.

Quellen: Deutscher Bundestag zum Gesetzgebungsverfahren, Bundesregierung zur digitalen Brieftasche und den Ausweiserleichterungen sowie § 6 Personalausweisgesetz, § 1 Personalausweisgesetz, § 28 Personalausweisgesetz und § 1 Personalausweis-Gebührenverordnung.