Rentner verliert jeden Monat 150 Euro, weil die Arbeitsagentur kein Ermessen hat

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Nach langer Krankheit lässt sich Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregelung beziehen (den gesetzlichen Überbrückungsanspruch bei stark verminderter Erwerbsfähigkeit). Doch manchmal gibt man damit die Kontrolle über den eigenen Rentenbeginn aus der Hand und das bedeutet weniger Geld, Monat für Monat.

Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom Januar 2023 macht das unmissverständlich klar. Drei Monate Unterschied beim Rentenbeginn kosteten einen Betroffenen dauerhaft 150 Euro monatlich, und das Gericht konnte nicht helfen.

Nahtlosigkeitsregelung: Arbeitslosengeld trotz schwerer Erkrankung

Normalerweise bekommt Arbeitslosengeld nur, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht,  also mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten kann. Für Menschen, die dauerhaft schwer erkrankt sind, greift eine Ausnahme: die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III. Sie sichert den Lebensunterhalt in der Lücke zwischen ausgelaufenem Krankengeld und noch nicht entschiedener Erwerbsminderungsrente.

Der Preis dieser Überbrückung ist eine gesetzliche Pflicht: Wer Arbeitslosengeld über diese Sonderregelung bezieht, muss innerhalb eines Monats einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss diese Aufforderung aussprechen; sie hat dabei keinerlei Ermessen.

Was mit diesem Reha-Antrag dann passiert, ist oft der Kern des Problems.

Der Reha-Antrag wird automatisch zum Rentenantrag — ohne Ihre Zustimmung

Stellt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach dem Reha-Antrag fest, dass eine Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit nicht mehr herstellen kann, wird der Reha-Antrag kraft Gesetz in einen Rentenantrag umgedeutet. Der Zeitpunkt dieser Umdeutung bestimmt den Rentenbeginn, rückwirkend auf das Datum des Reha-Antrags.

Der Rentenstarttermin ist fdamit estgeschrieben, und zwar auf den Zeitpunkt, den die BA durch ihre Aufforderung ausgelöst hat. Wer später lieber einen anderen Starttermin hätte steht vor einem geschlossenen Tor.

So erging es einem Werkzeugtechniker (Jahrgang 1957). Die BA forderte ihn auf, einen Reha-Antrag zu stellen. Die DRV deutete diesen in einen Rentenantrag um. Die Erwerbsminderungsrente begann rückwirkend zum 1. Oktober 2018. Was das konkret kostete, zeigt der nächste Abschnitt.

Warum der Rentenbeginn 2019 statt 2018 dauerhaft 150 Euro mehr bedeutet hätte

Zum 1. Januar 2019 trat das Rentenpaket in Kraft. Es hob die sogenannte Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten deutlich an — das ist der Zeitraum, für den die Rentenversicherung so tut, als hätte jemand weiter gearbeitet, obwohl er erwerbsgemindert ist.

Diese fiktive Verlängerung erhöht die Rente spürbar. Für einen Rentenbeginn ab 1. Januar 2019 verlängerte sich die Zurechnungszeit sprunghaft von 62 Jahren und 3 Monaten auf 65 Jahre und 8 Monate.

Der Kläger erkannte das. Bei einem Rentenbeginn Januar 2019 statt Oktober 2018 hätte er dauerhaft 150 Euro mehr Rente im Monat bekommen. Er beantragte bei der BA, dem Verschieben des Rentenbeginns zuzustimmen.

Die Antwort der BA war klar: Das geht nicht. Das LSG Baden-Württemberg bestätigte das am 25. Januar 2023 (L 3 AL 1521/22). Die BA hat nach dem Gesetz schlicht keine Befugnis, eine solche Zustimmung zu erteilen, und damit auch keinen Spielraum, den Interessen des Betroffenen Rechnung zu tragen. Was das für andere Betroffene bedeutet, hängt davon ab, welcher Sozialversicherungsträger die Aufforderung ausgesprochen hat.

Krankenkasse darf zustimmen, Arbeitsagentur darf es nicht — der entscheidende Unterschied

Wer gesetzlich krankenversichert ist und über das Krankengeld in die Reha-Pflicht geraten ist, steht in einer anderen Rechtsposition. Krankenkassen dürfen Ermessen ausüben; sie können dem Verschieben des Rentenbeginns zustimmen, wenn ein berechtigtes Interesse des Versicherten erkennbar ist.

Die BA darf das ausdrücklich nicht. Das war nicht immer so: Bis Ende 2003 hatte auch die Arbeitsagentur noch ein Ermessen. Das Wort „soll” im alten Gesetz bedeutete Handlungsspielraum. Seit dem 1. Januar 2004 steht dort „hat”, und dieser Wechsel schließt jedes Ermessen aus. Der Gesetzgeber wollte die Zuordnung eines Versicherten zum richtigen Sozialversicherungssystem so schnell wie möglich klären.

Das Gericht sah darin keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz: Bei Krankengeld-Beziehern und Leistungsrentnern können beide Leistungsfälle zeitweise parallel vorliegen. Bei der Nahtlosigkeitsregelung schließen sie sich gegenseitig aus. Wer darunter fällt, ist nicht im eigentlichen Sinne arbeitslos, sondern wird vorläufig abgesichert.

Das Gericht wertet einen Ermessensspielraum für die BA als systemwidrig. Wer also Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung bezieht, sollte das vor dem Reha-Antrag wissen, und nicht danach.

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Was Betroffene vor der Reha-Aufforderung wissen und prüfen sollten

Das Urteil macht deutlich: Nach dem Reha-Antrag gibt es keinen legalen Weg zurück. Wer über die Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld bezieht, sollte daher vor dem Reha-Antrag (oder zumindest unmittelbar nach der BA-Aufforderung) drei Fragen prüfen:

  • Steht eine Gesetzesänderung bevor, die sich ab einem bestimmten Rentenbeginn-Datum positiv auswirkt, etwa eine Anhebung der Zurechnungszeit zum Jahreswechsel?
  • Ist der medizinische Zeitpunkt der Erwerbsminderung noch unklar — und könnte die DRV ihn auf einen frühen Zeitpunkt festlegen, unabhängig vom Antragsdatum?
  • Wurde gegen die BA-Aufforderung Widerspruch eingelegt, und ist dieser noch anhängig?

Der Widerspruch schafft Zeit

Ein Widerspruch ist nicht nur wichtig, um die Entscheidung der Bundesagentur zu beeinflussen, sondern er schafft auch Zeit. Sie haben bis zum einem Monat Zeit, den Widerspruch zu stellen.

Wenn Sie dies erst in der letzten Woche dieses Monats tun, haben Sie bereits fast vier Wochen gewonnen, in denen Sie noch keinen Reha-Antrag gestellt haben.

Die Bundesagentur muss ihren Widerspruch prüfen und bescheiden. Dies nimmt noch einmal Wochen in Anspruch. Da für die Umdeutung des Reha- in einen Rentenantrag das Datum des Antrags gilt, verschiebt es ihre Rente nach hinten.

Wenn es bei Rentenänderungen zum Jahresbeginn um einige Wochen geht, kann ein Widerspruchsverfahren also die höhere Rente retten.

Widerspruch nach Reha-Antrag

Wer bereits einen Reha-Antrag auf BA-Aufforderung gestellt hat und jetzt den Rentenbescheid hält, hat formal noch einen Schritt: Solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, läuft die einmonatige Widerspruchsfrist. Innerhalb dieser Frist kann der umgedeutete Rentenantrag nach allgemeinem Rentenrecht grundsätzlich zurückgenommen werden.

Bei BA-Aufforderung setzt das jedoch die Zustimmung der BA voraus, die diese nicht erteilen darf. Das ist die Falle: technisch denkbar, rechtlich versperrt.

Häufige Fragen zur Nahtlosigkeitsregelung und zum Rentenbeginn

Kann ich der Umdeutung meines Reha-Antrags in einen Rentenantrag widersprechen?

Grundsätzlich haben Versicherte ein Dispositionsrecht; sie können einem umgedeuteten Rentenantrag widersprechen oder ihn zurücknehmen. Dieses Recht ist jedoch eingeschränkt, wenn der Reha-Antrag auf einer Aufforderung der BA beruht.

Eine Verschiebung ist ohne BA-Zustimmung nicht möglich, und die BA darf diese Zustimmung nicht erteilen. Bei Krankenkassen-Aufforderung gilt das nicht: Dort kann die Kasse zustimmen.

Was passiert mit dem bezogenen Arbeitslosengeld, wenn rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird?

Das bezogene Arbeitslosengeld wird auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Im konkreten Fall galten 12.969,29 Euro an Arbeitslosengeldzahlungen als durch die Rente erfüllt. Das bedeutet: Für diesen Zeitraum fließt kein zusätzliches Rentengeld, und das bereits gezahlte ALG wird verrechnet. Ein Nachzahlungsanspruch aus der Rente besteht insoweit nicht.

Wann genau bestimmt sich der Rentenbeginn bei Umdeutung nach der Nahtlosigkeitsregelung?

Der Rentenbeginn richtet sich nach dem Datum des Reha-Antrags, der als Rentenantrag gilt. Stellt jemand den Reha-Antrag fristgerecht nach BA-Aufforderung, gilt er rückwirkend auf den Zeitpunkt des ALG-Antrags als gestellt.

Der konkrete Beginn des Rentenanspruchs hängt dann von den Voraussetzungen des Rentenrechts ab. Aber das Antragsdatum ist der Ausgangspunkt, der sich nicht mehr verschieben lässt.

Quellen

LSG Baden-Württemberg: Urteil vom 25.01.2023, L 3 AL 1521/22 (openJur 2023, 4019)

Bundesgesetzgeber: § 145 SGB III — Minderung der Leistungsfähigkeit (gesetze-im-internet.de)

Bundesgesetzgeber: § 116 SGB VI — Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe (gesetze-im-internet.de)

BMAS: FAQ zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz