Krankengeld trotz Krankschreibung gestoppt: Eilverfahren widerspricht der Kasse

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Die Krankenkasse stoppte das Krankengeld, obwohl ein Monteur weiterhin krankgeschrieben war. Er wehrte sich im Eilverfahren – mit Erfolg: Das Sozialgericht für das Saarland verpflichtete die Kasse zur vorläufigen Zahlung. Ausschlaggebend waren die Belastungen seiner Arbeit und die Gefahr, dass sie seine Beschwerden verschlimmern würden.

Kasse beruft sich auf übliche Heilungszeiten

Nach dem Bericht des beteiligten DGB‑Rechtsschutzes litt der Mann unter einem Krampfaderleiden. Der Medizinische Dienst hielt ihn nach Aktenlage wieder für arbeitsfähig. Die Kasse verwies auf einen durchschnittlichen Heilungsverlauf nach einer Operation: Nach zwei bis drei Monaten seien ausreichende Funktionsfähigkeit und weitgehende Schmerzfreiheit zu erwarten.

Der Arbeitsplatz verlangte jedoch Gehen, Stehen, Knien, Heben und Tragen. Der Arbeitgeber bestätigte die Belastungen. Ein vom Gericht angefordertes Attest warnte vor Geschwüren und schmerzhaften Beinschwellungen bei weiterer Beanspruchung.

Gericht ordnet Krankengeld an – aber nur vorläufig

Das Gericht sprach dem Monteur vorläufig Krankengeld zu. Auch seine finanzielle Notlage hatte er nachvollziehbar dargelegt. Für die Zeit vor Eingang des Eilantrags blieb er erfolglos. (S 1 KR 22/26 ER, keine Volltextveröffentlichung im Internet).

Arbeitsunfähigkeit hängt von Ihrer konkreten Tätigkeit ab

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie verlangt den Blick auf die tatsächlichen Bedingungen der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Entscheidend ist, ob Sie diese Arbeit krankheitsbedingt nicht mehr verrichten können oder durch die Arbeit womöglich ihre Beschwerden verschlimmern.

Sie müssen also nicht weitere Schäden erleiden, um arbeitsunfähig zu sein.  Die bloße Fähigkeit, einzelne Bewegungen auszuführen, beantwortet noch nicht, ob Sie den Anforderungen Ihrer Arbeit gewachsen sind.

Beschreiben Sie Ihrem Arzt den Arbeitsalltag

Für die ärztliche Beurteilung reicht die Berufsbezeichnung häufig nicht aus. Schildern Sie genau, wie lange Sie stehen, welche Lasten Sie bewegen und welche Körperhaltungen Sie einnehmen.

Auch fehlende Möglichkeiten, zwischendurch zu sitzen oder die Beine zu entlasten, können wichtig sein.

Daraus folgt für die Praxis: Ein aussagekräftiger Befund sollte Beschwerden, Einschränkungen und berufliche Belastungen verbinden. Er sollte erklären, welche Tätigkeiten gesundheitlich scheitern und weshalb. Die Richtlinie sieht ausdrücklich vor, dass Ärzte Belastungen der Arbeit berücksichtigen.

Gegen den Zahlungsstopp rechtzeitig Widerspruch einlegen

Wenn Sie die Einstellung des Krankengeldes für falsch halten, können Sie den Bescheid mit einem Widerspruch angreifen. Dafür gilt eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe. Richten Sie den Widerspruch an die Krankenkasse und bezeichnen Sie den angegriffenen Bescheid.

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Um die Frist zu wahren, können Sie zunächst schriftlich widersprechen und dann die Begründung nachreichen. Bewahren Sie einen Nachweis auf, wann Ihr Widerspruch bei der Kasse eingegangen ist.

Für den Eilantrag müssen Sie auch die Notlage belegen

Ein Eilantrag beim Sozialgericht kommt in Betracht, wenn das Abwarten wesentliche Nachteile verursachen würde. Dafür muss erstens Ihr voraussichtlicher Anspruch und zweitens die Dringlichkeit überzeugen. Das Gericht braucht deshalb medizinische Nachweise und eine nachvollziehbare Darstellung Ihrer wirtschaftlichen Situation.

Praktisch bedeutet das: Legen Sie neben dem Bescheid und den ärztlichen Unterlagen auch aktuelle Kontoauszüge, laufende Zahlungen sowie verfügbare Einnahmen und Reserven vor. Erklären Sie konkret, weshalb Sie Ihren Lebensunterhalt ohne die Zahlung nicht sichern können.

Ein Eilantrag ist bereits vor einer Klage möglich; Sie müssen nicht das Ende des Widerspruchsverfahrens abwarten.

Arbeitsunfähigkeit weiter ärztlich feststellen lassen

Lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit auch während des Streits feststellen. Der Widerspruch ersetzt nämlich keine Folgebescheinigung. Für einen lückenlosen Nachweis soll die erneute Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende erfolgen (Samstage zählen hier nicht als Werktage).

Vereinbaren Sie den Folgetermin möglichst vor Ablauf der bisherigen Bescheinigung.

FAQ: Krankengeld nach dem Zahlungsstopp

Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?

Grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung korrekt ist. Sie können die ausführliche Begründung und weitere Nachweise nachreichen.

Muss ich vor dem Eilantrag erst klagen?

Nein. § 86b SGG erlaubt einen Eilantrag bereits vor der Klageerhebung. Sie müssen jedoch darlegen, weshalb eine vorläufige gerichtliche Regelung dringend nötig ist.

Ersetzt der Widerspruch die weitere Krankschreibung?

Nein. Lassen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit weiterhin rechtzeitig ärztlich feststellen. Der Streit über die Zahlung und der medizinische Nachweis sind zwei verschiedene Dinge.

Quellen

DGB Rechtsschutz: „Krankengeld im Eilverfahren durchgesetzt“, 1. September 2026; Bericht über SG für das Saarland, Beschluss vom 27. Mai 2026 – S 1 KR 22/26 ER
Gemeinsamer Bundesausschuss: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, vor allem § 2
Gesetze im Internet: § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruchsfrist
Gesetze im Internet: § 86b SGG – Einstweiliger Rechtsschutz