Hartz IV: Ungleichbehandlung gerügt
Die Kürzung von ALG II darf nur erfolgen, wenn der Empfänger zuvor klar und eindeutig auf die drohende Sanktion hingewiesen worden ist. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Bundesrechnungshof rügt die Ungleichbehandlung der Erstattung von Wohn- und Unterkunftskosten bei Hartz IV
Der Bundesrechnungshof hat die Ungleichbehandlung der Erstattung der Unterkunftskosten in einem neuerlichen Bericht gerügt. Der Bundesrechnungshof kommentierte und rügte, dass Arbeitslosengeld II und Sozialleistungsbeziehern bei den selben Voraussetzungen "unterschiedliche Wohnungsgrößen und Wohnungsstandards zugestanden" werden. Es komme immer auf den zuständige Jobcenter an.
Die Ungleichbehandlung liegt darin begründet, dass für für die Beurteilung der Angemessenheit der Leistungen einheitliche Vorgaben [in den Jobcenter] fehlen" Der Gesetzgeber sagt jedoch, dass Arbeitslosengeld II & Sozialhilfeempfänger die Kosten für eine angemessene Wohnung bezahlt bekommen. Die Ämter geben jedoch unterschiedliche Miet-grenzen vor, so dass es keine einheitliche bundesweite Regelung gibt. Auch die zugelassenen Wohnungsgrößen variieren bisweilen sehr stark. Bei den vorgegebenen Wohnungsgrößen gab es sogar Abweichung von 10 Quadratmetern.
Der Bundesrechnungshof fordert nun das Bundesarbeitsministerium auf, mit einer Rechtsverordnung eine einheitliche Regelung zu schaffen. Dies wies jedoch in einem Bericht das Bundesarbeitsministerium von sich. Eine neue Rechtsverordnung sei nich erforderlich, da das Bundessozialgericht in zwei Urteilen Maßstäbe festgelegt hätte. Ferner würden zur Zeit zahlreiche weitere Detailfragen bei den Sozialgerichten geklärt werden, die noch anhängig seien. (20.12.07)
