Bei der deutschen Regelaltersrente können in Österreich zurückgelegte Kindererziehungszeiten auch dann rentensteigernd berücksichtigt werden, wenn die Zeiten in Österreich zwar grundsätzlich anerkannt werden, dort wegen Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit aber im konkreten Einzelfall nicht zu einer Rentengewährung führen. Das gibt der 5. Senat des Bundessozialgerichts mit heutigem Tage bekannt Az. B 5 R 16/23 R.
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss ein Mitgliedstaat bei der Rentenzahlung die Kindererziehungsleistung in einem anderen Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigen.
Die betroffene Person muss ausschließlich in dem die Rente gewährenden Mitgliedstaat Versicherungszeiten erworben haben, und zwar sowohl vor als auch nach der Verlegung ihres Wohnsitzes in den anderen Mitgliedstaat, in dem sie die Kindererziehungszeiten zurückgelegt hat.
Dies war bei der Klägerin auch der Fall.
Sie war vor ihrem Umzug nach Österreich in Deutschland beitragspflichtig beschäftigt und entrichtete nach ihrer Rückkehr einen freiwilligen Beitrag zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. In Österreich hatte sie sich ausschließlich der Kindererziehung gewidmet.
Nicht entgegen steht der Berücksichtigung der in Österreich zurückgelegten Zeiten der Kindererziehung bei der deutschen Regelaltersrente, dass der österreichische Rentenversicherungsträger diese Zeiten als Versicherungszeiten grundsätzlich anerkannt hat.
Denn die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine österreichische Altersrente erworben, weil sie dort die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt hat.
Würden die in Österreich zurückgelegten Zeiten der Kindererziehung bei der Regelaltersrente in Deutschland nicht berücksichtigt, wäre die Klägerin benachteiligt, weil sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union Gebrauch gemacht hat. Dies wäre aber ein Verstoß gegen die Unionsbürgerfreizügigkeit.
Fazit:
Kindererziehungszeiten in Österreich können deutsche Altersrente erhöhen.