Grundsicherung: 813 Euro Regelsatz – 250 Euro mehr im Monat gefordert

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

563 Euro müssen alleinstehenden Grundsicherungsbeziehern 2026 für den laufenden Lebensunterhalt reichen. Der Paritätische hält das für unzureichend: Seine Forderung nach mindestens 813 Euro macht deutlich, wie weit die gesetzliche Leistung und die Bedarfsberechnung des Wohlfahrtsverbandes auseinanderliegen.

Der Unterschied beträgt 250 Euro monatlich beziehungsweise 3.000 Euro im Jahr. Für Grundsicherungsbezieher, die jeden Einkauf durchrechnen müssen, wäre das eine erhebliche Entlastung.

Warum der Paritätische anders rechnet

Die Berechnung des Verbandes unterscheidet sich bereits bei der Auswahl der Vergleichshaushalte vom staatlichen Verfahren. Sie bezieht sich auf die unteren 20 statt 15 Prozent der nach Einkommen geordneten Haushalte und schließt unter anderem Menschen aus, die trotz eines Anspruchs keine Grundsicherung beziehen.

Zudem verzichtet sie grundsätzlich auf das Herausstreichen bestimmter Verbrauchsausgaben als angeblich nicht notwendiger Bedarf. Dahinter steht eine berechtigte Frage: Wie soll eine Statistik ausreichende Lebenshaltungskosten abbilden, wenn schon die untersuchten Haushalte aus Geldmangel verzichten?

Wenig auszugeben bedeutet schließlich nicht automatisch, wenig zu benötigen. Wer neue Schuhe aufschiebt oder eine Einladung absagt, senkt seine Ausgaben, aber nicht seinen Bedarf.

Die Forderung geht über 250 Euro zusätzlich hinaus

Ein oft übersehener Bestandteil des Modells betrifft Haushaltsstrom und große Haushaltsgeräte: Der Paritätische will diese Ausgaben aus dem Regelsatz herausnehmen und gesondert absichern. Strom soll nach dem Konzept in tatsächlicher Höhe als Teil der Wohnkosten übernommen werden.

Heute müssen Leistungsberechtigte gewöhnlichen Haushaltsstrom grundsätzlich aus dem Regelbedarf bezahlen. Was die Pauschale außerdem abdecken soll, erläutert der Beitrag Das alles ist im Regelsatz 2026 enthalten.

Der reine Zahlenvergleich von 563 und 813 Euro bildet die geforderte Verbesserung deshalb nur teilweise ab. Zusätzlich würde das Risiko sinken, dass eine hohe Stromrechnung das Geld für Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben aufzehrt.

Was 563 und 813 Euro im Vergleich bedeuten

Vergleich für Alleinstehende Geltender Regelbedarf 2026 Forderung des Paritätischen
Monatlicher Betrag 563 Euro 813 Euro
Summe für zwölf Monate 6.756 Euro 9.756 Euro
Unterschied Ausgangsbetrag 250 Euro monatlich mehr
Gewöhnlicher Haushaltsstrom Grundsätzlich aus dem Regelbedarf Gesonderte Übernahme vorgesehen
Unterkunft und Heizung Gesonderte Leistungen nach gesetzlichen Voraussetzungen Weiterhin zusätzlich zum Regelbedarf

Die geforderten 813 Euro liegen rechnerisch rund 44,4 Prozent über 563 Euro. Die Tabelle vergleicht den geltenden Betrag mit der älteren Verbandsforderung und stellt keine bewilligte Erhöhung dar.

Warum die Nullrunde das Problem verschärft

Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt seit Januar 2024 unverändert 563 Euro. Auch 2025 und 2026 gab es keine Erhöhung.

Die Bundesregierung begründet die Nullrunde 2026 mit dem gesetzlichen Fortschreibungsverfahren, das rechnerisch lediglich 557 Euro ergeben hätte. Eine Schutzregel verhindert die Absenkung, sodass es bei 563 Euro bleibt.

Für den Alltag beantwortet diese Rechenregel allerdings nicht die entscheidende Frage: Reicht das Geld tatsächlich bis zum Monatsende? Eine niedrigere Inflationsrate bedeutet lediglich, dass Preise langsamer steigen, und macht frühere Verteuerungen nicht rückgängig.

Steigen die persönlichen Lebenshaltungskosten bei unveränderter Unterstützung weiter, sinkt die Kaufkraft. Besonders schmerzhaft wird das dort, wo sich Ausgaben kaum verschieben lassen – beim Essen, bei Hygieneartikeln oder beim Strom.

Es geht auch um Rentner und Menschen mit Erwerbsminderung

Die Auseinandersetzung um ausreichende Regelsätze betrifft keineswegs nur Menschen, die Arbeit suchen. Die Regelbedarfsstufe 1 gilt auch für entsprechend berechtigte Alleinstehende in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie in der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Gerade deshalb greift eine Debatte zu kurz, die höhere Leistungen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt vermeintlich fehlender Arbeitsanreize betrachtet. Wer die Altersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, kann eine zu knappe Existenzsicherung nicht einfach durch mehr Erwerbsarbeit ausgleichen.

Dabei ist der Regelsatz nicht mit der gesamten Überweisung vom Amt gleichzusetzen. Anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten, mögliche Mehrbedarfe und anrechenbares Einkommen beeinflussen die individuelle Leistung.

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen

Eine Erläuterung dieser Unterschiede bietet der Ratgeber zu Anspruch, Höhe und Mehrbedarfen beim Grundsicherungsgeld.

Ein höherer Regelsatz lässt sich nicht durch die Forderung allein beantragen

Die Berechnung eines Wohlfahrtsverbandes ändert die gesetzlichen Leistungsbeträge nicht. Aus der Forderung nach 813 Euro entsteht daher allein noch kein Anspruch auf monatlich 250 Euro zusätzlich.

Unabhängig davon sollten Betroffene prüfen lassen, ob ihr Bescheid alle tatsächlich bestehenden Ansprüche berücksichtigt. Ein übersehener Mehrbedarf oder falsch angerechnetes Einkommen kann die Zahlung zusätzlich verringern.

Existenzsicherung muss sich am Alltag messen lassen

Die Bedeutung der 813-Euro-Forderung liegt darin, die Angemessenheit des Ausgangsbetrags infrage zu stellen. Eine jährliche Fortschreibung kann eine zu niedrig angesetzte Leistung rechnerisch anpassen, ohne die ursprüngliche Unterdeckung zu beseitigen.

Die Bezeichnung „armutsfest“ bleibt dabei eine Bewertung des Verbandes und keine Garantie für jeden Haushalt. Ob Menschen ihren Alltag bewältigen können, hängt auch von Wohnkosten, besonderen Belastungen und davon ab, ob zustehende Hilfen tatsächlich ankommen.

Eine seriöse Debatte muss deshalb beides leisten: die Berechnung offenlegen und die Lebenswirklichkeit prüfen. Wer nur über Einsparungen spricht, lässt die Frage unbeantwortet, an welcher notwendigen Ausgabe Betroffene noch sparen sollen.

Beispiel aus der Praxis: Was 250 Euro verändern würden

Ein fiktives Beispiel: Sabine ist 68 Jahre alt und erhält ergänzend zu ihrer kleinen Rente Grundsicherung im Alter. Nach Deckung der anerkannten Wohn- und Heizkosten stehen ihr im vereinfachten Fall 563 Euro für den übrigen Lebensunterhalt zur Verfügung.

Davon zahlt sie 55 Euro Haushaltsstrom und 30 Euro für Telefon und Internet, sodass 478 Euro für Lebensmittel, Kleidung, Hygiene und weitere Ausgaben bleiben. Bei einem Regelsatz von 813 Euro wären es bei zunächst unveränderten Zahlungen 728 Euro.

Würde zusätzlich die vom Paritätischen verlangte gesonderte Stromübernahme umgesetzt, blieben ihr in diesem Beispiel weitere 55 Euro. Neue Schuhe oder eine notwendige Anschaffung müssten dann deutlich seltener zulasten des Lebensmittelbudgets gehen.

Fragen und Antworten zur Forderung nach 813 Euro

Wer fordert einen Regelsatz von 813 Euro?

Der Paritätische Gesamtverband fordert mindestens diesen Betrag für eine alleinlebende erwachsene Person. Er hält die gesetzliche Leistung für zu niedrig, um ausreichend vor Armut zu schützen.

Ist die Erhöhung bereits beschlossen?

Nein, die 813 Euro sind eine sozialpolitische Forderung. Der geltende Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2026 weiterhin 563 Euro monatlich.

Ist das eine neue Berechnung für 2027?

Nein, der Betrag wurde bereits für 2024 berechnet. Der Verband griff ihn später erneut auf, unter anderem in seiner Kritik an der Nullrunde 2026.

Sind Miete und Heizkosten in den 813 Euro enthalten?

Nein, die Forderung betrifft den Regelbedarf für den Lebensunterhalt. Leistungen für Unterkunft und Heizung wären zusätzlich zu berücksichtigen.

Geht es bei der Forderung nur um Arbeitslose?

Nein, die Diskussion betrifft auch Menschen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt. Die genannten 813 Euro beziehen sich auf alleinlebende Erwachsene und können nicht pauschal auf jedes Haushaltsmitglied übertragen werden.

Kann ich die Differenz von 250 Euro bereits verlangen?

Allein die Forderung des Paritätischen begründet keinen zusätzlichen Zahlungsanspruch. Prüfen lassen können Sie aber, ob Ihre geltenden Ansprüche vollständig und richtig berechnet wurden.