Erfolg für Gebührengegner Ilmenauer Student zahlt Verwaltungskostenbeitrag nicht und
bekommt vor Gericht recht
Seit Beginn des laufenden Wintersemesters zahlen Thüringens Studierende einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro pro
Semester. Erik Bodenstein, Referent für Hochschulpolitik im Studierendenrat (StuRa) der Uni Jena erklärt: „Dieser Beitrag wird von den Studierendenvertretungen in Thüringen durchweg kritisch und als schleichende Einführung einer unsozialen und ungerechten Studiengebühr gesehen.“
Nun hatte ein Ilmenauer Student in einem Eilbescheid gegen den Verwaltungskostenbeitrag einen ersten Erfolg vor Gericht. Nachdem er die Zahlung im Wintersemester verweigert hatte wurde ihm die Erlaubnis zum weiteren Studium an der Technischen Universität von dessen Verwaltung entzogen wurde, erstritt er sich das Recht das Studium trotz Nichtzahlung solange fortsetzen zu können, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung getroffen habe. Das Gericht sah es als nicht notwendig an, den Studenten trotz seines Widerspruches gegen die Entscheidung der TU Ilmenau weiterhin vom Studium auszuschließen.
Erik Bodenstein führt aus: „Dieses Urteil ist ein großer Sieg für die Gebührengegner in Thüringen. Denn aus einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro können schnell Studiengebühren von 500 Euro werden. Gebühren sind und bleiben unsozial! Es gilt alles zu tun um diese im Bildungsbereich abzuwenden.“ Er stellt aber klar: “Zu einem Boykott oder einer Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrages durch die Studierenden wird in diesem Semester zunächst nicht aufgerufen. Weitere Aktionen gegen den Verwaltungskostenbeitrag sind aber angesichts dieses Erfolges in Zukunft nicht auszuschließen!“ (12.02.08)
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