Die Frage der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhรคltnisses โ insbesondere wรคhrend der Probezeit โ ist eine Frage, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaรen betrifft.
Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach der Schwerbehinderung fragen?
Das Bundesarbeitsgericht beschรคftigte sich mit der Frage, unter welchen Umstรคnden und inwiefern Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen dรผrfen und wie das ein Urteil des Europรคischen Gerichtshofs (EuGH) die bestehende Praxis beeinflusst.
Darf der Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhรคltnisses nach einer Schwerbehinderung fragen?
Gemรคร dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (AZ: 6 AZR 553/10) ist die Frage eines Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers sechs Monate nach Einstellung zulรคssig.
Das Gericht begrรผndet dies damit, dass die Regelung den Arbeitgeber bei der Berรผcksichtigung von Schwerbehinderungen im Rahmen der Sozialauswahl hilft, sollte eine Kรผndigung aus betrieblichen Grรผnden erforderlich werden.
In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhรคltnisses, die oft als Probezeit dienen, ist es jedoch unzulรคssig, gezielt nach einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu fragen.
Informationen zu einer Schwerbehinderung dรผrfen nur auf freiwilliger Basis des Arbeitnehmers verarbeitet werden. Dies soll schwerbehinderte Arbeitnehmer vor Diskriminierung schรผtzen und trรคgt dazu bei, Chancengleichheit im Bewerbungsprozess zu gewรคhrleisten.
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Was sagt der EuGH dazu?
Ein Urteil des EuGHs (Rechtssache C-485/20, HR Rail) hat nun neue Diskussionen angeregt, allerdings ohne das Fragerecht des Arbeitgebers direkt zu beeinflussen. In diesem spezifischen Fall wurde ein Arbeitnehmer wรคhrend der Probezeit aufgrund einer neu diagnostizierten Behinderung, die ihn ungeeignet fรผr seine ursprรผngliche Tรคtigkeit machte, entlassen.
Der EuGH urteilte, dass Arbeitnehmer, die nach ihrer Einstellung als behindert gelten, wenn mรถglich, auf einer anderen Stelle eingesetzt werden sollten, sofern dies den Arbeitgeber nicht unverhรคltnismรครig belastet.
Diese Entscheidung soll den Arbeitgeber dazu anhalten angemessene Vorkehrungen fรผr Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz zu treffen.
Es betont die Verantwortung des Arbeitgebers, eine inklusive Arbeitsumgebung zu fรถrdern, hat jedoch keine direkten Auswirkungen auf die Zulรคssigkeit der Fragen nach einer Schwerbehinderung in den ersten sechs Monaten der Beschรคftigung.
Fazit: Arbeitgeber dรผrfen nach einer Schwerbehinderung fragen, jedoch erst nach sechs Monaten
Die Rechtsprechung erlaubt es, nach der Schwerbehinderung zu fragen, jedoch erst nach Ablauf von sechs Monaten seit Einstellung. Dies dient dem Schutz des Arbeitnehmers mit einer Schwerbehinderung und der Sicherstellung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit.