Hartz IV Hilfebedürftiger hat keinen Anspruch auf Zusicherung der Kosten für Unterkunft bei zu hohen Betriebskosten
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 34 AS 336/09 urteilte: Ein Anspruch auf Zusicherung zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung besteht dann nicht , wenn die Mietkosten nicht angemessen sind. Nach Maßgabe der vom Deutschen Mietbund veröffentlichen Angaben sind durchschnittliche Heizkosten von 0,85 Euro pro Quadratmeter und die sonstigen Betriebskosten ohne Warmwasser mit 1,75 EUR je Quadratmeter zu berücksichtigen, auch wenn die Betriebskosten niedriger angesetzt worden sind. Ist die Miete somit als unangemessen hoch anzusehen, kann diese nicht von der Behörde übernommen werden. (07.04.2009)
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