Ehepaar bekommt Kündigung nach 38 Jahren per App: “Das Erniedrigendste überhaupt”

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Nach 38 Jahren per App freigestellt: Ehepaar steht vor ungewisser Zukunft

38 Jahre im selben Betrieb, ein gemeinsames Arbeitsleben und die Hoffnung, dort bis zur Rente bleiben zu können: Für Simone und Jovica Pokrjac ist diese Sicherheit zerbrochen. Der insolvente Lampenhersteller Ultinon Motion in Aachen stellte beide frei – die Nachricht erreichte sie über eine Mitarbeiter-App.

Wenn mit dem Arbeitsplatz ein Stück gemeinsames Leben wegbricht

Das Paar hatte sich im Unternehmen kennengelernt und später geheiratet. Die gemeinsame Arbeit gehörte über Jahrzehnte zu ihrem Alltag, nun müssen sie mit 56 und 58 Jahren nach einer neuen Beschäftigung suchen.

Die Familie hat zwei schulpflichtige Kinder, entsprechend groß ist die Sorge um die finanzielle Zukunft. Jovica Pokrjac bezeichnete die Mitteilung per App als „das Erniedrigendste überhaupt“.

Die Freistellungen wurden bereits Ende Juli bekannt

Über den Fall hatte der WDR bereits berichtetet. Nach dessen Darstellung wurde der Abbau von rund 100 der 243 Stellen auf einer Betriebsversammlung am 30. Juli angekündigt, am folgenden Tag sollten die Beschäftigten ihre persönliche Nachricht in der App abrufen.

Der Insolvenzverwalter Wolfgang Piroth erklärte gegenüber dem WDR, die Sozialauswahl sei gemeinsam mit dem Betriebsrat sorgfältig vorgenommen worden. Das Ehepaar aus Baesweiler konnte dennoch nicht nachvollziehen, weshalb beide trotz ihres Alters, ihrer langen Beschäftigungszeit und ihrer familiären Verpflichtungen betroffen waren.

„Kündigung per App“

Die Eheleute hatten zum Zeitpunkt der Aufnahmen noch keine offizielle Kündigung erhalten. Die Nachricht betraf zunächst die Freistellung; ob später Kündigungsschreiben zugingen, geht aus diesem Bericht nicht hervor.

Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schreibt § 623 BGB die Schriftform vor und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Eine Nachricht in einer App, eine E-Mail oder ein hochgeladenes Foto des Kündigungsschreibens genügen dafür nicht.

Im üblichen Verfahren muss dem Beschäftigten ein Kündigungsschreiben mit eigenhändiger Unterschrift im Original zugehen. Eine Freistellung kann dagegen grundsätzlich auch elektronisch mitgeteilt werden, wobei ihre Zulässigkeit gesondert zu prüfen ist.

Wer nicht mehr zur Arbeit erscheinen soll, ist deshalb nicht automatisch aus dem Arbeitsvertrag entlassen. Welche Rechte bei einer solchen Anordnung bestehen, erläutert auch der Beitrag Darf mein Arbeitgeber mich nach einer Kündigung einfach freistellen?

Freistellung und Kündigung haben unterschiedliche Folgen

Situation Rechtliche Bedeutung Worauf Beschäftigte achten sollten
Freistellung per App Die Arbeitspflicht wird ausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht zunächst weiter. Nachricht sichern und Vergütung, Dauer sowie einen möglichen Widerruf klären.
Kündigung ausschließlich per App Die gesetzliche Schriftform ist nicht erfüllt. Die Erklärung prüfen lassen und mögliche spätere Kündigungsschreiben beachten.
Zugang einer schriftlichen Kündigung Die Beendigung wird erklärt, ihre Wirksamkeit bleibt überprüfbar. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen.
Freistellung ohne tatsächliche Lohnzahlung Ein bestehender Lohnanspruch sichert noch keinen Zahlungseingang. Ansprüche sichern und einen möglichen Arbeitslosengeldbezug sofort mit der Arbeitsagentur klären.

38 Jahre Betriebszugehörigkeit schützen – aber nicht ausnahmslos

Bei einer betriebsbedingten Kündigung unter dem Kündigungsschutzgesetz muss die Sozialauswahl grundsätzlich die Beschäftigungsdauer, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung berücksichtigen. Das steht in § 1 Absatz 3 KSchG.

Verglichen werden grundsätzlich Beschäftigte, die nach ihrer Tätigkeit, ihren Fähigkeiten und den arbeitsvertraglichen Vorgaben untereinander austauschbar sind. Es gibt deshalb keine einzige Rangliste für die gesamte Belegschaft, auf der allein die längste Betriebszugehörigkeit über den Arbeitsplatz entscheidet.

Auch können bestimmte Beschäftigte wegen berechtigter betrieblicher Interessen aus der Auswahl herausgenommen werden. Ob solche Gründe im Fall des Ehepaares vorlagen oder die Vergleichsgruppen zutreffend gebildet wurden, lässt sich anhand der veröffentlichten Angaben nicht beurteilen.

Betroffene können verlangen, dass ihnen die Gründe für die getroffene soziale Auswahl mitgeteilt werden. Die Aussage, es habe eine Sozialauswahl gegeben, beantwortet für sich genommen noch nicht die Frage, ob sie im Einzelfall rechtmäßig war.

Ein Sozialplan beantwortet eine andere Frage

Sozialauswahl und Sozialplan dürfen nicht verwechselt werden: Die Auswahl betrifft die Frage, wen eine betriebsbedingte Kündigung treffen darf. Ein Sozialplan soll dagegen wirtschaftliche Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen oder abmildern, etwa durch Abfindungen.

In einer Insolvenz können zusätzliche Regeln gelten, wenn Insolvenzverwalter und Betriebsrat einen Interessenausgleich mit einer Namensliste vereinbaren. Dann ist die gerichtliche Prüfung der Sozialauswahl nach § 125 InsO eingeschränkt; ob eine solche Vereinbarung hier vorlag, ist aus den Berichten nicht ersichtlich.

Insolvenz kann lange Kündigungsfristen verkürzen

Nach der gesetzlichen Grundregel beträgt die Kündigungsfrist des Arbeitgebers ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sieben Monate zum Monatsende, wobei beispielsweise tarifliche Abweichungen möglich sind. Im eröffneten Insolvenzverfahren erlaubt § 113 InsO dagegen eine Kündigung mit drei Monaten zum Monatsende, sofern nicht ohnehin eine kürzere Frist gilt.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Gerade langjährig Beschäftigte können dadurch einen erheblichen Teil ihrer üblichen Übergangszeit verlieren. Die Insolvenz beendet den Vertrag jedoch weder automatisch noch macht sie eine Kündigung allein durch den Hinweis auf fehlendes Geld rechtmäßig.

Bei ausbleibendem Lohn ist Abwarten gefährlich

Eine einseitige Freistellung beseitigt den Vergütungsanspruch grundsätzlich nicht einfach. Bei einem insolventen Arbeitgeber muss aber zusätzlich geklärt werden, für welchen Zeitraum Lohn geschuldet wird und wie die Forderung im Verfahren durchgesetzt werden kann.

Insolvenzgeld ersetzt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgefallenes Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach diesem Ereignis gestellt werden; eine spätere Freistellung eröffnet nicht automatisch einen neuen Leistungszeitraum.

Besteht der Vertrag ohne Arbeitsleistung und ohne tatsächliche Lohnzahlung fort, kann bei erfüllten Voraussetzungen trotzdem Arbeitslosengeld gezahlt werden. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Merkblatt zum Insolvenzgeld ausdrücklich hin.

Sobald das Ende des Arbeitsverhältnisses feststeht, ist außerdem die rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung wichtig: spätestens drei Monate vorher oder bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen. Die Arbeitslosmeldung und der Leistungsantrag müssen zusätzlich geklärt werden.

Nach einer schriftlichen Kündigung bleiben meist nur drei Wochen

Wer eine Kündigung angreifen möchte, muss nach § 4 KSchG grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Gespräche mit dem Betriebsrat oder Verhandlungen über eine Abfindung halten diese Frist nicht automatisch an.

Eine reine Freistellungsnachricht setzt diese Kündigungsschutzfrist nicht in Gang. Geht anschließend ein Kündigungsschreiben zu, sollte dessen Zugangsdatum sofort festgehalten werden, denn eine verspätet angegriffene Kündigung gilt nach § 7 KSchG grundsätzlich als wirksam.

Auch nach Jahrzehnten gibt es nicht automatisch eine Abfindung

Die lange Beschäftigungszeit allein begründet keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung. Ein Anspruch kann sich etwa aus einem Sozialplan, einer entsprechenden Vereinbarung oder einem gesetzlichen Sonderfall ergeben.

Welche Wege grundsätzlich offenstehen, erklärt der Beitrag Abfindung trotz betriebsbedingter Kündigung: So sichern Sie sich Ihre Ansprüche. Bei einer Insolvenz kommt zur Frage nach dem Anspruch allerdings die Frage hinzu, ob und in welchem Umfang tatsächlich Geld verfügbar ist.

Sechs Fragen und Antworten zur Freistellung per App

Ist eine Kündigung über eine Mitarbeiter-App wirksam?

Eine ausschließlich elektronisch erklärte Kündigung erfüllt die gesetzliche Schriftform nicht. Auch ein Foto oder Scan eines unterschriebenen Schreibens ersetzt den Zugang des Originals grundsätzlich nicht.

Bin ich durch eine Freistellung bereits gekündigt?

Eine Freistellung beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Sie bedeutet zunächst, dass der Arbeitgeber keine Arbeitsleistung verlangt, während der Vertrag weiterbesteht.

Schützen 38 Jahre Betriebszugehörigkeit vor einem Stellenabbau?

Eine lange Beschäftigungszeit erhöht das soziale Schutzgewicht, schafft aber keinen uneingeschränkten Kündigungsschutz. Entscheidend sind auch die übrigen Auswahlkriterien und die Frage, welche Beschäftigten miteinander vergleichbar sind.

Dürfen beide Ehepartner von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sein?

Es gibt kein allgemeines Verbot, beide Ehepartner zu kündigen. Jeder Fall muss nach den geltenden Schutzvorschriften geprüft werden, einschließlich der jeweiligen Unterhaltspflichten und der richtigen Sozialauswahl.

Kann ich trotz bestehendem Arbeitsvertrag Arbeitslosengeld erhalten?

Bei einer Freistellung ohne Arbeitsleistung und ohne tatsächliche Lohnzahlung ist das unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Betroffene sollten ihren Leistungsanspruch sofort mit der Arbeitsagentur klären und nicht allein auf ein späteres Kündigungsschreiben warten.

Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage?

Grundsätzlich muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Eine bloße Freistellung löst diese Frist nicht aus.