Hartz IV: Wenn der Widerspruch erfolgreich ist – Mutter erstritt 600 Euro

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Die meisten Hartz IV-Leistungsbezieher nehmen Bescheide als endgültig wahr. Wie wichtig es ist, Bescheid überprüfen zu lassen, zeigt dieser Fall. Ein Widerspruch kann nämlich Erfolg haben.

Junge Mutter streitet mit dem Jobcenter und hat Erfolg: 600 EUR wurden zu Unrecht vorenthalten

Wie die Kanzlei “Rightmart” berichtet, ging eine Hartz IV Leistungsberechtigte erfolgreich gegen die Anrechnung des Eltern- und Kindergeldes vor. Nicht nur das Elterngeld musste die Betroffene in einem Monat nicht anrechnen lassen, sondern bekam auch mehr finanzielle Hilfe für die Kosten der Unterkunft zugesprochen.

alleinerziehende Mutter erhält keinen Vorschuss
Erfolgreicher Widerspruch gegen Änderungsbescheid

Änderungsbescheid nach Geburt des Kindes

Wird ein Kind geboren, stellen die Jobcenter einen oder oft auch mehrere Änderungsbescheide zu. Denn die Bedarfsgemeinschaft erweitert sich durch eine neue Person. Leistungen, die Eltern zustehen werden angerechnet. Insbesondere das staatliche Kindergeld, Elterngeld sowie Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschüsse.

Weil viel angerechnet wird, werden seitens der Jobcenter oftmals Bescheide zum Nachteil der Eltern zugestellt. Hinzukommend sind die Bescheide komplex und undurchsichtig aufgebaut. Vielfach bleiben dadurch Falschberechnungen unentdeckt. Andere vertrauen schlichtweg den Berechnungen der Behörden. Doch der Alltag lehrt, fehlerhafte Bescheide sind gar nicht selten, sondern kommen massenhaft vor.

Eine junge Mutter ließ ihren Bescheid überprüfen. Denn sie hatte den begründeten Verdacht, dass bei dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid etwas nicht stimmte. Sie ließ ihren Bescheid überprüfen.

Zum konkreten Fall: Die junge Frau bezog Hartz IV Leistungen (SGB II). Durch die Geburt des Kindes kam das Elterngeld dazu. Daraufhin erließ das Jobcenter einen Änderungsbescheid, da das Elterngeld als Einkommen an den Hartz IV Bezug angerechnet wird. Bereits gezahlte Leistungen sollte die Betroffene zurückzahlen. Zudem wollte das Jobcenter künftig weniger Sozialleistungen zahlen.

Nach einer Überprüfung des Bescheides stellte sich heraus, dass das Jobcenter nicht nur Fehler bei der Anrechnung des Elterngeldes machte, sondern die Kosten der Unterkunft nicht im ausreichenden Maße berücksichtigte. Anwaltschaftlich wurde ein Widerspruch eingelegt.

Untätigkeitsklage nach ausbleibenden Bescheid nach dem Widerspruch

Das Jobcenter reagierte nicht auf den Widerspruch. Sodann wurde eine Untätigkeitsklage durch die Anwälte von “rightmart” bei Gericht eingelegt. Denn: Sollte ein Bescheid sechs Monate nach einem Widerspruch noch nicht vorliegen, so kann eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erhoben werden (§ 88 Abs.1 SGG). Die Klage hatte Erfolg. Das Jobcenter war nunmehr gerichtlich gezwungen, über den Widerspruch zu entscheiden.

Erfolgreicher Widerspruch

Im Ergebnis zeigte sich, dass das Jobcenter nunmehr die vollen Unterkunftskosten zahlen muss, da zuvor eine Zusage durch das Jobcenter erfolgte. Zudem dürften das Kindergeld sowie das Elterngeld für einen Monat nicht angerechnet werden. Der Grund: Der Leistungsträger hätte sich für die Erstattung der Beträge an die zuständigen Behörden fürs Eltern- und Kindergeld wenden müssen, um eine Erstattung zu erwirken. So konnte die Betroffene schlussendlich 600 EUR behalten.

Hartz IV Bescheide immer überprüfen

Der Fall ist ein Fall von vielen und zeigt, wie wichtig es ist, Bescheide sorgfällig zu überprüfen. Auf unserer Seite können Bescheide kostenlos überprüft werden. Auch die anschließenden Widersprüche und Klagen bleiben für Hartz IV Beziehende kostenfrei.

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