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Hartz IV: Fernsehen als Grundbedürfnis


Hartz IV: Fernsehen gehört zu den Grundbedürfnissen, auch für ALG II Empfänger! Stadtverband muss Beihilfe für Digitalreceiver gewähren

„Es kann nicht angehen, dass Sozialleistungsbezieher für ihren Fernsehempfang betteln gehen müssen.“ Mit dieser klaren Position hat sich die Kreisvorsitzende der LINKEN im Stadtverband Saarbrücken, Astrid Schramm zu Wort gemeldet. Zuletzt sei in Saarbrücken ein Fall bekannt geworden, wo sich eine ältere Frau, auf der Straße, das Geld für den Kauf und die Installation des mittlerweile notwendigen Digitalreceivers zusammenbetteln musste.

Nach Darstellung des stellv. Kreisvorsitzenden der LINKEN, Manfred Klasen, empfangen relativ viele Sozialrentner und Hartz-IV-Bezieher ihr Fernsehprogramm über Antenne. Bis vor Kurzem sei dies auch ohne Zusatzkosten möglich gewesen, was sich mit Einführung des digital-terrestrischen Empfangs Mitte Dezember jedoch geändert habe. Funktionsfähige Zusatzboxen kosteten von 50 bis über 80 Euro, was für Sozialleistungsbezieher nicht ohne weiteres zu bezahlen sei. „Fernsehen“, so Klasen, „gehört zu den Grundbedürfnissen, wie vielfach gerichtlich festgestellt wurde.“ Daher müsse der Stadtverband als Sozialleistungsträger und Teil der Arge die Mehrkosten für die Digitalreceiver auf Antrag übernehmen. Zusätzlich solle der Außendienst beauftragt werden, insbesondere älteren Mitbürgern bei der Installation der Geräte behilflich zu sein.

Die Kosten für die Zusatzgeräte seinen „auf keinen Fall“ in den Regelsätzen der Grundsicherungsbezieher (Langzeitarbeitslose, Behinderte und Sozialrentner) vorgesehen und damit auch nicht in ihnen enthalten. Daher rate die Partei DIE LINKE allen Sozialleistungsbeziehern, die Fernsehen über Antenne empfangen, einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Stadtverband Saarbrücken zu stellen. Die Betroffenen sollten auf ihrem Antragsrecht bestehen und bei Ablehnung des Antrags auch nicht vor einem förmlichen Widerspruch zurückzuschrecken. (30.Dezember 2007)

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