Hartz IV: Minijobs bewahren nicht vor Zwangsrente

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Mit sogenannten Minijobs ist es für Hartz IV Empfänger ab dem 63. Lebensjahr nicht möglich, sich vor einer Zwangsrente zu schützen. Die Bundesregierung legt eine neue Rechtsverordnung vor

Eine neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass ältere Arbeitslosengeld II Empfänger grundsätzlich dazu verpflichtet sind, ab dem 63. Lebensjahr eine Alters-Rente zu beantragen. Diese Hartz IV Zwangsrente wird dann mit Abschlägen versehen seien. Betroffene, die einen Minijob (bis 400 Euro monatlich) ausüben, müssen dennoch eine Rente beantragen. Lediglich Arbeitslosengeld I Empfänger, die sog. Aufstocker erhalten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen sowie ALG II Empfänger, die minimum 400 Euro monatlich durch eine sozialpflichtige Tätigkeit erhalten, können die Zwangsrente verhindern.

In der neuen Verordnung des Bundesarbeitsministeriums heißt es, dass "reine Nebenerwerbstätigkeiten" kein Grund sind, die Rente zu verschieben. Zeitgleich zur Reform des Arbeitslosengeldes I hatte die Bundesregierung verabschiedet, dass Erwerbslose, die keiner sozialpflichtigen Tätigkeit nachgehen, die Rente ab dem 63. Lebensjahr beantragen müssen. Diese Rente wird jedoch NICHT Abschlagsfrei bewilligt. Die Betroffenen müssen sich dann mit einer sehr geringen Altersrente mit Abschläge bis 7,2 Prozent zufrieden geben.

"Unbillig" laut der neuen Rechtsverordnung ist es, wenn ein Betroffener den Aspruch auf das ALG I verlieren würde, weil er die vorgezogene Rente erhält. In diesem Fall würde die Rente zeitlich verschoben werden. Augenommen aus dieser Zwangsrenten- Neuregelung sind auch ALG II Bezieher, die innerhalb von 3 Monaten eine sozialpflichtige Arbeitstätigkeit aufnehmen. Die neue Verordnung gilt ab dem 1.Januar 2008. (10.03.2008)

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