Anrechnung Kindergeld bei Hartz IV

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Das Sozialgericht Gelsenkirchen urteilte: Wenn einem Elternteil Kindergeld für minderjährige Kinder gewährt wird, die nicht mit ihm in einem Haushalt leben, so ist dieses Kindergeld als Einkommen dieses Elternteils nicht des Kindes selbst an das Arbeitslosengeld II anzurechnen

Das Sozialgericht Gelsenkirchen urteilte: Wenn einem Elternteil Kindergeld für minderjährige Kinder gewährt wird, die nicht mit ihm in einem Haushalt leben, so ist dieses Kindergeld als Einkommen dieses Elternteils nicht des Kindes selbst an das Arbeitslosengeld II anzurechnen, urteilte das Sozialgericht Gelsenkirchen (AZ:S 5 AS 103/07). Zur Frage der Anrechnung von für außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebende, minderjährige Kinder gewährten Kindergeldes als Einkommen im Sinne des SGB II . Wenn einem Elternteil Kindergeld für minderjährige Kinder gewährt wird, die nicht mit ihm in einem Haushalt leben, so ist dieses Kindergeld als Einkommen dieses Elternteils nicht des Kindes selbst – anzurechnen mit der Folge, dass sich der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II mindert (Berufung anhängig unter L 7 AS 113/08) . (08.04.2009)

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