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Hartz IV: ALG II- Regelsatz ist verfassungswidrig

Das Hessische Landessozialgericht stuft die Hartz IV Regelsätze als verfassungswidrig ein und leitet das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weiter.

Hessisches Landessozialgericht erklärt die Arbeitslosengeld II Regelsätze für verfassungswidrig und verweist auf das Bundesverfassungsgericht

Bereits im Oktober 2008 hatte das Landessozialgericht Hessen in einem mündlichen Beschluss die Arbeitslosengeld II (ALG II) Regelsätze nach Artikel 100 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Zudem beschloss das Gericht aufgrund der zu niedrig bemessenen Hartz IV Regelsätze, das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weiter zu leiten. Ursprünglich ging es dabei um die ALG II Regelsätze von Kindern. Nun steht auch der Regelsatz für Erwachsene zu Disposition.

Wie die Erwerbsloseninitiative "ARCA Soziales Netzwerk e.V." in einer Presseerklärung mitteilt, liegt nun der schriftliche Beschluss durch das Hessische Landessozialgericht vor. In diesem heißt u.a. "Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Artikel 100 Abs 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 80 Abs 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 20 Abs 1 bis 3 und § 28 Abs 1 Satz 3 Nr. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), in der Fassung von Artikel 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24 Dezember 2003 (BGBl. I. S. 2954, 2955), vereinbar sind mit dem Grundgesetz (GG) - insbesondere mit Artikel 1 Abs 1 GG, Art. 3 Abs 1 GG, Art. 6 Abs 1 und Abs 2 GG sowie Art. 20 Abs 1 und 3 GG (Rechts- und Sozialstaatsprinzip)."

Aus dem oben genannten Zitat des Urteils geht nun hervor, dass das Landessozialgericht nicht nur die Hartz 4 Regelsätze für Kinder, sondern auch die ALG II Regelsätze für Erwachsene als verfassungswidrig ansieht und nun gemäß Artikel 100 des Grundgesetzes dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt.

Aus dem Beschluß geht aber auch hervor, daß, wie der 6. Senat des Landessozialgerichtes feststellte, dass es bei der Bemessung der Hartz IV Regelsätze seitens der Bundesregierung zu Fehlern kam, die vermutlich im Interesse der Kosteneinsparung absichtlich waren. Menschen wurden dadurch bewußt in die Armut getrieben.

Bislang steht noch aus, wann eine Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht durchgeführt wird. Am kommenden Dienstag stehen aber die Hartz IV-Kinderregelsätze vor dem Bundessozialgericht zur Debatte. Auch dieses urteil wird bereits mit Spannung erwartet. (25.01.2009)


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