Witwenrente soll abgeschafft werden

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Die Forderung nach einem Aus für die Witwenrente sorgt in Deutschland erneut für Diskussionen. Nach einem Bericht der “WELT” sprechen sich Wirtschaftsweise dafür aus, die bisherige Witwenrente langfristig durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen.

Worum es in der aktuellen Debatte geht

Die Wirtschaftsweisen sehen die bisherige Witwenrente kritisch, weil sie nach ihrer Einschätzung “nicht mehr gut zu heutigen Erwerbs- und Familienbiografien passt”. Im Mittelpunkt der Kritik steht die Frage, ob das bestehende System eigene Erwerbstätigkeit ausreichend unterstützt.

Nach dem soll die Witwenrente nach einer Übergangsphase durch ein verpflichtendes Rentensplitting ersetzt werden. Dabei würden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig zwischen beiden Partnern aufgeteilt.

Das Modell ist nicht neu. Schon heute können Ehepaare unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig ein Rentensplitting wählen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass nach einem Rentensplitting kein Bezug einer Witwen- oder Witwerrente mehr möglich ist.

Was Rentensplitting konkret bedeutet

Beim Rentensplitting werden die Rentenanwartschaften aus der Ehezeit rechnerisch zusammengeführt und anschließend hälftig verteilt. Wer während der Ehe weniger verdient oder längere Zeit Familienarbeit geleistet hat, kann dadurch eigene Rentenansprüche erhalten.

Der Unterschied zur Witwenrente ist erheblich. Die Witwenrente wird erst nach dem Tod des Partners gezahlt und hängt von dessen Rentenanspruch ab. Das Rentensplitting wirkt dagegen bereits auf die eigenen Rentenkonten beider Partner.

Befürworter sehen darin ein moderneres Modell, weil beide Ehepartner stärker über eigene Ansprüche abgesichert wären. Kritiker warnen dagegen, dass gerade Menschen mit geringen Rentenansprüchen bei einem falsch ausgestalteten Wechsel schlechter dastehen könnten.

Warum die Witwenrente als Fehlanreiz bezeichnet wird

Die Wirtschaftsweisen argumentieren, dass “die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten Frauen davon abhalten könne, eigene Rentenansprüche aufzubauen”. Wer später zusätzliches Einkommen erzielt, muss damit rechnen, dass die Witwenrente teilweise gekürzt wird.

Aus Sicht der Reformbefürworter kann das dazu führen, dass sich zusätzliche Arbeit finanziell weniger lohnt. Das Rentensplitting soll diesen Effekt vermeiden, weil die gesplitteten Ansprüche als eigene Rente behandelt werden.

Diese Argumentation trifft jedoch auf eine soziale Wirklichkeit, die nicht für alle gleich aussieht. Viele ältere Frauen haben wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Teilzeitbeschäftigung geringere eigene Renten. Für sie ist die Witwenrente häufig ein wichtiger Bestandteil des monatlichen Einkommens.

Welche Regeln heute gelten

Nach geltendem Recht gibt es weiterhin eine kleine und eine große Witwen- oder Witwerrente. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners.

Unter altem Recht können es 60 Prozent sein. Das gilt insbesondere für bestimmte ältere Ehe- und Geburtsjahrgänge. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt diese Übergangsregelung weiterhin als gültig.

Die kleine Witwen- oder Witwerrente fällt niedriger aus und ist nach neuerem Recht in vielen Fällen zeitlich begrenzt. Eigenes Einkommen kann die Hinterbliebenenrente mindern, wenn es über bestimmten Freibeträgen liegt.

Überblick: Witwenrente und Rentensplitting im Vergleich

Witwenrente heute Rentensplitting als Reformidee
Sie wird nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners gezahlt. Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden zwischen beiden Partnern geteilt.
Die große Witwenrente beträgt meist 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Beide Partner erhalten eigene Ansprüche aus der Ehezeit.
Eigenes Einkommen kann oberhalb von Freibeträgen angerechnet werden. Die erhöhte eigene Rente wird nicht wie eine Hinterbliebenenrente wegen Einkommen gekürzt.
Bei erneuter Heirat endet der Anspruch in der Regel. Ein einmal durchgeführtes Splitting bleibt grundsätzlich bestehen.
Das System schützt besonders Hinterbliebene mit geringen eigenen Rentenansprüchen. Das Modell soll stärker an heutige Erwerbsbiografien anknüpfen.

Warum eine schnelle Abschaffung unwahrscheinlich ist

Eine vollständige Streichung der Witwenrente wäre ein tiefer Eingriff in die Alterssicherung vieler Menschen. Deshalb wird in der Debatte häufig von Übergangsfristen und Vertrauensschutz gesprochen.

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Damit ist gemeint, dass bestehende Ansprüche nicht einfach über Nacht entfallen sollen. Besonders Menschen, die ihre Lebensplanung auf die geltenden Regeln aufgebaut haben, müssten geschützt werden.

Auch Rentenexperten weisen darauf hin, dass ein Wechsel zum Rentensplitting kurzfristig keine großen Einsparungen bringen dürfte. Denn in vielen Fällen würden Ansprüche nicht gestrichen, sondern anders verteilt.

Welche Gruppen besonders betroffen wären

Besonders aufmerksam verfolgen dürften die Debatte ältere Ehepaare, Alleinverdienerhaushalte und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien. In diesen Gruppen sind die Rentenansprüche zwischen den Partnern oft sehr unterschiedlich verteilt.

Auch Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflege über Jahre nur eingeschränkt gearbeitet haben, könnten von Änderungen stark betroffen sein. Für sie kann die Witwenrente im Alter den Unterschied zwischen finanzieller Stabilität und spürbaren Einschränkungen ausmachen.

Jüngere Paare würden bei einer Reform vermutlich eher in ein neues System hineinwachsen. Für sie könnte ein verpflichtendes Splitting transparenter sein, weil beide Partner von Anfang an sehen, welche Ansprüche aus der Ehezeit entstehen.

Was noch offen ist

Bislang gibt es keine beschlossene Abschaffung der Witwenrente. Die Forderungen der Wirtschaftsweisen erhöhen aber den Druck auf die Politik, die Hinterbliebenenversorgung im Zuge einer größeren Rentenreform zu prüfen.

Offen ist vor allem, ob ein mögliches Pflichtmodell nur für neue Ehen gelten würde oder auch jüngere bestehende Ehen erfassen könnte. Ebenso ungeklärt ist, wie lange eine Übergangsphase dauern müsste.

Entscheidend wäre außerdem, ob Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und niedrige Einkommen besonders berücksichtigt werden. Ohne solche zu berücksichtigende Zeiten könnte ein Reformmodell soziale Härten erzeugen.

Was Betroffene jetzt beachten sollten

Wer bereits Witwen- oder Witwerrente erhält, muss wegen der aktuellen Debatte nicht von einem sofortigen Wegfall ausgehen. Die bestehende Rechtslage gilt weiter.

Dennoch kann es sinnvoll sein, die eigene Altersvorsorge zu prüfen. Dazu gehören die eigene Renteninformation, mögliche Betriebsrenten, private Rücklagen und Ansprüche aus der Ehezeit.

Wer vor der Entscheidung zwischen Rentensplitting und Hinterbliebenenrente steht, sollte sich individuell beraten lassen. Die Entscheidung für ein Rentensplitting kann bindend sein und später den Bezug einer Witwen- oder Witwerrente ausschließen.

Fazit

Die Forderung nach einem Aus für die Witwenrente ist ernst zu nehmen, weil sie von einflussreichen Ökonomen erneut in die Rentendebatte eingebracht wurde. Beschlossen ist eine Abschaffung aber nicht.

Der Vorschlag zielt auf einen Systemwechsel hin zu einem verpflichtenden Rentensplitting. Ob daraus ein Gesetz wird, hängt von politischen Mehrheiten, Übergangsregeln und sozialem Ausgleich ab.

Für Hinterbliebene bleibt deshalb vorerst die geltende Rechtslage entscheidend. Wer betroffen ist, sollte sich nicht von Schlagzeilen leiten lassen, sondern die eigenen Ansprüche anhand offizieller Informationen prüfen.